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   BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97   

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BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97 (https://dejure.org/1998,10375)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1998 - 9 C 19.97 (https://dejure.org/1998,10375)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1998 - 9 C 19.97 (https://dejure.org/1998,10375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids - Einordnung als Spätaussiedler nach dem Verlassen Polens - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) - Vorliegen von Benachteiligungen infolge deutscher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97
    Im Gegensatz zu der Regelung des § 4 Abs. 1 BVFG, nach der Volksdeutsche aus der früheren Sowjetunion und den baltischen Staaten entsprechend der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Rechtslage (vgl. dazu Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140) bei Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzungen "in der Regel" ohne weiteres Spätaussiedler sind, kann nach § 4 Abs. 2 BVFG ein deutscher Volkszugehöriger aus den übrigen Aussiedlungsgebieten, zu denen Polen gehört, nämlich nur dann Spätaussiedler sein, wenn er "glaubhaft macht, daß er am 31. Dezember 1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen auf Grund deutscher Volkszugehörigkeit unterlag".

    Er knüpfte damit an die dem seinerzeit noch geltenden Recht zugrunde liegende gesetzliche Wertung an, nach der die sogenannten Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in allen Ostvertreibungsgebieten fortbestanden und es deshalb allen deutschen Volkszugehörigen - insbesondere wegen der weitgehenden Verminderung ihrer Zahl und der dadurch hervorgerufenen volkstumsmäßigen Vereinsamung - nicht zugemutet werden sollte, dort zu verbleiben (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).

    Dieses Differenzierungsverbot setzt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Bevorzugung oder der Benachteiligung und den in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmalen voraus; die Bevorzugung oder die Benachteiligung muß gerade "wegen" dieser Merkmale erfolgt sein (BVerfGE 2, 266, 268 [BVerfG 07.05.1953 - 1 BvL 104/52]; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86

