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   BVerwG, 03.02.2022 - 7 C 2.21   

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https://dejure.org/2022,1569
BVerwG, 03.02.2022 - 7 C 2.21 (https://dejure.org/2022,1569)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.2022 - 7 C 2.21 (https://dejure.org/2022,1569)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 7 C 2.21 (https://dejure.org/2022,1569)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 17, 18, 29, Art. ... 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; UmwRG § 3 Abs. 1 Satz 1 bis 3, § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b und c, Nr. 2; BNatSchG § 1 Abs. 1 und 3 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 2, § 63 Abs. 1, § 64 Abs. 1 Nr. 2; UVPG § 2 Abs. 1; BBodSchG §§ 1, 2 Abs. 2
    Kein Anspruch eines Bodenschutzvereins auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 74 Abs 1 Nr 17 GG, Art 74 Abs 1 Nr 18 GG, Art 74 Abs 1 Nr 29 GG, Art 72 Abs 3 S 1 Nr 2 GG, § 3 Abs 1 S 1 UmwRG
    Kein Anspruch eines Bodenschutzvereins auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Bodenschutzvereins auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung; Überwiegen der Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Verhältnis zu anderen Zielen nach dem satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Vereinigung

  • rewis.io

    Kein Anspruch eines Bodenschutzvereins auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung

  • doev.de PDF

    Kein Anspruch eines Bodenschutzvereins auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Bodenschutzvereins auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung; Überwiegen der Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Verhältnis zu anderen Zielen nach dem satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Vereinigung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch eines Bodenschutzvereins auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch eines Bodenschutzvereins auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch eines Bodenschutzvereins auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Bodenschutzvereins als Naturschutzvereinigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Bodenschutzverein ist keine Naturschutzvereinigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 1064
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2022 - 7 C 2.21
    Deshalb sollen die Anerkennungsregelungen gewährleisten, dass die Beteiligung einem ausgewählten Kreis von Verbänden vorbehalten bleibt, von denen erwartet werden kann, dass sie diese sachgerecht wahrnehmen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62 ).

    Aufgrund der Anerkennung und der damit verbundenen Beteiligungsbefugnis ist der Vereinigung die Vertretung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des § 1 BNatSchG in besonderer Weise anvertraut (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62 ).

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 55.82

    Mitwirkungsrecht von

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2022 - 7 C 2.21
    Auch hierfür bedarf es allerdings keines holistischen Ansatzes, der alle für den Naturschutz relevanten Aspekte umfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1985 - 4 C 55.82 - BVerwGE 72, 277 ).
  • VG Halle, 01.12.2022 - 4 A 102/22
    Prüfungsmaßstab ist insoweit nach dem klaren Gesetzeswortlaut allein die Satzung (Fellenberg/Schiller, a.a.O., UmwRG, § 3 Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. Februar 2022, - 7 C 2.21 -, juris).

    Die Schutzgüter des Umweltschutzes können § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - entnommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 2022, - 7 C 2/21 -, juris, Rn. 14).

    Dabei reicht es hierfür ferner nicht aus, dass ein wesentlicher Teil des satzungsmäßigen Aufgabenbereichs der Vereinigung auf die Förderung der Ziele des Umweltschutzes gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 2022, - 7 C 2.21 -, juris Rn. 19 für die Frage des Überwiegens der Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 UmwRG mit dem Hinweis, dass hierbei keine geringeren Anforderungen an die Zielverfolgung zu stellen sind, als die in § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UmwRG enthaltene Anforderung "vorwiegend" Ziele des Umweltschutzes zu fördern).

    Es obliegt der Vereinigung, die Zweckbestimmung in ihrer Satzung derart präzise zu fassen, dass ihr der klare Vorrang der Umweltschutzziele zu entnehmen ist (Schieferdecker, in: Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG, 5. Auflage 2018, § 3 UmwRG, Rn. 27; bzgl. der parallelen Problematik beim Naturschutzschwerpunkt: BVerwG, Urteil vom 3. Februar 2022, - 7 C 2/21 -, juris, Rn. 24).

    Letztlich obliegt es dem Satzungsgeber, die Zweckbestimmung derart präzise zu fassen, dass ihr ein Überwiegen der Ziele des Umweltschutzes vor anderen Zwecken eindeutig zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 2022, - 7 C 2.21 -, juris, Rn. 24).

  • VG Halle, 29.09.2022 - 4 A 169/21

    Voraussetzung der Anerkennung als Umweltvereinigung nach § 3 Abs. 1 UmwRG

    Prüfungsmaßstab ist insoweit nach dem klaren Gesetzeswortlaut allein die Satzung (Fellenberg/Schiller, a.a.O., UmwRG, § 3 Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 03. Februar 2022, - 7 C 2/21 -, juris).

    Die Schutzgüter des Umweltschutzes können § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - entnommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Februar 2022, - 7 C 2/21 -, juris, Rn. 14).

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