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   BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94   

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https://dejure.org/1995,8718
BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94 (https://dejure.org/1995,8718)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1995 - 11 B 204.94 (https://dejure.org/1995,8718)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1995 - 11 B 204.94 (https://dejure.org/1995,8718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensbegriff - Absetzung für Abnutzung - Selbstnutzung durch Einkommensbezieher - Nutzung durch Angehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 677 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 703
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.10.1991 - 5 C 8.89

    BAföG - Ausbildungsförderung - Selbstgenutzte Eigentumswohnung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94
    Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn die betreffende Immobilie von keinem der Eheleute, sondern nur von einem ihrer Angehörigen bewohnt wird (im Anschluß an Urteil vom 14. Oktober 1991 - BVerwG 5 C 8.89 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 16).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb entgegen der Ansicht der Klägerin für die Anwendung dieser Vorschrift ausdrücklich gefordert, daß zumindest einer der nicht dauernd getrennt lebenden Eheleute die nach § 7 b EStG geförderte Immobilie in einer Intensität nutzt, die diese Nutzung als Befriedigung eines auf Dauer angelegten Wohnbedarfs erscheinen läßt (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1991 - BVerwG 5 C 8.89 - (Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 16 S. 23)).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel davon auszugehen, daß ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat; es ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 40, 101 (104 f.) [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]; 42, 364 (368) [BVerfG 22.09.1976 - 2 BvH 1/74]; 47, 182 (187) [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 411/75]; 65, 293 (295) [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel davon auszugehen, daß ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat; es ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 40, 101 (104 f.) [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]; 42, 364 (368) [BVerfG 22.09.1976 - 2 BvH 1/74]; 47, 182 (187) [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 411/75]; 65, 293 (295) [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklicheit der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel davon auszugehen, daß ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat; es ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 40, 101 (104 f.) [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]; 42, 364 (368) [BVerfG 22.09.1976 - 2 BvH 1/74]; 47, 182 (187) [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 411/75]; 65, 293 (295) [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerfG, 22.09.1976 - 2 BvH 1/74

    Bad Pyrmont

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel davon auszugehen, daß ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat; es ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 40, 101 (104 f.) [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]; 42, 364 (368) [BVerfG 22.09.1976 - 2 BvH 1/74]; 47, 182 (187) [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 411/75]; 65, 293 (295) [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel davon auszugehen, daß ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat; es ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 40, 101 (104 f.) [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]; 42, 364 (368) [BVerfG 22.09.1976 - 2 BvH 1/74]; 47, 182 (187) [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 411/75]; 65, 293 (295) [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 (91 f.) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85

    Ausbildungsförderungsrechtlicher Begriff der selbstgenutzten Eigentumswohnung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94
    § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a BAföG in der hier anzuwendenden Fassung des 12. BAföG-Änderungsgesetzes vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) versteht den Begriff der Selbstnutzung nicht im Sinne einer Dauernutzung durch die Familie, sondern verknüpft ihn mit der Person des Einkommensbeziehers und seines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten (vgl. BVerwGE 85, 124 (129) [BVerwG 10.05.1990 - 5 C 55/85]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 (91 f.) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94
    Daher kann aus der fehlenden Erörterung von Teilen des Vorbringens nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden, diese seien gar nicht erwogen worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - (Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 2)).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

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