    Aussiedler - Volksdeutscher - Vertreibungsmaßnahmen - Spätfolgen - Widerlegung -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97
    Er knüpfte damit an die dem seinerzeit noch geltenden Recht zugrunde liegende gesetzliche Wertung an, nach der die sogenannten Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in allen Ostvertreibungsgebieten fortbestanden und es deshalb allen deutschen Volkszugehörigen - insbesondere wegen der weitgehenden Verminderung ihrer Zahl und der dadurch hervorgerufenen volkstumsmäßigen Vereinsamung - nicht zugemutet werden sollte, dort zu verbleiben (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97
    Er knüpfte damit an die dem seinerzeit noch geltenden Recht zugrunde liegende gesetzliche Wertung an, nach der die sogenannten Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in allen Ostvertreibungsgebieten fortbestanden und es deshalb allen deutschen Volkszugehörigen - insbesondere wegen der weitgehenden Verminderung ihrer Zahl und der dadurch hervorgerufenen volkstumsmäßigen Vereinsamung - nicht zugemutet werden sollte, dort zu verbleiben (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97
    Dabei braucht nicht entschieden zu werden, ob hier Personengruppen in Anknüpfung an persönliche Merkmale, zu denen auch der Wohnsitz gehört (BVerfGE 92, 26, 52), unterschiedlich behandelt werden und deshalb nach dem anzulegenden strengeren Maßstab für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen müssen, welche die Ungleichbehandlung rechtfertigen, oder ob hier - nur - Sachverhaltsgruppen unterschiedlich behandelt werden; in diesem Falle würde die Vorschrift nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, wenn sich ein vertretbarer Grund für die unterschiedliche Behandlung nicht finden ließe und deshalb die Ungleichbehandlung evident wäre (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 78, 104, 121 [BVerfG 26.04.1988 - 1 BvL 84/86]; 88, 87, 96; 89, 15, 22 [BVerfG 08.06.1993 - 1 BvL 20/85]; 89, 365, 375 [BVerfG 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85]; 91, 389, 401 [BVerfG 10.01.1995 - 1 BvL 20/87]; 92, 26, 52; 93, 99, 111) [BVerfG 20.06.1995 - 1 BvR 166/93].
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97
    Dieses Differenzierungsverbot setzt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Bevorzugung oder der Benachteiligung und den in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmalen voraus; die Bevorzugung oder die Benachteiligung muß gerade "wegen" dieser Merkmale erfolgt sein (BVerfGE 2, 266, 268 [BVerfG 07.05.1953 - 1 BvL 104/52]; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - a.a.O.).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97
    Dabei braucht nicht entschieden zu werden, ob hier Personengruppen in Anknüpfung an persönliche Merkmale, zu denen auch der Wohnsitz gehört (BVerfGE 92, 26, 52), unterschiedlich behandelt werden und deshalb nach dem anzulegenden strengeren Maßstab für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen müssen, welche die Ungleichbehandlung rechtfertigen, oder ob hier - nur - Sachverhaltsgruppen unterschiedlich behandelt werden; in diesem Falle würde die Vorschrift nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, wenn sich ein vertretbarer Grund für die unterschiedliche Behandlung nicht finden ließe und deshalb die Ungleichbehandlung evident wäre (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 78, 104, 121 [BVerfG 26.04.1988 - 1 BvL 84/86]; 88, 87, 96; 89, 15, 22 [BVerfG 08.06.1993 - 1 BvL 20/85]; 89, 365, 375 [BVerfG 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85]; 91, 389, 401 [BVerfG 10.01.1995 - 1 BvL 20/87]; 92, 26, 52; 93, 99, 111) [BVerfG 20.06.1995 - 1 BvR 166/93].
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97
    Unter Heimat ist dabei die örtliche Herkunft nach Geburt oder Ansässigkeit, unter Herkunft darüber hinaus die ständischsoziale Abstammung und Verwurzelung zu verstehen (BVerfGE 5, 17, 22 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 83/56]; vgl. auch BVerfGE 23, 258, 262 [BVerfG 07.05.1968 - 1 BvR 133/67]; BVerfGE 48, 281, 287) [BVerfG 30.05.1978 - 1 BvL 26/76].
  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Versorgungsansprüchen im

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97
    Unter Heimat ist dabei die örtliche Herkunft nach Geburt oder Ansässigkeit, unter Herkunft darüber hinaus die ständischsoziale Abstammung und Verwurzelung zu verstehen (BVerfGE 5, 17, 22 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 83/56]; vgl. auch BVerfGE 23, 258, 262 [BVerfG 07.05.1968 - 1 BvR 133/67]; BVerfGE 48, 281, 287) [BVerfG 30.05.1978 - 1 BvL 26/76].
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97
    Unter Heimat ist dabei die örtliche Herkunft nach Geburt oder Ansässigkeit, unter Herkunft darüber hinaus die ständischsoziale Abstammung und Verwurzelung zu verstehen (BVerfGE 5, 17, 22 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 83/56]; vgl. auch BVerfGE 23, 258, 262 [BVerfG 07.05.1968 - 1 BvR 133/67]; BVerfGE 48, 281, 287) [BVerfG 30.05.1978 - 1 BvL 26/76].
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97
    Er knüpfte damit an die dem seinerzeit noch geltenden Recht zugrunde liegende gesetzliche Wertung an, nach der die sogenannten Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in allen Ostvertreibungsgebieten fortbestanden und es deshalb allen deutschen Volkszugehörigen - insbesondere wegen der weitgehenden Verminderung ihrer Zahl und der dadurch hervorgerufenen volkstumsmäßigen Vereinsamung - nicht zugemutet werden sollte, dort zu verbleiben (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87

    Die im Rahmen der Gewährung von Ausbildungsförderung vorzunehmende Anrechnung von

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

  • BVerwG, 15.05.1997 - 9 B 24.97

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtssache

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren (BVerwG 9 C 19.97) fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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