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   BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 650.95   

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BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 650.95 (https://dejure.org/1996,10122)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.1996 - 9 B 650.95 (https://dejure.org/1996,10122)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 1996 - 9 B 650.95 (https://dejure.org/1996,10122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfolgungsgefahr eines Asylsuchenden, wenn ihm bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht - Erfordernis von Referenzfällen zur Annahme einer begründeten Furcht vor Verfolgung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.02.1991 - 9 B 214.90

    Zulassung einer Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 650.95
    Auch mit dem Hinweis darauf, daß es bisher in der obergerichtlichen Rechtsprechung an einer einheitlichen Beurteilung der Frage fehlt, ob togoischen Asylsuchenden allein wegen der Stellung eines Asylantrags in Deutschland bei einer Rückkehr politische Verfolgung droht, ist eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht dargetan; denn der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in Urteilen von Berufungsgerichten reicht für sich allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht aus (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 650.95
    Schließlich ergibt sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90, 91) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61].
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 650.95
    Maßgebend ist insoweit, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten gutachterlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149, 156 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 650.95
    In diese Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände sind allerdings auch "Referenzfälle" mit einzubeziehen, da sie als gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung von Bedeutung sein können (Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367, 375) [BVerwG 23.07.1991 - 9 C 154/90].
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 650.95
    Maßgebend ist insoweit, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten gutachterlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149, 156 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 650.95
    Dabei ist eine "qualifizierende" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung anzulegen (Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162, 169) [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90].
  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 650.95
    Auch mit dem Hinweis darauf, daß es bisher in der obergerichtlichen Rechtsprechung an einer einheitlichen Beurteilung der Frage fehlt, ob togoischen Asylsuchenden allein wegen der Stellung eines Asylantrags in Deutschland bei einer Rückkehr politische Verfolgung droht, ist eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht dargetan; denn der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in Urteilen von Berufungsgerichten reicht für sich allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht aus (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 650.95
    Ein Gericht verletzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die durch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten nicht beantragt war (vgl. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 650.95
    Schließlich ergibt sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90, 91) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - 9 A 6597/95

    Syrien, Kurden, Jesiden, Minderheiten, religiös motivierte Verfolgung, Mittelbare

    Wenn auch danach schon auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse zur Überzeugung des Senats Übergriffe privater Dritter gegenüber den Yeziden dem syrischen Staat zuzurechnen sind - was die mit dem Beweisantrag zu 1. begehrte diesbezügliche Beweiserhebung entbehrlich werden läßt - , steht jedoch bei der zur Beurteilung der Verfolgungsgefahr gebotenen qualifizierenden Betrachtungsweise", vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Januar 1996 - 9 B 650.95 - Urteil vom 5. November 1991, a.a.O.; Urteil vom 23. Juli 1991, a.a.O., der Annahme einer im Zeitpunkt der Ausreise der Klägerinnen (Oktober 1992) bestehenden oder drohenden mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden jedenfalls entgegen, daß die hierfür erforderliche "Verfolgungsdichte" nach Überzeugung des erkennenden Senats auch unter Berücksichtigung der feststellbaren bzw. zu unterstellenden Referenzfälle" nicht gegeben war.

    Für die hiernach unverfolgt aus Syrien ausgereisten Klägerinnen sind nach Überzeugung des erkennenden Senats beachtliche Nachfluchtgründe nicht gegeben; nach der zur Beurteilung der Verfolgungsgefahr gebotenen qualifizierenden Betrachtungsweise", vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Januar 1996 - 9 B 650.95 - Urteil vom 5. November 1991, a.a.O.; Urteil vom 23. Juli 1991, a.a.O., kann nicht davon ausgegangen werden, daß den Klägerinnen im Falle ihrer Rückkehr nach Syrien in absehbarer Zeit, vgl. zu dieser zeitlichen Reichweite der Zukunftsprognose: BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1986 - 9 B 165.86 -, NVwZ 1987, 60; Urteil vom 31. März 1981 - 9 C 237.80 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27, politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2001 - 20 A 3011/97

    Afghanistan, Tadschiken, DVPA, Sympathisanten, Mitglieder, Watan-Partei,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1996 - 9 B 650.95 -.
  • BVerwG, 01.07.2004 - 1 B 294.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung - Vorliegen

    Es kommt danach auf eine wertende Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls an, im Rahmen derer auch das Vorhandensein oder Fehlen von Referenzfällen als Indiz herangezogen werden kann (vgl. Beschluss vom 3. Januar 1996 - BVerwG 9 B 650.95 - ).
  • BVerwG, 28.03.2002 - 1 B 57.02

    Zur Frage einer verfahrensfehlerhaften gerichtlichen Feststellung des Grades der

    Das Berufungsgericht hat das Verfolgungsinteresse der türkischen Sicherheitsbehörden im Falle des Klägers nicht "automatisch" verneint, sondern eine beachtliche Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgungsgefährdung des Klägers im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG aufgrund einer eingehenden und detaillierten Feststellung und Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles nicht für gegeben erachtet (vgl. zur Bedeutung von Referenzfällen für die Verfolgungsprognose auch Beschluss vom 3. Januar 1996 - 9 B 650.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 145.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfolgung von Mitgliedern und

    Auch die von der Beschwerde gerügte Abweichung der Berufungsentscheidung von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 70.95 - und vom 3. Januar 1996 - BVerwG 9 B 650.95 - ist nicht ordnungsgemäß aufgezeigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2022 - 1 A 3023/20

    Drohen von relevanten Repressalien wegen tatsächlicher oder vermeintlicher

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1996 - 9 B 650.95 -, juris, Rn. 2.
  • BVerwG, 06.11.1997 - 19 B 1039.97

    Zulassung einer Revision wegen einer Rechtsfrage über die Drohung einer

    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Urteil des Berufungsgerichts weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 70.95 - und vom 3. Januar 1996 - BVerwG 9 B 650.95 - ab, fehlt es an der zur Bezeichnung der Divergenz nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Aufzeigung eines im Berufungsurteil enthalte nen Rechtssatzes, mit dem das Berufungsgericht einem vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Rechtssatz widerspricht.
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