Rechtsprechung
BVerwG, 03.02.1969 - VI B 3.69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.10.1968 - 206 III 66
- BVerwG, 03.02.1969 - VI B 3.69
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.06.1966 - VI C 163.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.02.1969 - VI B 3.69
Das Beschwerdevorbringen, das Berufungsgericht sei von dem zurückverweisenden Urteil des Revisionsgerichts vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 163.62 - abgewichen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), geht fehl.