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   BVerwG, 03.06.1977 - VII C 19.73   

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BVerwG, 03.06.1977 - VII C 19.73 (https://dejure.org/1977,1087)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1977 - VII C 19.73 (https://dejure.org/1977,1087)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1977 - VII C 19.73 (https://dejure.org/1977,1087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Wählbarkeit zum Ersten Bürgermeister in Bayern wegen einer strafgerichtlichen Verurteilung als gesetzliche Rechtsfolge i.S.d. § 49 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) - Berücksichtigung einer früheren Tat und Verurteilung unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Kein Ausschluss der Wählbarkeit zum Bürgermeister wegen getilgter Verurteilung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bayerisches Kommunalwahlrecht - Ausschluß von der Wählbarkeit - Strafgerichtliche Verurteilungen - Gesetzliche Rechtsfolge - Tilgung - Tilgungsreife - Einstellung in öffentlichen Dienst - Gefährdung der Allgemeinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 81
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - VII C 19.73
    Die Regelung hat den - freilich nicht alleinigen - Zweck, die Resozialisierung des Straftaters, d.h. seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft, zu erleichtern und zu fördern, indem der Verurteilte so weit wie möglich vom Strafmakel befreit wird (vgl. BVerfGE 36, 174 [BVerfG 27.11.1973 - 2 BvL 12/72] [188] sowie Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 28.74 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, Urteil abdruck S. 7).

    Das Verwertungsverbot hat sich mit den Worten "im Rechtsverkehr" umfassende Wirkung beigelegt (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1976 a.a.O.) und erstreckt sich grundsätzlich auf alle Bereiche des Rechtslebens.

    Zum einen sind in § 50 Nr. 1 bis 4 der hier noch maßgeblichen alten Fassung (jetzt Absatz 1 Nr. 1 bis 4) detailliert die Fälle festgelegt, bei denen - und nur bei denen - vom Verwertungsverbot abgewichen werden darf; sie sind - abgesehen von geringfügigen Ergänzungen der Nr. 4 - insbesondere im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs erweitert (und nicht nur klargestellt) worden durch die Einfügung eines Absatzes 2 durch Art. 1 Nr. 26 des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1278, vgl. dazu das erwähnte Urteil vom 17. Dezember 1976 a.a.O.).

  • BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 24/71

    Zulassung eines ehemaligen Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft - Veruntreuung

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - VII C 19.73
    Bei einer solchen Ausgestaltung des Gesetzes kann schwerlich zweifelhaft sein, daß die Unwürdigkeit, die sich aus einer bestimmten Tat und Verurteilung ergibt, keine gesetzliche Rechtsfolge der Tat oder Verurteilung im Sinne des § 49 Abs. 2 BZRG ist (vgl. BGH, Beschluß vom 20. März 1972 - AnwZ (B) 24/71 - in NJW 1972, 1203 [BGH 20.03.1972 - AnwZ (B) 24/71] zu § 7 Nr. 5 BRAO).

    Die den Verurteilungen vom 12. Januar 1954 und vom 3. Dezember 1955 zugrundeliegenden Straftaten selbst, die im Verfahren nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 BZRG herangezogen und geprüft werden dürfen (vgl. BGH, Beschluß vom 20. März 1972 a.a.O. S. 1203 zu 4 d), lassen nichts erkennen, was heute die Allgemeinheit erheblich gefährden könnte.

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - VII C 19.73
    Das Bundeszentralregistergesetz ist nämlich später als das damit nicht zu vereinbarende Landesgesetz ergangen (vgl. BVerfGE 10, 124 [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 13/58] [128]).
  • Drs-Bund, 05.03.1970 - BT-Drs VI/477
    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - VII C 19.73
    In § 45 des Regierungsentwurfs (BT-Drucks. VI/477 S. 10, 24) war eine Ausnahme vom Verwertungsverbot nur für den Fall vorgesehen, daß Belange der staatlichen Sicherheit dies gebieten; im übrigen sollte nach der Tilgungsreife sogar die Vollstreckung der Strafe nicht mehr stattfinden (§ 45 Abs. 1 Satz 2 des Entwurfs) und infolge der Verurteilung verlorene Rechte und Fähigkeiten - ausgenommen der dauernde Verlust nach § 31 Abs. 3 und 4 StGB - von selbst wieder aufleben (§ 45 Abs. 2 des Entwurfs).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66

