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   BVerwG, 03.02.1987 - 9 B 154.86   

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https://dejure.org/1987,6954
BVerwG, 03.02.1987 - 9 B 154.86 (https://dejure.org/1987,6954)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1987 - 9 B 154.86 (https://dejure.org/1987,6954)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1987 - 9 B 154.86 (https://dejure.org/1987,6954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen erneuter Haft wegen überwiegend krimineller Delikte auf die Heimkehrereigenschaft - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG)

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1987 - 9 B 154.86
    Zu Unrecht meint die Beschwerde ferner, das Berufungsgericht habe sich mit seiner Rechtsauffassung, daß der Kläger durch die erneute Gefangennahme im Jahre 1947 wegen des Vorwurfs nach Kriegsende begangener strafbarer Handlungen seine Rechtsstellung als Kriegsgefangener verloren habe, in einen Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1957 - BVerwG 5 C 305.56 - (BVerwGE 5, 186) gesetzt.

    Eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1957 - BVerwG 5 C 305.56 - a.a.O. liegt entgegen der Ansicht der Beschwerde auch insoweit nicht vor, als in jener Entscheidung die Auffassung verworfen wird, daß die Heimkehrereigenschaft auf solche Deutsche beschränkt sei, die nur wegen ihrer Zugehörigkeit zu einem militärischen oder militärähnlichen Verband kriegsgefangen waren.

  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1987 - 9 B 154.86
    Die Rüge, daß das Gericht den Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt habe, kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber nicht dazu führen, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (Senatsurteil vom 30. August 1982 - BVerwG 9 C 1.81 - DÖV 1983, 247 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.09.1986 - 9 C 13.86

    Deutsche Volkszugehörige - Kriegsgefangenschaft - Ausländischer

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1987 - 9 B 154.86
    Es ist zwar richtig, daß der einmal erworbene Rechtsstatus als Kriegsgefangener sich nicht ändert, wenn der Zweck der Gefangennahme ein anderer wird (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 22. September 1986 - BVerwG 9 C 13.86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1987 - 9 B 154.86
    In Wahrheit wenden sich die mit der Beschwerde erhobenen Verfahrensrügen einschließlich der Rüge der Verletzung der Erörterungspflicht gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung der Vorinstanz, der der Kläger die eigene Auffassung entgegensetzt, ohne einen revisionsrechtlich allein beachtlichen Verstoß gegen allgemeine Beweiswürdigrundsätze (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]) darzutun.
  • BVerwG, 07.10.1970 - V C 7.69

    Anerkennung als Heimkehrer - Kriegsgefangenschaft eines der deutschen

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1987 - 9 B 154.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es jedoch in Fällen der vorliegenden Art nicht darauf an, ob durch die Flucht die Kriegsgefangenschaft nach völkerrechtlichen Grundsätzen beendet ist, ob also die Flucht im Sinne des Art. 91 des Genfer Abkommens gelungen ist; vielmehr ist entscheidend, ob der Kriegsgefangene nach seiner Flucht ein solches Maß an persönlicher Freiheit gewinnt, daß von einer Fortdauer des Gewahrsams der Siegermacht nicht mehr gesprochen werden kann (Urteil vom 7. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 7.69 - Buchholz 412.2 § 1 HkG Nr. 9).
  • BVerwG, 07.10.1959 - V C 285.57

    Auf Grund einer Abkommandierung zu leistender Dienst eines Wehrmachtsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1987 - 9 B 154.86
    Die Beschwerde meint weiter, die Ansicht des Berufungsgerichts, der Kläger habe seine erneute Ingewahrsamnahme selbst verschuldet, so daß von einer Fortdauer des Gewahrsams nicht gesprochen werden könne, stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 7. Oktober 1959 - BVerwG 5 C 285 und 286.57 - (BVerwGE 9, 193), wonach auch derjenige Soldat im Rechtssinne in Kriegsgefangenschaft gerät, der sich selbst in Feindeshand begibt.
  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1987 - 9 B 154.86
    Hierin erblickt die Beschwerde eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1957 - BVerwG 5 C 595.56 - (Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 5), denn nach dieser Entscheidung ende die Kriegsgefangenschaft außer in den - hier ausscheidenden - Fällen der Freilassung und Heimschaffung nur noch durch eine gelungene Flucht.
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