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   BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02   

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BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02 (https://dejure.org/2003,3998)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.2003 - 2 C 45.02 (https://dejure.org/2003,3998)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 2 C 45.02 (https://dejure.org/2003,3998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5, Art. 74 a Abs. 1; NBG § 87 c a. F.
    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; Fürsorge; Gleichbehandlung; Kostendämpfungspauschale; Rückwirkungsverbot; Sockelbetrag; Typisierung; Vertrauensschutz.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5, Art. 74 a Abs. 1
    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; Fürsorge; Gleichbehandlung; Kostendämpfungspauschale; Rückwirkungsverbot; Sockelbetrag; Typisierung; Vertrauensschutz

  • Wolters Kluwer

    Senkung der Beihilfe um Kostendämpfungspauschale; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Gefährdung der amtsangemessenen Lebensführung; Verstoß gegen Alimentationsprinzip; Verletzung des Gleichheitssatzes; Begriff der Besoldung; Bundesfreundliches Verhalten

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 74 a Abs. 1; ; NBG § 87 c a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Pflicht des Dienstherrn, die amtsangemessene Alimentation des Beamten sicherzustellen - Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; Fürsorge; Gleichbehandlung; Kostendämpfungspauschale; Rückwirkungsverbot; Sockelbetrag; Typisierung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02
    Beihilfe und freie Heilfürsorge gehören zum Begriff der Besoldung im Sinne dieser Verfassungsbestimmung (vgl. BVerfGE 62, 354 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - ZBR 2003, 203).

    Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange und die Kodifikationen des Bundes führt zu Beschränkungen, wenn sich die kompetenzgemäße Regelung eines Landes auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung lediglich mittelbar auswirken kann und die Gesetzgebung durch das Land offenbar missbräuchlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O. m.w.N.).

    Das gegenwärtig praktizierte System der Beihilfen in Krankheitsfällen gehört jedoch nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und wird deshalb nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistet (stRspr; vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 28. November 1991 - BVerwG 2 N 1.89 - BVerwGE 89, 207 m.w.N.).

    Das System der Beihilfen kann deshalb ohne Verletzung des Art. 33 Abs. 5 GG geändert werden (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Entscheidet sich der Dienstherr für ein "Mischsystem" aus Eigenleistungen des Beamten und Beihilfen, so muss gewährleistet sein, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine ihm zumutbare Eigenvorsorge nicht abzusichern vermag (vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Allerdings darf die Beihilfe als eine die Eigenvorsorge ergänzende Leistung nicht ohne Rücksicht auf die vorhandenen Versicherungsmöglichkeiten ausgestaltet werden (vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Aus dem wechselseitigen Aufeinanderbezogensein von Alimentation einerseits und ergänzender, von Bund und Ländern je selbst zu regelnder Beihilfe andererseits ergibt sich allerdings kein tradiertes Anspruchsniveau der öffentlich Bediensteten, das verfassungsrechtlich geschützt sein könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

    In den durch das Grundgesetz gesetzten Grenzen ist es den Ländern möglich, den bisherigen Beihilfestandard auch zu Lasten der Beamten zu ändern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.) und im Rahmen ihrer Regelungskompetenz von denen des Bundes und der anderen Länder abweichende Vorschriften zu erlassen.

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02
    Das gegenwärtig praktizierte System der Beihilfen in Krankheitsfällen gehört jedoch nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und wird deshalb nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistet (stRspr; vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 28. November 1991 - BVerwG 2 N 1.89 - BVerwGE 89, 207 m.w.N.).

    Das System der Beihilfen kann deshalb ohne Verletzung des Art. 33 Abs. 5 GG geändert werden (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Beihilfen zu derartigen Aufwendungen finden ihre Grundlage in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die ihrerseits als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 83, 89 ).

