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   BVerwG, 03.02.2003 - 8 B 18.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18373
BVerwG, 03.02.2003 - 8 B 18.03 (https://dejure.org/2003,18373)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.2003 - 8 B 18.03 (https://dejure.org/2003,18373)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 8 B 18.03 (https://dejure.org/2003,18373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rückübertragungsausschluss bei redlichem Erwerb nach § 4 Abs. 2 S. 1 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Unredlicher Rechtserwerb bei Wiederspruch zu den im Zeitpunkt des Erwerbs in der Deutschen Demokratischen Republik geltenden allgemeinen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2003 - 8 B 18.03
    Ein einfacher Verstoß gegen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätze oder eine ordnungsgemäße Verwaltungspraxis genügt nicht (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2003 - 8 B 18.03
    In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 08.12.1994 - 7 B 180.94

    Anspruch auf Rückübertragung eines Wohngrundstücks nach den Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2003 - 8 B 18.03
    Die Beschwerde verkennt den Inhalt des vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - teilweise, nämlich ohne den von der Beschwerde zitierten Satz - veröffentlicht in Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 34 S. 69) aufgestellten Rechtssatz.
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2003 - 8 B 18.03
    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn die Vorinstanz mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).
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