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BVerwG, 03.03.2004 - 7 B 43.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes nach § 1 Abs. 6 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.02.2003 - 9 A 97.99
- BVerwG, 03.03.2004 - 7 B 43.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 7 B 43.03
Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher grundsätzlich ein Verfahrensmangel i.S. von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 4).Einen Verstoß gegen Denkgesetze, der im Rahmen eines Indizienbeweises als Verfahrensfehler in Betracht kommt (Beschluss vom 12. Januar 1995 - a.a.O.), zeigen die Kläger nicht auf.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 7 B 43.03
Das Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt dagegen nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01
Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 7 B 43.03
Auch die insoweit erhobene Rüge einer Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - (BVerwGE 115, 360) genügt nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO. - BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 7 B 43.03
Ist die Entscheidung der Vorinstanz - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund vorliegt (stRspr; z.B. Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 Nr. 4 S. 4 m.w.N.).