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   BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14   

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BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14 (https://dejure.org/2016,9300)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2016 - 6 C 64.14 (https://dejure.org/2016,9300)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2016 - 6 C 64.14 (https://dejure.org/2016,9300)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 87e; AEG § 1 Abs. 1, §§ 13, 14; BGB § 315; VwVfG § 10 Satz 2; EIBV § 3 Abs. 1 Satz 2, Anlage 1 Nr. 1; BSchwAG § 8
    Anschluss an andere Eisenbahninfrastruktur; Anschlussrecht; Anschlussweiche; Regelung der Kosten; Kostenverteilung; Nichteinigung; behördliche Entscheidung; Teilentscheidung; gesetzliche Kostentragungspflicht; Billigkeit; Angemessenheit; Interessenabwägung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 87e
    Angemessenheit; Anschluss an andere Eisenbahninfrastruktur; Anschlussrecht; Anschlussweiche; Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung; Bestimmtheitsgebot; Beurteilungsspielraum; Billigkeit; Gewinnanteil; Grundsatz der Privatwirtschaftlichkeit; Instandhaltungskosten; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 87e GG, § 1 Abs 1 AEG 1994, § 13 Abs 2 AEG 1994
    Behördliche Teilentscheidung über die Verteilung der Kosten von Anschlussweichen

  • Wolters Kluwer

    Teilentscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes über das Kostenverhältnis der noch nicht bezifferten Kosten des Anschlusses an die Eisenbahninfrastruktur; Aufteilung der Kosten zwischen dem anschlussbegehrenden und dem anschlussgewährenden Eisenbahnunternehmen; Klage gegen ...

  • rewis.io

    Behördliche Teilentscheidung über die Verteilung der Kosten von Anschlussweichen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilentscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes über das Kostenverhältnis der noch nicht bezifferten Kosten des Anschlusses an die Eisenbahninfrastruktur; Aufteilung der Kosten zwischen dem anschlussbegehrenden und dem anschlussgewährenden Eisenbahnunternehmen; Klage gegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine grundsätzliche Kostenpflicht der anschlussnehmenden Eisenbahn

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine grundsätzliche Kostenpflicht der anschlussnehmenden Eisenbahn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 154, 198
  • NVwZ-RR 2016, 563
  • DVBl 2016, 1060
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14
    Mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind echte Verfahrensstufungen in Form bindender Vorentscheidungen, die durch den Angriff gegen die Endentscheidung nicht mehr oder nur eingeschränkt einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden können, allerdings nur, sofern - unter anderem - die Aufspaltung des Rechtsschutzes mit einer etwaigen Anfechtungslast gegenüber der Vorentscheidung für die Betroffenen klar erkennbar und nicht mit unzumutbaren Risiken und Lasten verbunden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ; Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 - BVerfGE 134, 242 ).

    Die Annahme eines solchen Beurteilungsspielraums setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG voraus, dass sich dies - erstens - ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt oder durch Auslegung hinreichend deutlich zu ermitteln ist, dass - zweitens - ein hinreichend gewichtiger, am Grundsatz eines wirksamen Rechtsschutzes ausgerichteter Sachgrund vorliegt und dass - drittens - den Fachgerichten genügend Möglichkeiten und in diesem Rahmen auch die Pflicht zu einer substanziellen Kontrolle des behördlichen Handelns verbleiben (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2014 - 6 C 18.13 - BVerwGE 151, 56 Rn. 31 und - 6 C 16.13 - N&R 2015, 173 Rn. 36, jeweils unter Bezug auf BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694).

  • BGH, 18.10.2011 - KZR 18/10

    Stornierungsentgelt

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezieht sich der Maßstab der Billigkeit in § 315 BGB auf die Interessenlage der Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks und der Bedeutung der Leistung, deren angemessener Gegenwert zu ermitteln ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - KZR 18/10 - NVwZ 2012, 189 Rn. 17).

    (1) Nach den Grundsätzen der bereits erwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 315 BGB bestimmt sich der Maßstab der Billigkeit nach der Interessenlage der Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks und der Bedeutung der Leistung, deren angemessener Gegenwert zu ermitteln ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - KZR 18/10 - NVwZ 2012, 189 Rn. 17).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 16.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltanordnung; Rückwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14
    Die Annahme eines solchen Beurteilungsspielraums setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG voraus, dass sich dies - erstens - ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt oder durch Auslegung hinreichend deutlich zu ermitteln ist, dass - zweitens - ein hinreichend gewichtiger, am Grundsatz eines wirksamen Rechtsschutzes ausgerichteter Sachgrund vorliegt und dass - drittens - den Fachgerichten genügend Möglichkeiten und in diesem Rahmen auch die Pflicht zu einer substanziellen Kontrolle des behördlichen Handelns verbleiben (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2014 - 6 C 18.13 - BVerwGE 151, 56 Rn. 31 und - 6 C 16.13 - N&R 2015, 173 Rn. 36, jeweils unter Bezug auf BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694).
  • BGH, 10.04.2002 - XII ZR 217/98

    Verjährung des Anspruchs auf Rückbau eines Gleisanschlusses

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14
    Sie kann außer in dem - etwa dem von der Klägerin in diesem Zusammenhang erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2002 - XII ZR 217/98 - juris, insbesondere Rn. 20) zugrunde liegenden - Fall, dass der Anschließer oder sein Rechtsvorgänger die Anschlussweiche selbst einbaut, ausnahmsweise dann "billig" im Sinne des § 13 Abs. 1 AEG sein, wenn sich aus der Gesamtbetrachtung der vertraglichen Beziehungen eine angemessene Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen ergibt.
  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 18.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14
    Die Annahme eines solchen Beurteilungsspielraums setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG voraus, dass sich dies - erstens - ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt oder durch Auslegung hinreichend deutlich zu ermitteln ist, dass - zweitens - ein hinreichend gewichtiger, am Grundsatz eines wirksamen Rechtsschutzes ausgerichteter Sachgrund vorliegt und dass - drittens - den Fachgerichten genügend Möglichkeiten und in diesem Rahmen auch die Pflicht zu einer substanziellen Kontrolle des behördlichen Handelns verbleiben (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2014 - 6 C 18.13 - BVerwGE 151, 56 Rn. 31 und - 6 C 16.13 - N&R 2015, 173 Rn. 36, jeweils unter Bezug auf BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08

    Zur gerichtlichen Kontrolle der TK-Marktregulierung der BNetzA

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14
    Die Annahme eines solchen Beurteilungsspielraums setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG voraus, dass sich dies - erstens - ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt oder durch Auslegung hinreichend deutlich zu ermitteln ist, dass - zweitens - ein hinreichend gewichtiger, am Grundsatz eines wirksamen Rechtsschutzes ausgerichteter Sachgrund vorliegt und dass - drittens - den Fachgerichten genügend Möglichkeiten und in diesem Rahmen auch die Pflicht zu einer substanziellen Kontrolle des behördlichen Handelns verbleiben (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2014 - 6 C 18.13 - BVerwGE 151, 56 Rn. 31 und - 6 C 16.13 - N&R 2015, 173 Rn. 36, jeweils unter Bezug auf BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694).
  • BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 19.13

    Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14
    Die hieran anknüpfenden Erwägungen des Senats zu den Kündigungsentgelten bei Gewährung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 2014 - 6 C 19.13 - Buchholz 442.066 § 31 TKG Nr. 3 Rn. 18 f.) sind in diesem Zusammenhang nicht übertragbar.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 24 U 33/01

    Kündigung eines Privatgleisanschlussvertrags bei Unzumutbarkeit des Festhaltens

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14
    Eine derartige vertragliche Regelung ist in der von der Klägerin erwähnten zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. November 2001 - 24 U 33/01 - TranspR 2003, 26) nicht beanstandet worden und dürfte den beteiligten Eisenbahnen auch nach § 13 AEG nicht grundsätzlich verwehrt sein.
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14
    Ferner widersprechen nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung zum Beispiel einseitige Tariferhöhungen eines Gasversorgers dann nicht der Billigkeit, wenn sie der Weitergabe von gestiegenen Bezugskosten dienen (BGH, Urteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - NJW 2009, 502 Rn. 30).
  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14
    So geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass etwa die Preisgestaltung durch Energieversorgungsunternehmen und Stromnetzbetreiber der Billigkeit entspricht, sofern das geforderte Entgelt der Deckung der Kosten des Netzbetriebs und der Erzielung eines im vertretbaren Rahmen bleibenden Gewinns dient (BGH, Urteile vom 2. Oktober 1991 - VIII ZR 240/90 - NJW-RR 1992, 183 , vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09 - NJW 2011, 212 Rn. 33 und vom 15. Mai 2012 - EnZR 105/10 - NJW 2012, 3092 Rn. 35).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 6 C 17.10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Anreizsystem; Ausschlussgrund; Bereitstellungs-

