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   BVerwG, 03.02.1995 - 7 B 221.94   

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https://dejure.org/1995,1674
BVerwG, 03.02.1995 - 7 B 221.94 (https://dejure.org/1995,1674)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1995 - 7 B 221.94 (https://dejure.org/1995,1674)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1995 - 7 B 221.94 (https://dejure.org/1995,1674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der Unredlichkeit eines Grundstückserwerbs - Anforderungen an eine fahrlässige Unkenntnis des Käufers eines verwalteten Grundstücks von der Verwaltung - Voraussetzungen einer Prüfungspflicht - Kriterien für eine hinreichende Begründung eines entsprechenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 514
  • NJ 1995, 444
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1995 - 7 B 221.94
    Vielmehr muß, wie der beschließende Senat in Fortführung seines Urteils vom 27. Januar 1994 entschieden hat, die Abweichung von den allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen oder einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl.Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 -).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 7 B 188.93

    Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit des Rechtserwerbs - Staatlich eingesetzter

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1995 - 7 B 221.94
    Die aufgeworfene Frage läßt sich nicht in einer die Revisionszulassung rechtfertigenden verallgemeinerungsfähigen Weise beantworten (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 22. April 1994 - BVerwG 7 B 188.93 - NJW 1994, 2371 - VIZ 1994, 350 ).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1995 - 7 B 221.94
    Schließlich ist auch die vom Beklagten erhobene Rüge einer Abweichung vom Urteil des beschließenden Senatsvom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 unbegründet.
  • VG Gera, 14.03.2000 - 3 K 822/96

    Rückübertragung eines Gartengrundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener

    Bei der Anwendung dieser Bestimmung ist zu berücksichtigen, das gesetzliche Regelungen von der DDR-Verwaltung oft ungenau angewandt wurden, so daß nicht schon jeder mit dem Erwerb verbundene Verstoß den Tatbestand des § 4 Abs. 3 a) VermG erfüllt (BVerwG, Beschluß vom 03.02.1995, 7 B 221.94, VIZ 1995 S. 352).

    Gerade wenn das zu erwerbende Grundstück - wie hier zum Zeitpunkt der Veräußerung - offensichtlich unbelastet ist und auch sonst keine wirtschaftlichen Gründe für eine Veräußerung des Grundstücks erkennbar sind, ist ein besonnen handelnder Erwerber gehalten, sich nach dem Grund und der Befugnis zur Veräußerung durch den treuhänderischen Verwalter zu erkundigen (vgl. zu den Erkundigungspflichten eines Erwerbers bei einem Erwerb nach der Verordnung vom 11.12.1968, BVerwG, Beschluß vom 03.02.1995, 7 B 221.94, VIZ 1995 S. 352).

    Auch die Versicherung im Kaufvertrag, daß der staatliche Verwalter zum Verkauf des Grundstücks berechtigt ist, konnte die Beigeladenen zu 1) und 2) von den ihnen obliegenden Prüfungspflichten (vgl. zu den Erkundigungspflichten des Erwerbers bei einem Erwerb nach der Verordnung vom 11.12.1968, BVerwG, Beschluß vom 03.02.1995, 7 B 221.94, VIZ 1995 S. 352) nicht entlasten.

  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 27.00

    Redlicher Erwerb; Kauf eines unbelasteten Gartengrundstücks; Veräußerung durch

    Soweit sich die Vorinstanz für ihre entgegengesetzte Einschätzung auf den Beschluss vom 3. Februar 1995 - BVerwG 7 B 221.94 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 14 S. 33) beruft, zieht sie damit keine für ihre Entscheidung tragfähige Schlussfolgerung.
  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 26.00

    Redlicher Erwerb; Kauf eines unbelasteten Gartengrundstücks; Veräußerung durch

    Soweit sich die Vorinstanz für ihre entgegengesetzte Einschätzung auf den Beschluss vom 3. Februar 1995 - BVerwG 7 B 221.94 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 14 S. 33) beruft, zieht sie daraus keine für ihre Entscheidung tragfähige Schlussfolgerung.
  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 25.00

