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   BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95   

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https://dejure.org/1995,386
BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95 (https://dejure.org/1995,386)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1995 - 4 NB 11.95 (https://dejure.org/1995,386)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1995 - 4 NB 11.95 (https://dejure.org/1995,386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamer Babauungsplan, - Verfahrensfehler beim Bebauungsplan - Ausfertigungsmangel - Rückwirkendes Inkraftsetzen eines verfahrensfehlerhaften Bebauungsplans - Veränderung der Sachlage - Veränderung der Rechtslage - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abwägungskontrolle - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 214 Abs. 3 Satz 1, § 215 Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach Verfahrensfehler (IBR 1996, 32)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2808 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 374
  • DÖV 1996, 522
  • ZfBR 1995, 319
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Dem Bundesrecht ist keine ausdrückliche Regelung darüber zu entnehmen, dass das Organ, das für die Bekanntmachung zuständig ist, diese alsbald und ohne weiteres vorzunehmen hat (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 4 = NVwZ 1996, 374).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Zu Unrecht beruft das Normenkontrollgericht sich demgegenüber für seinen Rechtsstandpunkt auf die Senatsentscheidung vom 03.07.1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 4).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Bundesrechtlich ist insbesondere nicht geregelt, dass der Gemeinderat hierzu einen Beschluss fassen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 4 = NVwZ 1996, 374).
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