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   BVerwG, 03.03.1995 - 4 B 15.95   

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BVerwG, 03.03.1995 - 4 B 15.95 (https://dejure.org/1995,3960)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1995 - 4 B 15.95 (https://dejure.org/1995,3960)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1995 - 4 B 15.95 (https://dejure.org/1995,3960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eine Baugenehmigung im Widerspruchsverfahren zu verändern - Möglichkeiten gegen den Widerspruchsbescheid vorzugehen, wenn dieser erstmalig eine Beschwer enthält

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 613
  • DÖV 1995, 1055
  • ZfBR 1995, 274
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63

    Klagegegenstand im Falle der Klageerhebung eines Drittbegünstigten hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1995 - 4 B 15.95
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 1. Oktober 1963 - BVerwG 4 C 2.63 - (Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 1) darauf hingewiesen, daß eine solche Konstellation geradezu als typischer Anwendungsfall dieser Vorschrift anzusehen ist.
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 211.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1995 - 4 B 15.95
    Rührt die Beschwer, ohne die eine Rechtsbehelfsmöglichkeit grundsätzlich nicht eröffnet ist, von der Entscheidung der Widerspruchsbehörde her, so spielt es für die Anwendung des § 79 Abs. 1 Nr. 2 VwGO keine Rolle, ob der Nachteil, der mit der Aufhebung oder der Änderung des ursprünglichen Verwaltungsakts verbunden ist, den Antragsteller, dessen Begehren die Ausgangsbehörde ganz oder teilweise entsprochen hatte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 27.61 - BVerwGE 14, 151), oder einen sonstigen bisher am Verfahren beteiligten oder auch nicht beteiligten Dritten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. November 1963 - BVerwG 4 C 211.61 - BVerwGE 17, 148 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 211/61]) trifft.
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 27.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1995 - 4 B 15.95
    Rührt die Beschwer, ohne die eine Rechtsbehelfsmöglichkeit grundsätzlich nicht eröffnet ist, von der Entscheidung der Widerspruchsbehörde her, so spielt es für die Anwendung des § 79 Abs. 1 Nr. 2 VwGO keine Rolle, ob der Nachteil, der mit der Aufhebung oder der Änderung des ursprünglichen Verwaltungsakts verbunden ist, den Antragsteller, dessen Begehren die Ausgangsbehörde ganz oder teilweise entsprochen hatte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 27.61 - BVerwGE 14, 151), oder einen sonstigen bisher am Verfahren beteiligten oder auch nicht beteiligten Dritten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. November 1963 - BVerwG 4 C 211.61 - BVerwGE 17, 148 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 211/61]) trifft.
  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1995 - 4 B 15.95
    Er ist auf die Fallgestaltungen zugeschnitten, in denen der Ausgangsbescheid, anders als in den Standardfällen, als Anfechtungsgegenstand ausscheidet, weil er, für sich genommen, noch keine Beschwer mit sich bringt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG 3 C 132.70 - BVerwGE 40, 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2009 - 1 E 54/09
    vgl. statt vieler BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1994 - 2 B 143.94 -, BayVBl 1995, 700, und juris (Rn. 14).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1994 - 2 B 143.94 -, BayVBl 1995, 700, und juris (Rn. 14); Senatsbeschluss vom 29. Januar 2008 - 1 B 1745/07 -, juris (Rn. 19); BayVGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2001 - 3 C 00.3616 -, juris (Rn. 4), und vom 8. Januar 1998 - 3 ZB 97.2338 -, juris (Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 12.09.2019 - 1 A 387/16

    Zuwendung; Widerruf; Widerrufsfrist; Mithaftungsbescheid; GbR;

    "Rührt die Beschwer, ohne die eine Rechtsbehelfsmöglichkeit grundsätzlich nicht eröffnet ist, von der Entscheidung der Widerspruchsbehörde her, spielt es für die Anwendung des § 79 Abs. 1 Nr. 2 VwGO keine Rolle, ob der Nachteil, der (...) mit der Änderung des ursprünglichen Verwaltungsakts verbunden ist", den Widerspruchsführer oder - wie hier den Kläger zu 2 - "einen sonstigen bisher am Verfahren nicht beteiligten Dritten trifft" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. März 1995 - 4 B 15.95 -, juris Rn. 5; Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 79 Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2003 - 1 LA 292/02

    Bauaufsichtliche Zulassung; Baugenehmigung; Emittent; Gebot der Rücksichtnahme;

    Dafür reicht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 3.3.1995 - 4 B 15.95 -, NVwZ-RR 1995, 613 = UPR 1995, 307= ZfBR 1995, 274) ein reiner Anfechtungsantrag aus.
  • VG Aachen, 16.04.2008 - 6 K 1065/07

    Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage

    vgl. Brenner, in: Sodan/Ziekow, 2. Auflage 2006, § 79 Rn. 27; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 3. März 1995 - 4 B 15.95 -, NVwZ-RR 1995, 613 = juris Rn. 5.
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