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   BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16   

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BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16 (https://dejure.org/2018,758)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.2018 - 3 B 58.16 (https://dejure.org/2018,758)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 2018 - 3 B 58.16 (https://dejure.org/2018,758)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Aufklärungspflicht des Gerichts und Aufklärungsrüge

  • verkehrslexikon.de

    Aufklärungspflicht des Gerichts und Aufklärungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehrsbehördliche Ausweisung der Bundesstraße 50 (B 50) im Bereich zwischen Simmern/Ost und Büchenbeuren/West als Kraftfahrstraße; Klage gegen verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen

  • rewis.io

    Straßenverkehrsrecht; Ausweisung einer Straße als Kraftfahrstraße

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsbehördliche Ausweisung der Bundesstraße 50 (B 50) im Bereich zwischen Simmern/Ost und Büchenbeuren/West als Kraftfahrstraße; Klage gegen verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen

  • datenbank.nwb.de

    Straßenverkehrsrecht; Ausweisung einer Straße als Kraftfahrstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16
    Maßgeblich für den Erfolg einer gegen einen solchen Dauerverwaltungsakt gerichteten Klage ist regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (stRspr; vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 21 m.w.N.).

    Die Frage, inwieweit bei der Ausweisung einer Strecke als Kraftfahrstraße (§ 18 Abs. 1 StVO) ausreichende Ausweichmöglichkeiten für den von der Nutzung dieser Straße ausgeschlossenen langsam fahrenden Verkehr zur Verfügung stehen, ist von der für die Ausweisung zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der ihr nach § 45 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO obliegenden Ermessensentscheidung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 24) mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen.

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 26 m.w.N.).

    Inwieweit ausgehend von diesem Verständnis des Begriffs der besonderen örtlichen Verhältnisse im konkret zu entscheidenden Fall die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO vorliegen, wonach eine Gefahrenlage bestehen muss, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches Privateigentum) erheblich übersteigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 24), ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles, die auf der Grundlage der Feststellungen des Tatsachengerichts zu beantworten ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 a.a.O. Rn. 29); sie entzieht sich deshalb einer fallübergreifenden revisionsgerichtlichen Klärung und Beantwortung.

    Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass für den Erfolg einer - wie hier - gegen einen Dauerverwaltungsakt gerichteten Klage die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung maßgeblich ist (BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16
    Das setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • VG Koblenz, 13.01.2012 - 4 K 716/11

    Rechtswidrige Verkehrszeichen auf der B 50

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16
    Auf seine Klage hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Januar 2012 - 4 K 716/11.KO - die im Anschluss an die verkehrsrechtliche Anordnung vom 16. April 2004 angebrachten Verkehrszeichen Nr. 331.1 StVO und den Widerspruchsbescheid vom 13. Juli 2011 aufgehoben.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2016 - 7 A 10885/14

    Keine Traktoren auf der Bundesstraße zum Flughafen Hahn: B 50 durfte als

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16
    Mit Urteil vom 25. August 2016 - 7 A 10885/14.KO - hat das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16
    Dass sich dem Berufungsgericht die vom Kläger vermisste Beweiserhebung nicht gleichwohl aufdrängen musste (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ), liegt wegen des maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts auf der Hand.
  • VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3398/18

    Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer BAB

    Grundsätzlich können besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.04.2001 - 3 C 23.00 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 -, juris Rn. 26; BVerwG, Beschluss vom 03.01.2018 - 3 B 58.16 -, Rn. 21, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 8 B 821/18

    Streckensperrung für Motorradfahrer an der Nordhelle (L 707) rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 3 C 42.09 -, juris Rn. 26, m. w. N., sowie Beschluss vom 3. Januar 2018 - 3 B 58.16 -, juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 8 A 10/17 -, juris Rn. 27.
  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 11 B 17.1503

    Erweiterung der Tempo-30-Zone im Stadtgebiet

    Besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO können bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand, der zur Verfügung stehenden Fläche für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, den Ausweichmöglichkeiten, witterungsbedingten Einflüssen, der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung, der Verteilung des Verkehrs über den Tag und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. BVerwG, B.v. 3.1.2018 - 3 B 58.16 - juris Rn. 21; B.v. 23.4.2013 - 3 B 59.12 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 50 = juris Rn. 9; U.v. 23.9.2010 a.a.O. Rn. 26 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 19.12.2023 - 4 Bs 154/23

    Vollsperrung eines Weges wegen Straßenschäden

    Ihr Hinweis, ein weites Verständnis führe dazu, dass jeder denkbare Schaden an der Straße eine Zuständigkeit der Straßenbaubehörden begründen könnte, leuchtet nicht ein, da der jeweilige Einzelfall zu bewerten ist (vgl. zur Gefahr auch BVerwG, Beschl. v. 3.1.2018, 3 B 58.16, juris Rn. 22).

    Besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO können durch die Streckenführung, deren Ausbauzustand, witterungsbedingte Einflüsse, die anzutreffende Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.1.2018, 3 B 58.16, juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21

    Landkreis verlangt zu Recht Einhaltung von Corona-Regeln in Arztpraxis

    44 I. Da es sich, wie unter A. ausgeführt, bei dem Bescheid vom 19. Mai 2020 um einen Dauerverwaltungsakt handelt, bestimmt sich der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich - und so auch hier - zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03. Januar 2018 - 3 B 58/16 -, juris Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2022 - 5 MB 4/22

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Sperrung einer Straße für den Durchgangsverkehr zur

    Inwieweit im konkret zu entscheidenden Fall die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO vorliegen, wonach eine Gefahrenlage bestehen muss, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter erheblich übersteigt, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.01.2018 - 3 B 58.16 - juris Rn. 22).

    "Besondere örtliche Verhältnisse" im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO können bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.01.2018 - 3 B 58.16 - juris Rn. 21; Urt. v. 23.09.2010 - 3 C 37.09 -, juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2022 - 13 S 545/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen verkehrsrechtliche Anordnung einer

    b) Der Senat vermag auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Antragsgegnerin bei der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage zum maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.01.1993 - 11 C 35.92 - juris Rn. 16 m w. N., vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 - juris Rn. 21; Beschluss vom 03.01.2018 - 3 B 58.16 - juris Rn. 12) nicht hinreichend zu erkennen, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Bewohnerparkzone und das Aufstellen der Verkehrszeichen zur Umsetzung dieser verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 Buchstabe b StVG gegeben sind.
  • VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22

    Anordnung einer Tempo-30-Zone zum Schutz von Radfahrern; VA-Qualität sog.

    Besondere örtliche Verhältnisse können unter anderem begründet sein durch die Breite und den Ausbauzustand der für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr zur Verfügung stehenden Fläche, Ausweichmöglichkeiten, die Übersichtlichkeit der Streckenführung und die Verkehrsbelastung wie der durchschnittliche Tagesverkehr oder ein überproportional hoher Anteil des Schwerlastverkehrs (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.01.2018 - 3 B 58.16 -, juris Rn. 21 und vom 23.04.2013 - 3 B 59.12 -, juris Rn. 9 sowie Urteil vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 -, juris Rn. 26).
  • VG Düsseldorf, 19.05.2021 - 6 K 4191/18

    Anliegen einer Schule an einer Straße und Geschwindigkeitsbeschränkung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Januar 2018 - 3 B 58.16, juris Rn. 21, und vom 23. April 2013- 3 B 59.12, juris Rn. 9 sowie Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09, BVerwGE 138, 21 Rn. 26 m.w.N.
  • VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020

    Anfechtungsklage gegen straßenverkehrsrechtliche Anordnung einer

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein können (vgl. BVerwG, B.v. 3.1.2018 - 3 B 58.16 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Berlin, 20.11.2018 - 10 K 265.18

    Rücknahme von Emissionshandelsberechtigungen: Keine Prozesskostenhilfe für Air

  • VGH Bayern, 21.03.2022 - 11 CS 22.57

    Anliegergebrauch und straßenverkehrsrechtliche Anordnung für ein Durchfahrverbot

  • VG Minden, 25.03.2021 - 3 K 1696/18
  • VGH Bayern, 18.03.2022 - 11 ZB 21.585

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an einer innerörtlichen

  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 11 CS 21.2672

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines Durchfahrtsverbots

  • VG Arnsberg, 19.05.2021 - 7 L 274/21

    Sperrung der Prioreier Straße in Breckerfeld für Motorräder im Eilverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2018 - 6 A 11351/17

    Trinkwasseruntersuchungen bei kleinen Wasserwerken

  • VG Arnsberg, 22.07.2020 - 7 L 381/20

    Bergaufstrecke am Lenscheid bleibt für Motorräder vorläufig weiterhin gesperrt

  • VG Arnsberg, 31.03.2022 - 7 K 884/21
  • VG Bayreuth, 19.01.2021 - B 1 K 19.1259

    Anspruch auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung

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