    Entscheidet sich der Dienstherr für ein "Mischsystem" aus Eigenleistungen des Beamten und Beihilfen, so muss gewährleistet sein, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine ihm zumutbare Eigenvorsorge nicht abzusichern vermag (vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Allerdings darf die Beihilfe als eine die Eigenvorsorge ergänzende Leistung nicht ohne Rücksicht auf die vorhandenen Versicherungsmöglichkeiten ausgestaltet werden (vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02
    Bei Normen, die Rechtsansprüche gewähren, bedeutet "abgewickelter Tatbestand", dass ein Sachverhalt abgeschlossen ist, der die materiellen Voraussetzungen des bisher geltenden Anspruchstatbestandes erfüllt (vgl. BVerfGE 30, 367 ).

    Um Vertrauensschutz zu begründen, muss die rückwirkend geänderte gesetzliche Regelung generell geeignet sein, aus dem Vertrauen auf ihr Fortbestehen heraus Entscheidungen und Dispositionen herbeizuführen oder zu beeinflussen, die sich bei der Änderung der Rechtslage als nachteilig erweisen (vgl. BVerfGE 30, 367 ).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02
    Echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (vgl. BVerfGE 95, 64 m.w.N.; stRspr).

    Das Vertrauen des Betroffenen auf die geltende Rechtslage bedarf dann keines Schutzes gegenüber einer sachlich begründeten rückwirkenden Gesetzesänderung, wenn dadurch kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht worden ist (vgl. BVerfGE 95, 64 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02
    Von Verfassungs wegen hat der Beamte Anspruch darauf, auch Krankheit, Pflegebedürftigkeit und andere besondere Situationen finanziell bewältigen zu können, ohne dass sein amtsangemessener Lebensunterhalt beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 46, 97 ; 70, 69 ; 97, 35 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - DÖV 2003, 456 = DVBl 2003, 726 = ZBR 2003, 212 ).

    Beihilfen zu derartigen Aufwendungen finden ihre Grundlage in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die ihrerseits als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 83, 89 ).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02
    Von Verfassungs wegen hat der Beamte Anspruch darauf, auch Krankheit, Pflegebedürftigkeit und andere besondere Situationen finanziell bewältigen zu können, ohne dass sein amtsangemessener Lebensunterhalt beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 46, 97 ; 70, 69 ; 97, 35 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - DÖV 2003, 456 = DVBl 2003, 726 = ZBR 2003, 212 ).

    Im Rahmen seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Dienstverhältnisses für qualifizierte Kräfte und das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft zu festigen, Ausbildungsstand, Beanspruchung und Verantwortung des Amtsinhabers zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass jeder Bedienstete außer den Grundbedürfnissen ein "Minimum an Lebenskomfort" befriedigen und seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie erfüllen kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - ).

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02
    Diese Differenzierung beruht auf der verfassungsrechtlich angeordneten Kompetenzverteilung und ist nicht zu beanstanden (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 10, 354 ; 76, 1 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02
    Schutzwürdig ist von Verfassungs wegen nur das betätigte Vertrauen, die "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition geführt hat (vgl. BVerfGE 75, 246 ).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02
    Zudem hat der Gesetzgeber in einen grundrechtlich geschützten Bereich, der eine intensivere Bindung durch das Gleichbehandlungsgebot hätte fordern können (vgl. BVerfGE 62, 256 ; 92, 53 ), nicht eingegriffen.
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02
    Die Einführung der Kostendämpfungspauschale verletzt nicht das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) abzuleitende Rückwirkungsverbot, das als rechtsstaatliches Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes im Beamtenverhältnis eine eigene, von Art. 33 Abs. 5 GG umfasste Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 71, 255 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerwG, 23.03.1979 - 6 C 49.77

    Anspruch eines Soldaten auf Beihilfe zu den Aufwendungen für dessen nicht

  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03

    Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne

    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 45.02 -,.
  • OVG Saarland, 21.11.2003 - 3 R 7/02

    Erteilung einer Spielbankkonzession nach saarländischem Landesrecht

    Schutzwürdig ist von Verfassungs wegen nur das betätigte Vertrauen, die "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition geführt hat, hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 15.10.1996 - 1 BvL 44, 48/92 -, BVerfGE 95, 64 und vom 5.5.1987 - 1 BvR 724, 1000, 1015/81 u.a., BVerfGE 75, 246; BVerwG, Urteil vom 3.7.2003 - 2 C 45.02 -.
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