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   BVerwG, 03.02.2003 - 6 B 77.02   

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https://dejure.org/2003,11525
BVerwG, 03.02.2003 - 6 B 77.02 (https://dejure.org/2003,11525)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.2003 - 6 B 77.02 (https://dejure.org/2003,11525)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 6 B 77.02 (https://dejure.org/2003,11525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Selbstverwaltungshoheit berufsständischer Kammern ; Wahrnehmung von Grundrechten Dritter; Selbstverwaltungsrecht berufsständischer Kammern ; Versicherungsaufsicht über ein Versorgungswerk einer berufsständischen Kammer; Grundsatz der Gebührengerechtigkeit; Darlegung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2003 - 6 B 77.02
    In Bezug auf Art. 3 Abs. 1 GG legt die Beschwerde keine Rechtsfrage dar, die über die vom Bundesverwaltungsgericht bereits gewonnenen Erkenntnisse zur weitgehenden Gestaltungsfreiheit des Gebührengesetzgebers bei der Aufstellung der Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze (vgl. BVerwGE 95, 188, 200; 112, 297, 30 f.) hinausführen würde und aus diesem Grunde der gesonderten Klärung in einem Revisionsverfahren bedürfte.
  • BVerwG, 18.08.1999 - 1 B 41.99

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2003 - 6 B 77.02
    Vielmehr kann die Revision in derartigen Fällen nur zugelassen werden, wenn zugleich dargelegt wird, dass und inwieweit das maßgebende Bundesrecht klärungsbedürftig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 18. August 1999 BVerwG 1 B 41.99 Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 40).
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2003 - 6 B 77.02
    Außerdem besteht kein allgemein gültiges bundesverfassungsrechtlich bestimmtes Subsidiaritätsprinzip (vgl. Urteil vom 22. Februar 1972 BVerwG 1 C 24.69 BVerwGE 39, 329, 338; Tettinger, Kammerrecht, 1997, S. 127).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2003 - 6 B 77.02
    In Bezug auf Art. 3 Abs. 1 GG legt die Beschwerde keine Rechtsfrage dar, die über die vom Bundesverwaltungsgericht bereits gewonnenen Erkenntnisse zur weitgehenden Gestaltungsfreiheit des Gebührengesetzgebers bei der Aufstellung der Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze (vgl. BVerwGE 95, 188, 200; 112, 297, 30 f.) hinausführen würde und aus diesem Grunde der gesonderten Klärung in einem Revisionsverfahren bedürfte.
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