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   BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10   

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https://dejure.org/2010,9481
BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10 (https://dejure.org/2010,9481)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2010 - 5 B 16.10 (https://dejure.org/2010,9481)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - 5 B 16.10 (https://dejure.org/2010,9481)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 09.02.2010 - 7 B 41.09

    Zur Rechtmäßigkeit einer Biosphärenreservatsverordnung; Biosphärenreservat

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10
    Die Divergenzrüge setzt die Darlegung voraus, dass dem angefochtenen Urteil ein entscheidungstragender Rechtssatz zugrunde liegt, der von einem ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 9. Februar 2010 - BVerwG 7 B 41.09 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10
    Denn damit wird ein - angeblicher - Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung angesprochen, der einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen kann (vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 und vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 ).
  • BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05

    Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10
    Es stellt vielmehr grundsätzlich nur sicher, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (Beschluss vom 3. Januar 2006 - BVerwG 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40).
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10
    Der grundrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verlangt von den Gerichten, das tatsächliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10
    Vielmehr erfordert die Darlegung der Grundsatzbedeutung, dass die Beschwerde konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10
    Soweit der Kläger diese Bewertung für unzutreffend hält, wird damit ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht dargelegt, weil die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung jedenfalls in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 5 B 45.09 - juris).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07

    Möglichkeit des Absehens von einer Anhörung bei gleichgelagerten Verwaltungsakten

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 23.06
    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Beschluss vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 B 23.06 - juris) genügt für die Darlegung nicht die bloße Benennung einer Rechtsfrage in Verbindung mit der Behauptung, diese Rechtsfrage sei von grundsätzlicher Bedeutung.
  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10
    Es geht hier also um die ausreichende Erforschung und Würdigung der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen wie etwa des Akteninhalts, des Vortrags der Beteiligten, eingeholter Auskünfte oder gerichtskundiger Tatsachen (Beschluss vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. §

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10
    Soweit der Kläger diese Bewertung für unzutreffend hält, wird damit ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht dargelegt, weil die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung jedenfalls in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 5 B 45.09 - juris).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93

    Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06

    Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher

  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

  • BVerwG, 02.06.2008 - 4 B 32.08

    Möglichkeit einer Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen

  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Beschluss vom 3. Juni 2010 - BVerwG 5 B 16.10 - juris Rn. 3) genügt für die Darlegung der Grundsatzbedeutung nicht die bloße Benennung einer Rechtsfrage in Verbindung mit der Behauptung, diese Rechtsfrage sei von grundsätzlicher Bedeutung.
  • VG Braunschweig, 24.03.2010 - 5 A 30/10

    Feiertagsgesetz; Feiertagsschutz; Festsetzung; Flohmarkt; Gleichbehandlung im

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die Gerichtsakte dieses sowie des Verfahrens 5 B 16/10 und den Verwaltungsvorgang der Beklagten Bezug genommen.
  • BVerwG, 11.01.2012 - 5 B 40.11

    Missbrauch der Stellung eines leitenden Angestellten einer Bank im

    Dessen ungeachtet erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage, dass die Beschwerde konkret nicht nur auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit, sondern auch auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. etwa Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 B 23.06 - juris Rn. 3 und vom 3. Juni 2010 - BVerwG 5 B 16.10 - juris Rn. 3).
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