    Rechtliche Voraussetzungen für die Verkaufsberechtigung nach der

    Soweit sich die Vorinstanz für ihre entgegengesetzte Einschätzung auf den Beschluss vom 3. Februar 1995 - BVerwG 7 B 221.94 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 14 S. 33) beruft, zieht sie daraus keine für ihre Entscheidung tragfähige Schlussfolgerung.
  • BVerwG, 29.01.2008 - 8 B 80.07

    Entschädigungsanspruch nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz als Gegenstand

    9 Auch bezüglich der im Beschluss vom 3. Februar 1995 BVerwG 7 B 221.94 und den Urteilen vom 27. Januar 1994 BVerwG 7 C 4.93 und vom 19. Januar 2005 BVerwG 8 C 20.03 vorhandenen Rechtssätzen lässt sich dem angegriffenen Urteil des Verwaltungsgerichts kein abweichender Rechtssatz entnehmen.
  • BVerwG, 29.01.2008 - 8 B 83.07

    Entschädigungsanspruch nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG)

    Er betraf damit nicht den Erwerbsvorgang, auf den für die Beurteilung der Redlichkeit i.S.d. § 4 Abs. 2 und 3 VermG abzustellen ist (vgl. Beschluss vom 3. Februar 1995 BVerwG 7 B 221.94 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 14).
  • BVerwG, 15.02.1995 - 7 B 208.94

    Anspruch auf Rückübertragung eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks nach

    Dies kann u.a. dann der Fall sein, wenn sich der staatliche Verwalter in Kenntnis der mangelnden Überschuldung über die rechtlichen Voraussetzungen einer Veräußerung nach § 1 der Verordnung vom 11. Dezember 1968 hinweggesetzt hat, um den Vermögenswert verkaufen zu können (vgl. dazu auch den Beschluß des Senats vom 3. Februar 1995 - BVerwG 7 B 221.94 -).
  • BVerwG, 10.10.2000 - 8 B 201.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an eine

    Ein abstrakter Rechtssatzwiderspruch zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1995 - BVerwG 7 B 221.94 - (VIZ 1995, 352) liegt schon deshalb nicht vor, weil das Verwaltungsgericht bei Erwerb von Dritten in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht eine besondere Aufmerksamkeit des Erwerbers mit Blick auf die Verkaufsberechtigung fordert und ggf. eine Erkundigungsverpflichtung bejaht, eine kausale Sorgfaltspflichtverletzung im vorliegenden Fall aber deshalb verneint, weil die Vollmachtsurkunde keinen Anlass zu Zweifeln an ihrer Echtheit geboten hätte.
  • BVerwG, 17.05.2004 - 8 B 26.04

    Verkauf von Vermögenswerten durch den staatlichen Verwalter - Anhaltspunkte für

    Die sodann behauptete Abweichung des angegriffenen Urteils von dem des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1995 - BVerwG 7 B 221.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 14) liegt ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 10.11.1997 - 7 B 354.97

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz oder von Verfahrensfehlern -

    Zu Unrecht meint die Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1995 - BVerwG 7 B 221.94 - (VIZ 1995, 352) ab.
  • BVerwG, 05.04.2001 - 8 B 62.01

    Voraussetzungen einer Divergenzrüge

  • BVerwG, 13.11.2000 - 7 B 72.00

    Fehlerhaftigkeit des Erwerbsgeschäft wegen Verstosses gegen Rechtsvorschriften -

  • BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 111.00

    Voraussetzungen der Revisionzulassung auf Grund einer Divergenz - Vorliegen einer

  • BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 131.01

    Grundsatz der Bedarfsgerechtigkeit - Bevorzugung eines MfS-Angehörigen bei der

  • BVerwG, 22.07.1997 - 7 B 245.97

    Zurückweisung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 12.03.2002 - 8 B 21.02

    Geltendmachung einer Divergenzrüge - Rüge eines Ermittlungsdefizits des

  • VG Dessau, 08.09.1998 - A 3 K 78/97
  • VG Frankfurt/Oder, 07.02.2001 - 6 K 2168/96

    Ausschluss eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs wegen redlichen

  • BVerwG, 16.07.1996 - 7 B 151.96

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem Hausgrundstück - Anwendung

  • VG Leipzig, 15.03.1995 - 1 K 1686/93
  • VG Leipzig, 15.03.1996 - 1 K 1472/94
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