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

  • BGH, 15.05.2012 - EnZR 105/10

    Stromnetznutzungsentgelt V

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 7/05

    Anforderungen an die Ausgestaltung der Baukostenzuschüsse in der Wasserversorgung

  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

  • BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 3353/13

    Entzug des Doktorgrades wegen "Unwürdigkeit" nur bei wissenschaftsbezogenen

  • VG Köln, 27.01.2023 - 18 K 6866/17
    Mit Revisionsurteil vom 3. März 2016 (6 C 64.14) änderte das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil auf die Revision der Beklagten und wies die Berufung der Beigeladenen zurück, soweit das Verwaltungsgericht Köln die Klage mit dem Begehren abgewiesen hatte, die Beklagte unter teilweiser Aufhebung des Bescheids vom 13. April 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. August 2012 zu verpflichten, der hiesigen Klägerin dem Grunde nach sämtliche Rückbaukosten für die Weiche 13 sowie die Hälfte der Rückbaukosten für die Weiche 16 aufzuerlegen.

    Mit Schreiben vom 7. Januar 2015 stellte die Beklagte das Widerspruchsverfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in den bereits oben erwähnten Verfahren 6 C 63.14 und 6 C 64.14 auf übereinstimmenden Antrag der übrigen Beteiligten ruhend.

    Mit Bescheid vom 30. November 2017 (Az.: 23.-11rek/004-0161#032) änderte die Beklagte in Umsetzung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 2016 (6 C 63.14 und 6 C 64.14) ihre Bescheide vom 13. April 2012 und vom 23. August 2012 ab und traf die folgende "Kostengrundentscheidung": "Die B. M. GmbH hat dem Grunde nach sämtliche laufenden Kosten für die Anschlussweichen 13 vollständig sowie für die Anschlussweiche 16 hälftig zu tragen.

    vgl. zu den Wirkungen VG Köln, Urteil vom 11. Oktober 2013 - 18 K 5225/12 - juris Rn. 32; BVerwG, Urteil vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 - juris Rn. 23; Gerstner, in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Auflage 2014, § 13 Rn. 38; Schmitz, in: Kühling/Otte, AEG/ERegG, 2020, § 13 AEG Rn. 52 ff.; Vgl. auch Kramer, in N&R 2015, 98, 101: "ein regelmäßig das Angebot des [Unternehmens] (nicht aber schon den ganzen Vertrag) ersetzender Verwaltungsakt".

    Damit gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass auf Grundlage von der alten Fassung des § 13 Abs. 2 AEG geschlossene Verträge, dem sich eine gesetzlich vorgeprägte Kostenpflicht des Anschließers nicht entnehmen lässt, BVerwG, Urteil vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 - juris Rn. 16 ff., auch im Fall von gegenüber § 13 Abs. 2 AEG n.F. abweichenden Bestimmungen zumindest für die Karenzzeit von maximal zwei Jahren fortgelten lassen möchte, wenn mindestens eine Vertragspartei dies wünscht.

    So bereits VG Köln, Urteil vom 11. Oktober 2013 - 18 K 5225/12 - juris Rn. 32 ff.; eingehend: BVerwG, Urteil vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 - juris Rn. 23 f. Vgl. auch Hahn, in: Kühling (Hrsg.), Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XXII, 2017, Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu den Gleisanschlusskosten, S. 87 (94 ff.).