    Ingenieur

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - VII C 19.73
    Damit hat der Bundesgesetzgeber nicht etwa auf dem Umweg über seine Kompetenz aus Art. 74 Nr. 1 GG die Kompetenz, die dem Landesgesetzgeber im Bereich des Kommunalbeamten- und des Kommunalwahlrechts verblieben ist, ausgehöhlt und in diesem Bereich selbst sachliche Regelungen getroffen, was unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 26, 246 [BVerfG 25.06.1969 - 2 BvR 128/66] [258]).
  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - VII C 19.73
    Die Regelung hat den - freilich nicht alleinigen - Zweck, die Resozialisierung des Straftaters, d.h. seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft, zu erleichtern und zu fördern, indem der Verurteilte so weit wie möglich vom Strafmakel befreit wird (vgl. BVerfGE 36, 174 [BVerfG 27.11.1973 - 2 BvL 12/72] [188] sowie Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 28.74 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, Urteil abdruck S. 7).
  • BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96

    Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit

    Gegen diese landesrechtliche Regelung sind bundes(verfassungs)rechtliche Bedenken nicht zu erheben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 11. Mai 1994 - 2 BvR 2883/93 - LKV 1994, 332 (333)) und BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - (BVerwG 7 C 19.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 22 S. 31 (39 ff.)).

    Daß der Landesgesetzgeber im Rahmen seiner Kompetenzen für das Kommunalwahlrecht und das Recht der kommunalen Wahlbeamten die Wählbarkeitsvoraussetzungen für die Bürgermeisterwahl festlegen darf, ist ebenfalls nicht zweifelhaft (vgl. auch Urteil vom 3. Juni 1977, a.a.O. S. 40).

    Der Landesgesetzgeber ist bundes(verfassungs)rechtlich ebensowenig daran gehindert, dabei Anforderungen zu stellen, die an diejenigen anknüpfen, die er für die Berufung in ein Beamtenverhältnis allgemein aufgestellt hat (vgl. Urteil vom 3. Juni 1977, a.a.O. S. 40).

  • VG Berlin, 25.08.2016 - 26 K 89.15

    Öffentlicher Dienst: Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    Außerdem ist von Bedeutung, in welche Lage der Bewerber im Falle der Einstellung kommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - VII C 19.73 -, BVerwGE 54, 81; BGH, Beschluss vom 20. März 1972 - AnwZ (B) 24/71 -, juris Rn. 17 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 1994 - 13 A 11779/93 -, juris Rn. 33; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 6 B 543/16 -, juris Rn. 8).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03

    Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum

    Der Begriff der Einstellung ist ein weitgefasster Begriff und erfasst jede Begründung eines Beamtenverhältnisses, ob durch Auswahl oder Wahl, wie dies das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung festgestellt hat (vgl. so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1977 - VII C 19.73 -, BVerwGE 54, 81).

    So sind strafrechtliche Vorverurteilungen eines Beamtenbewerbers nach Ablauf der Tilgungsfristen des BZRG grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - VII C 19.73 -, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03
    Der Begriff der Einstellung ist ein weitgefasster Begriff und erfasst jede Begründung eines Beamtenverhältnisses, ob durch Auswahl oder Wahl, wie dies das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung festgestellt hat (vgl. so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1977 - VII C 19.73 -, BVerwGE 54, 81).

    So sind strafrechtliche Vorverurteilungen eines Beamtenbewerbers nach Ablauf der Tilgungsfristen des BZRG grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - VII C 19.73 -, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2016 - 6 B 543/16

    Einstellung eines Bewerbers in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des gehobenen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - VII C 19.73 -, BVerwGE 54, 81; BGH, Beschluss vom 20. März 1972 - AnwZ (B) 24/71 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 1994 - 13 A 11779/93 -, NVwZ-RR 1994, 595.
  • VG Köln, 02.09.2016 - 19 K 3888/16

    Verpflichtung zur Einstellung als Brandoberinspektoranwärter in den

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 6 B 543/16 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - VII C 19.73 -, BVerwGE 54, 81; BGH, Beschluss vom 20. März 1972 - AnwZ (B) 24/71 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 1994 - 13 A 11779/93 -, NVwZ-RR 1994, 595.
  • VG Dessau, 28.04.2004 - 1 A 2/04
    Jedoch besteht die Personalhoheit und damit das Ernennungsrecht nur innerhalb der verfassungskonform zustande gekommenen Gesetze, die Qualifikationsanforderungen an die zu ernennenden Kandidaten stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1996 o.a.O. S. 172; Urteil vom 3. Juni 1977 - VII C 19.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 22 S. 40).
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