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   BVerwG, 03.05.1988 - 9 B 122.88   

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https://dejure.org/1988,8342
BVerwG, 03.05.1988 - 9 B 122.88 (https://dejure.org/1988,8342)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1988 - 9 B 122.88 (https://dejure.org/1988,8342)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1988 - 9 B 122.88 (https://dejure.org/1988,8342)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfolgung von Angehörigen der Minderheit der jezidischen Religion in der Türkei - Behauptung der Identität der Gruppenverfolgung von Christen und Jeziden in der Türkei - Rüge einer Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Ermessen des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83

    Bedrohter - Fluchtalternative - Zumutbarkeit - Asylanspruch - Inland

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 9 B 122.88
    Das Asylrecht kann und soll aber nicht vor langfristigen und allmählichen Anpassungsprozessen schützen, die sich für den einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergeben, und zwar um so weniger, als solche Folgen für eine große Zahl von Asylbewerbern auch - und in aller Regel in verstärktem Maße - bei einer Asylgewährung in Deutschland zu erwarten und hinzunehmen sind (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1984 - BVerwG 9 CB 191.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 18).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 9 B 122.88
    Denn das Asylrecht wegen politischer Verfolgung soll nicht allgemein jedem, der in seiner Heimat benachteiligt wird und etwa in materieller Not leben muß, die Möglichkeit eröffnen, in der Bundesrepublik Deutschland seine Lebenssituation zu verbessern (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 9 B 122.88
    Das Asylrecht steht zwar Ausländern zu, die in ihrem Heimatland in bezug auf ihre religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen "Umerziehung" oder mit einer auf "Unterwerfung" ausgerichteten, gezielten Disziplinierung zu rechnen haben (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 9 B 122.88
    Die Klärung verallgemeinerungsfähiger Tatsachenfragen kann zwar die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG rechtfertigen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84]), nicht aber die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 9 B 122.88
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten gutachtlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 9 B 122.88
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten gutachtlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 9 B 122.88
    Dies verkennt die Beschwerde auch im Zusammenhang mit der Abweichungsrüge, wenn sie wegen der behaupteten "Identität der Gruppenverfolgung von ... und ... in der ... von einer Divergenz" zwischen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]) und der angefochtenen Entscheidung ausgeht.
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