Rechtsprechung
BVerwG, 03.08.1989 - 1 B 107.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.05.1989 - 5 B 87.02955
- BVerwG, 03.08.1989 - 1 B 107.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82
Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden …
Auszug aus BVerwG, 03.08.1989 - 1 B 107.89
Es entspricht ständiaer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei einer Entscheidung die auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision nur zugelassen werden kann, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschluß vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 176; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerwG, 03.08.1989 - 1 B 107.89
Auch mit der Berufung auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1 ff.) allein wird nicht in einer den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Art und Weise dargelegt, inwieweit die Anwendung revisibler Vorschriften Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft.