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   BVerwG, 03.03.2008 - 4 BN 3.08   

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https://dejure.org/2008,13140
BVerwG, 03.03.2008 - 4 BN 3.08 (https://dejure.org/2008,13140)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2008 - 4 BN 3.08 (https://dejure.org/2008,13140)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2008 - 4 BN 3.08 (https://dejure.org/2008,13140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Geltung des § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Fall einer Unwirksamkeitserklärung eines Bebauungsplans durch das Normenkontrollgericht aufgrund materieller Mängel; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vorwegnahme der Beweiswürdigung; Anforderungen an die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1289
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2008 - 4 BN 3.08
    Auch die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen (vgl. Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229 m.w.N.).

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn aufgrund eines bereits erhobenen Beweises die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (Urteile vom 11. April 1991 a.a.O. und vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244).

  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 71.79

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2008 - 4 BN 3.08
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn aufgrund eines bereits erhobenen Beweises die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (Urteile vom 11. April 1991 a.a.O. und vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244).
  • VGH Bayern, 20.03.2020 - 15 ZB 19.2046

    Geruchsbelastung durch Lackierarbeiten in einer Schreinerei

    Drängt sich dagegen eine weitere Beweisaufnahme auf, weil das Gutachten grobe Mängel aufweist, die es zur Sachverhaltsaufklärung und richterlichen Überzeugungsbildung ungeeignet oder jedenfalls nicht ausreichend tragfähig erscheinen lassen, ist ein (weiteres) Sachverständigengutachten einzuholen (BVerwG, B.v. 27.3.2013 - 10 B 34.12 - NVwZ-RR 2013, 620 = juris Rn. 4; OVG Lüneburg, B.v. 3.4.2019 - 11 LA 12/18 - juris Rn. 22 m.w.N.; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 86 Rn. 79; vgl. auch BVerwG, B.v. 3.3.2008 - 4 BN 3.08 - BauR 2008, 1289 = juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 2 ZB 11.2196

    Baugenehmigung; Rücksichtnahme; Schweinestall; Geruch; GIRL; Lärmimmissionen;

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn aufgrund erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts auch durch die beantragte Beweiserhebung - ihren Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2008 - 4 BN 3/08 - BauR 2008, 1289).
  • VGH Bayern, 26.09.2012 - 19 B 11.1222

    Fortdauernde Passivlegitimation (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ZustVAuslR; Art. 3 Abs. 3

    Ein solcher besonders gelagerten Ausnahmefall liegt nur dann vor, wenn die vorliegenden Erkenntnisse eine derart eindeutige und nahezu absolute Gewissheit begründen, dass demgegenüber das - unterstellte - Ergebnis der beantragten Beweisaufnahme ohne Gewicht bleiben müsste (BVerwG vom 1.11.1963 DÖV 1964, 561, vom 11.12.1981 NVwZ 1982, 244, vom 16.3.1984 NJW 1984, 2962, vom 11.4.1991 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229, vom 22.9.1992 NVwZ 1993, 377 und vom 3.3.2008 BauR 2008, 1289).
  • VGH Bayern, 07.04.2014 - 2 ZB 13.527

    Rücksichtnahmegebot; Amtsermittlung; Rinderstall; GIRL; Beweisantrag

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn aufgrund erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts auch durch die beantragte Beweiserhebung - ihren Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2008 - 4 BN 3/08 - BauR 2008, 1289).
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