Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 2.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3537
BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 2.93 (https://dejure.org/1994,3537)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1994 - 4 C 2.93 (https://dejure.org/1994,3537)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1994 - 4 C 2.93 (https://dejure.org/1994,3537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entrichtung von Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen durch ein Luftfahrtunternehmen - Zahlung einer "Luftsicherheitsgebühr" - Befugnisse und örtliche Zuständigkeit der Luftfahrtbehörden - Überschreitung der verfassungsrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (45)

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 2.93
    Die grundgesetzliche Finanzverfassung stellt eine in sich differenzierte, Gesamtstaat und Gliedstaaten in ihrem Anteil am Gesamtertrag der Volkswirtschaft sorgsam ausbalancierende Regelung dar (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 78, 249 ).

    Diese Ordnung würde gestört, wenn unter Rückgriff auf die jeweilige Sachgesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern daneben beliebig Abgaben erhoben werden könnten und damit weiterer Zugriff auf die Ressourcen des Bürgers genommen werden könnte (vgl. BVerfGE 55, 274 ).

    Im allgemeinen wird hierzu auf die Definition in § 3 Abs. 1 Satz 1 AO verwiesen (vgl. BVerfGE 7, 244 ; 29, 402 ; 36, 66 ; 55, 274 ).

    Er darf als Gebühr - wie erörtert - keine verdeckte Steuer einführen (vgl. auch BVerfGE 20, 257 ) und ebenso nicht eine verdeckte, die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreitende Sonderabgabe (dazu BVerfGE 55, 274 ; 57, 139 ; 67, 256 ; 75, 108 ; 78, 249 ; 81, 156 ; 82, 159 ).

    Die darauf beruhenden finanziellen Belastungen entsprechen ersichtlich der Leistungsfähigkeit der Kostenpflichtigen (vgl. etwa BVerfGE 55, 274 ; 66, 214 ).

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 2.93
    Mit seinen vorgesehenen Maßnahmen kommt der Gesetzgeber gerade seiner grundrechtlichen Schutzpflicht nach, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Leben der Bürger vor Einwirkungen Dritter zu schützen (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 49, 89 ; 56, 54 ; 77, 170 ; 85, 191 ; 88, 203 ).

    Hierbei hat er eine weitgehende Gestaltungsbefugnis (vgl. BVerfGE 77, 170 ).

    Zwar läßt sich verfassungsrechtlichen Grundsätzen das Gebot entnehmen, daß der Gesetzgeber wesentliche Fragen im Verfahren parlamentarischer Öffentlichkeit selbst zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 63, 266 ; 68, 1 ; 77, 170 ; 80, 124 ).

    Mit Rücksicht auf die Eigenart des hier betroffenen Sachbereichs war eine eingehende Regelung jedoch nicht geboten (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 68, 1 ; 77, 170 ).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 2.93
    Mit seinen vorgesehenen Maßnahmen kommt der Gesetzgeber gerade seiner grundrechtlichen Schutzpflicht nach, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Leben der Bürger vor Einwirkungen Dritter zu schützen (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 49, 89 ; 56, 54 ; 77, 170 ; 85, 191 ; 88, 203 ).

    Zwar läßt sich verfassungsrechtlichen Grundsätzen das Gebot entnehmen, daß der Gesetzgeber wesentliche Fragen im Verfahren parlamentarischer Öffentlichkeit selbst zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 63, 266 ; 68, 1 ; 77, 170 ; 80, 124 ).

    Mit Rücksicht auf die Eigenart des hier betroffenen Sachbereichs war eine eingehende Regelung jedoch nicht geboten (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 68, 1 ; 77, 170 ).

  • VG Minden, 15.05.2013 - 3 K 2023/12

    Grundgesetzliche Kompetenz der Länder zur Regelung von Verwaltungsgebühren;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.1994 - 4 C 2.93 -, Rdn. 36, zitiert nach juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.1994, a.a.O., Rdn. 34 und 53.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht