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   BVerwG, 03.01.2018 - 1 VR 16.17, 1 PKH 99.17   

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https://dejure.org/2018,223
BVerwG, 03.01.2018 - 1 VR 16.17, 1 PKH 99.17 (https://dejure.org/2018,223)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.2018 - 1 VR 16.17, 1 PKH 99.17 (https://dejure.org/2018,223)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 2018 - 1 VR 16.17, 1 PKH 99.17 (https://dejure.org/2018,223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Algerischen Staatsangehörigen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung seiner Abschiebung; Hinreichend verlässliche Garantie zur Ausräumung des (Rest-)Risikos einer menschenrechtswidrigen Behandlung des Antragstellers in Algerien; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Algerischen Staatsangehörigen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung seiner Abschiebung; Hinreichend verlässliche Garantie zur Ausräumung des (Rest-)Risikos einer menschenrechtswidrigen Behandlung des Antragstellers in Algerien; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.11.2017 - 1 VR 13.17

    Antrag eines algerischen Staatsbürgers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2018 - 1 VR 16.17
    Mit Beschluss vom 13. November 2017 - 1 VR 13.17 - hat der Senat der Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt, den Antragsteller auf der Grundlage der bis dahin eingegangenen Verbalnoten des algerischen Außenministeriums abzuschieben.

    Der Erfolg dieser Bemühungen um eine Verbesserung der Menschenrechtslage ist allerdings insbesondere in Fällen mit Terrorismusbezug nur schwer einschätzbar, weshalb der Senat mit Beschluss vom 13. November 2017 - 1 VR 13.17 - eine Abschiebung des Antragstellers allein auf der Grundlage der bis dahin eingegangenen Verbalnoten im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt hat.

  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2018 - 1 VR 16.17
    Wie die Zusicherung auszulegen ist, ob sie den jeweils bestehenden Bedenken Rechnung trägt und die Gefahr eines Verstoßes gegen Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 3 EMRK wirksam ausschließt und insbesondere den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Anforderungen entspricht, ist anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 49; EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othman/Vereinigtes Königreich - NVwZ 2013, 487 Rn. 188 f.).

    Vielmehr sei es von Verfassungs wegen erforderlich, sie mit spezifischen Garantien zu verbinden, die eine Überprüfung der (eventuellen) Haftbedingungen des Antragstellers im Falle von dessen Inhaftierung und insbesondere den ungehinderten Zugang zu seinen Prozessbevollmächtigten erlaube; dies müsse sich auf eine Inhaftierung sowohl durch die Polizei als auch durch den Geheimdienst beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 50).

  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2018 - 1 VR 16.17
    Wie die Zusicherung auszulegen ist, ob sie den jeweils bestehenden Bedenken Rechnung trägt und die Gefahr eines Verstoßes gegen Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 3 EMRK wirksam ausschließt und insbesondere den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Anforderungen entspricht, ist anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 49; EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othman/Vereinigtes Königreich - NVwZ 2013, 487 Rn. 188 f.).
  • BVerwG, 31.05.2017 - 1 VR 4.17

    Abschiebungsanordnung gegen einen der radikal-islamistischen Szene zuzuordnenden

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2018 - 1 VR 16.17
    Mit Beschluss vom 31. Mai 2017 - 1 VR 4.17 - hat der Senat einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO mit der Maßgabe abgelehnt, dass der Antragsteller erst nach Erlangung einer Zusicherung einer algerischen Regierungsstelle abgeschoben werden darf, wonach ihm in Algerien keine Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht (Art. 3 EMRK).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 5.17
    Auszug aus BVerwG, 03.01.2018 - 1 VR 16.17
    Die hiergegen erhobene Klage ist beim Bundesverwaltungsgericht anhängig (1 A 5.17 ).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 5.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

    Nach Vorlage eines Schreibens des Generaldirektors der beim algerischen Innenministerium angesiedelten "Direction Générale de la Sûreté Nationale" (DGSN), Generalmajor A. H., in dem dieser in seiner Funktion als Leiter der algerischen Polizei gegenüber dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums zugesagt hat, persönlich für die ordnungsgemäße Behandlung des Klägers Sorge zu tragen, hat der Senat mit Beschluss vom 3. Januar 2018 - 1 VR 16.17 - einen Antrag auf Erlass einer weiteren einstweiligen Anordnung abgelehnt.
  • BVerwG, 14.02.2018 - 1 PKH 2.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Anordnung eines

    Die in dieser Entscheidung zur Ausräumung des (Rest-)Risikos einer menschenrechtswidrigen Behandlung geforderte Zusicherung einer algerischen Regierungsstelle lag mit dem im Dezember 2017 übergebenen Schreiben des Generaldirektors der beim algerischen Innenministerium angesiedelten "Direction Générale de la Sûreté Nationale" (DGSN) vor (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Januar 2018 --1 VR 16.17 ).
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