    Wäre die privatautonome Gestaltungsfreiheit durch eine gesetzliche Kostenverteilungsregelung beschränkt gewesen, hätte es hierfür Anhaltspunkte im Normtext bedurft, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 - juris Rn. 24, wie diese nunmehr in aktueller Gesetzesfassung (§ 13 Abs. 3 Satz 2, Abs. 2 AEG n.F.) vorliegt.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 - juris Rn. 38. Vgl. auch Gerstner, in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Auflage 2014, § 13 Rn. 22 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 - juris Rn. 52, 37 f.; So bereits Gerstner, in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Auflage 2014, § 13 Rn. 23.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 - juris Rn. 47 ff., 52, 57 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 - juris Rn. 52 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 - juris Rn. 33.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 - juris Rn. 32.

    vgl. zu alldem BVerwG, Urteil vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 - juris Rn. 52 ff.

  • BVerwG, 30.05.2018 - 6 C 4.17

    Vorgaben zur Entgeltberechnung kein zulässiger Regelungsgegenstand einer

    Aus den Bestimmungen des einschlägigen Fachrechts können sich insoweit jedoch Besonderheiten ergeben (BVerwG, Urteil vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:030316U6C64.14.0] - BVerwGE 154, 198 Rn. 31).
  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15

    Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für

    Zwar entspricht es gemäß § 13 Abs. 1 AEG regelmäßig der Billigkeit, dass der Anschließer die Kosten eines Anschlusses zu tragen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:030316U6C64.14.0] - NVwZ-RR 2016, 563 Rn. 35, zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 06.06.2016 - 6 C 25.16

    Kostenübernahme der anschlussnehmenden Eisenbahn für die Instandhaltung und

    Zudem meint sie, das mit der Anhörungsrüge angegriffene Urteil des Senats stehe in Widerspruch zu seinem am selben Tag ergangenen Urteil in dem Verfahren 6 C 64.14, durch das die vom Berufungsgericht auf die Klage der Beigeladenen des vorliegenden Verfahrens ausgesprochene Verpflichtung der Beklagten bestätigt worden ist, der Klägerin des vorliegenden Verfahrens dem Grunde nach sämtliche laufenden Kosten für die Weiche 13 aufzuerlegen.
  • BVerwG, 06.06.2016 - 6 C 26.16

    Kostenübernahme der anschlussnehmenden Eisenbahn für die Instandhaltung und

    Die Anhörungsrüge der Beigeladenen gegen das Urteil des Senats vom 3. März 2016 - 6 C 64.14 - wird zurückgewiesen.
  • VG Hamburg, 19.06.2020 - 7 K 6193/15

    Eine Feststellungsklage mit dem Begehren, dass ein abwägungsfester Belang einem

    Dies steht jedoch zumindest - insbesondere abgesehen von der Frage nach besonderen belastenden Wirkungen einer Aufteilung, welche unter Beachtung der Wesentlichkeitstheorie wiederum eine gesetzliche Regelung erfordern würden - unter dem Vorbehalt, dass das Fachrecht dem Erlass eines solchen Teilverwaltungsaktes (oder "Vorbescheids") nicht entgegensteht, eine Teilbarkeit des Verfahrensgegenstandes also nicht fachrechtlich ausgeschlossen ist, was insbesondere bei Planungsentscheidungen der Fall sein soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.2016, 6 C 64.14, juris, Rn. 31; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35, Rn. 252).
  • LG Köln, 31.01.2019 - 2 O 22/18

    Feststellungsinteresse; Verjährung; privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt;

    Die in § 13 Abs. 2 AEG normierten Billigkeitskriterien sind dieselben wie in § 315 BGB (BVerwG v. 3.3.2016 - 6 C 64.14, Rn 36 [ Anlage BG 2, Bl 30 ff]).
  • OLG Köln, 10.12.2019 - 3 U 36/19

    Gleisanschlussverhältnis als feststellungsfähiges Rechtsverhältnis; Zeitlicher

    Nachdem unter dem 03.03.2016 Entscheidungen des BVerwG ergangen waren (Aktenzeichen 6 C 63.14 und 6 C 64.14 - vgl. Anlagen BG 2 und BG 3, Bl. 30 ff. und Bl. 47 ff. d.A.), wurden sie wieder aufgenommen und seitens des EBA unter dem 31.03.2017 ein Widerspruchsbescheid erlassen (Anlage BG 6, Bl. 75 ff. d.A.).
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