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BVerwG, 03.03.2008 - 4 BN 3.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Geltung des § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Fall einer Unwirksamkeitserklärung eines Bebauungsplans durch das Normenkontrollgericht aufgrund materieller Mängel; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vorwegnahme der Beweiswürdigung; Anforderungen an die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 7 D 130/06
- BVerwG, 03.03.2008 - 4 BN 3.08
Papierfundstellen
- BauR 2008, 1289
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89
Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche - …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2008 - 4 BN 3.08
Auch die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen (vgl. Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229 m.w.N.).Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn aufgrund eines bereits erhobenen Beweises die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (Urteile vom 11. April 1991 a.a.O. und vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244).
- BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 71.79
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2008 - 4 BN 3.08
Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn aufgrund eines bereits erhobenen Beweises die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (…Urteile vom 11. April 1991 a.a.O. und vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244).
- VGH Bayern, 20.03.2020 - 15 ZB 19.2046
Geruchsbelastung durch Lackierarbeiten in einer Schreinerei
Drängt sich dagegen eine weitere Beweisaufnahme auf, weil das Gutachten grobe Mängel aufweist, die es zur Sachverhaltsaufklärung und richterlichen Überzeugungsbildung ungeeignet oder jedenfalls nicht ausreichend tragfähig erscheinen lassen, ist ein (weiteres) Sachverständigengutachten einzuholen (…BVerwG, B.v. 27.3.2013 - 10 B 34.12 - NVwZ-RR 2013, 620 = juris Rn. 4;… OVG Lüneburg, B.v. 3.4.2019 - 11 LA 12/18 - juris Rn. 22 m.w.N.;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 86 Rn. 79; vgl. auch BVerwG, B.v. 3.3.2008 - 4 BN 3.08 - BauR 2008, 1289 = juris Rn. 9). - VGH Bayern, 18.02.2014 - 2 ZB 11.2196
Baugenehmigung; Rücksichtnahme; Schweinestall; Geruch; GIRL; Lärmimmissionen; …
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn aufgrund erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts auch durch die beantragte Beweiserhebung - ihren Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2008 - 4 BN 3/08 - BauR 2008, 1289). - VGH Bayern, 26.09.2012 - 19 B 11.1222
Fortdauernde Passivlegitimation (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ZustVAuslR; Art. 3 Abs. 3 …
Ein solcher besonders gelagerten Ausnahmefall liegt nur dann vor, wenn die vorliegenden Erkenntnisse eine derart eindeutige und nahezu absolute Gewissheit begründen, dass demgegenüber das - unterstellte - Ergebnis der beantragten Beweisaufnahme ohne Gewicht bleiben müsste (BVerwG vom 1.11.1963 DÖV 1964, 561, vom 11.12.1981 NVwZ 1982, 244, vom 16.3.1984 NJW 1984, 2962, vom 11.4.1991 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229, vom 22.9.1992 NVwZ 1993, 377 und vom 3.3.2008 BauR 2008, 1289). - VGH Bayern, 07.04.2014 - 2 ZB 13.527
Rücksichtnahmegebot; Amtsermittlung; Rinderstall; GIRL; Beweisantrag
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn aufgrund erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts auch durch die beantragte Beweiserhebung - ihren Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2008 - 4 BN 3/08 - BauR 2008, 1289).