Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1962 - VIII B 53.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,15
BVerwG, 03.05.1962 - VIII B 53.61 (https://dejure.org/1962,15)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1962 - VIII B 53.61 (https://dejure.org/1962,15)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1962 - VIII B 53.61 (https://dejure.org/1962,15)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,15) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anerkennung als Flüchtling - Möglichkeit der Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht - Zuständigkeit des Revisionsgerichts zur Nachprüfung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 138
  • NJW 1962, 1411
  • MDR 1962, 843
  • DVBl 1962, 531
  • DÖV 1962, 913
  • JR 1963, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (101)

  • BVerwG, 29.11.1974 - II B 15.74

    Unanfechtbarkeit der Berufungsverwerfung durch Beschluß

    In bezug auf die weiteren in § 152 Abs. 1 Satz 1 VwGO angeführten Vorschriften (§ 125 Abs. 2 und § 132 Abs. 3 VwGO) hat das Bundesverwaltungsgericht schon durch Beschluß vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - (BVerwGE 14, 138) entschieden, daß dann, wenn das Oberverwaltungsgericht eine Berufung als unzulässig durch Beschluß verworfen hat, gegen die Versagung der Zulassung der Beschwerde in diesem Beschluß die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben ist.

    Dem Senat sind die Bedenken bekannt, die im Schrifttum gegen den Ausschluß der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verwerfung der Berufung durch Beschluß erhoben worden sind (vgl. insbesondere Eyermann, JZ 1963, 179; ferner Eyermann-Froehler, VwGO, 6. Aufl., Anm. 7 zu § 125; Schunck-De Clerck, VwGO, 2. Aufl., Anm. 2 b, bb zu § 125; Ule, VwGO, Anm. II 2 zu § 125; Klinger, VwGO, 2. Aufl., Anm. B 1 b zu § 130; Forsthoff, Verwaltungsrecht, 8. Aufl., S. 504, Fußnote 2).

  • BVerwG, 14.11.1980 - 3 B 70.80

    Verwerfung des Rechtsmittels der Berufung als unzulässig durch Beschluss -

    Aufgrund der Ausnahmevorschrift des § 125 Abs. 2 VwGO wird dem Bundesverwaltungsgericht eine Prüfung der Beschwerde gegen einen Beschluß des Berufungsgerichts, durch den eine nicht statthafte Berufung als unzulässig verworfen wurde, erst eröffnet, wenn das Berufungsgericht die Beschwerde zugelassen hat (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1962 - BVerwG 8 B 53.61 - in BVerwGE 14, 138).

    Eine entsprechende Anwendung des § 132 Abs. 3 VwGO auf Entscheidungen des Berufungsgerichts, durch die das Rechtsmittel der Berufung als unzulässig durch Beschluß verworfen und die Beschwerde hiergegen nicht zugelassen wird, kommt nicht in Betracht (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1962, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.01.1965 - VIII B 35.63

    Erteilung der Häftlingshilfebescheinigung - Gewährung einer Haftentschädigung -

    Die Beschwerde ist nicht zuzulassen gegen einen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts, durch den eine Berufung verworfen wird nicht deshalb, weil sie unstatthaft oder nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist, sondern aus einen anderen Grunde (Ergänzung zu BVerwGE 14, 138).

    Durch die aus Gründen der Verfahrensvereinfachung in die Wahl des Oberverwaltungsgerichts gestellte Beschlußform soll der Berufungskläger nicht schlechter gestellt werden, als er stünde, wenn über seine Berufung in der an sich gebotenen Urteilsform entschieden worden wäre (vgl. BVerwGE 14, 138 [141]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht