Rechtsprechung
   BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41114
BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20 (https://dejure.org/2021,41114)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.2021 - 9 B 50.20 (https://dejure.org/2021,41114)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 2021 - 9 B 50.20 (https://dejure.org/2021,41114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,41114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage von Teilen einer Erbengemeinschaft gegen die Auferlegung von Maßnahmen zur Sturmschädenbeseitigung an einem Stallgebäude der Gebäudeeigentümer der Erbengemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 48.20

    Erhebliche Gebietserweiterung in einem Bodenordnungsverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20
    Hierzu wies der Beklagte auf Folgendes hin: Die Akten seien dem Gericht bereits in einem anderen Verfahren der Kläger zum Az. 7 C 6/19.F vorgelegt worden (vgl. hierzu Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 9 B 48.20 ); es sei aber nur ein Teil dieser Akten für den Ausgangsbescheid herangezogen worden; hinsichtlich der übrigen Aktenteile bestehe kein Einsichtsrecht.

    Im Unterschied zum Parallelverfahren 9 B 48.20 , in dem den Klägern zum dortigen Streitgegenstand (Gebietserweiterung) gehörende Aktenbestandteile nicht zur Einsicht vorgelegt worden sind, ist vorliegend nichts Vergleichbares erkennbar.

    Die im Verfahren 9 B 48.20 erhobene Rüge, ausweislich der durchlaufenden Zählung im Aktenvorgang seien Aktenbestandteile herausgenommen worden, bezieht sich allein auf den dortigen Gegenstand der Erweiterung des Bodenordnungsgebiets.

  • BVerwG, 29.04.1998 - 11 C 6.97

    Flurbereinigungsgericht; Vorsitzender; vorschriftsmäßige Besetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20
    Zwar muss der planmäßige Vorsitzende eines Flurbereinigungsgerichts ein statusrechtlicher Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht sein (BVerwG, Urteil vom 29. April 1998 - 11 C 6.97 - BVerwGE 106, 345); für Vertretungsfälle - wie hier - lässt diese Entscheidung jedoch ausdrücklich eine Abweichung zu.

    Diese besondere Besetzung des Flurbereinigungsgerichts dient der sachgerechten Würdigung der im Rahmen der Flurbereinigung zu beurteilenden besonderen Sachverhalte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1998 - 11 C 6.97 - BVerwGE 106, 345 m.w.N.; vgl. zur besonderen Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts auch BVerwG, Beschluss vom 8. März 2017 - 9 B 57.16 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 92 Rn. 14).

  • BVerwG, 25.04.1989 - 5 C 24.86
    Auszug aus BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20
    Zwar schützt im Flurbereinigungsverfahren das Genehmigungserfordernis nach § 34 Abs. 1 FlurbG grundsätzlich nicht andere Teilnehmer des Verfahrens; dies schließt aber auch dort die Möglichkeit von Ausnahmen im Einzelfall ein (stRspr, BVerwG, Urteil vom 25. April 1989 - 5 C 24.86 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 3; Beschluss vom 19. November 2020 - 9 B 46.19 - NVwZ 2021, 570).

    In bestimmten Fallgruppen ist Drittschutz jedoch anerkannt worden, beispielsweise dann, wenn Grundstücke nur unter den Voraussetzungen des § 45 FlurbG verändert oder einem anderen zugeteilt werden dürfen (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - 5 C 3.77 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 2) oder wenn durch ein Vorhaben im Sinne des § 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG der Wert der Einlage eines anderen Teilnehmers in flurbereinigungsrechtlich beachtlicher Weise beeinträchtigt würde (BVerwG, Urteil vom 25. April 1989 - 5 C 24.86 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 3 S. 2 f.).

  • BVerwG, 16.04.2020 - 5 B 15.20

    Antrag auf Ablehnung mehrerer Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20
    Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig verworfen werden, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 B 15.20 D - juris Rn. 3 und vom 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 76 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13

    Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20
    Insbesondere wenn das Vorgericht die prozessualen Anforderungen des § 42 Abs. 2 VwGO überspannt und infolgedessen vom Fehlen einer Sachentscheidungsvoraussetzung ausgeht, kann nicht mehr lediglich von einer fehlerhaften Subsumtion des Sachverhalts ausgegangen werden (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juni 2007 - 7 B 4.07 - juris Rn. 7 und vom 21. Juli 2014 - 3 B 70.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 68; Wysk, in: ders., VwGO, 3. Aufl. 2020, Vorb.
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20
    Denn über den Beweiswert vorgelegter Akten kann und darf es sich erst dann ein abschließendes Urteil bilden, wenn die Beteiligten Gelegenheit hatten, sich zu deren Inhalt zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010 - 1 BvR 3515/08 - NVwZ 2010, 954 Rn. 36 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 S. 3 f.).
  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 B 4.07

    Rechtmäßigkeit einer Teilgenehmigung (Baufeldfreimachung) für die Errichtung und

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20
    Insbesondere wenn das Vorgericht die prozessualen Anforderungen des § 42 Abs. 2 VwGO überspannt und infolgedessen vom Fehlen einer Sachentscheidungsvoraussetzung ausgeht, kann nicht mehr lediglich von einer fehlerhaften Subsumtion des Sachverhalts ausgegangen werden (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juni 2007 - 7 B 4.07 - juris Rn. 7 und vom 21. Juli 2014 - 3 B 70.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 68; Wysk, in: ders., VwGO, 3. Aufl. 2020, Vorb.
  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20
    Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig verworfen werden, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 B 15.20 D - juris Rn. 3 und vom 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 76 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 B 44.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20
    Die Vorschrift ist hinsichtlich der Besetzung eine Spezialregelung zu § 9 Abs. 3 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - 10 B 44.05 - juris Rn. 5), wonach die Senate des Oberverwaltungsgerichts in der Besetzung von drei Richtern entscheiden und landesrechtlich eine Besetzung mit fünf Richtern, davon zwei ehrenamtlichen Richtern vorgesehen werden kann; dabei kann auch geregelt werden, dass die ehrenamtlichen Richter bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung nicht mitwirken (Stelkens/Panzer, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2021, § 9 Rn. 16, s. etwa § 109 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2010, GV. NRW S. 30; § 17 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung i.d.F. vom 27. Oktober 1997, GVBl. I S. 381).
  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20
    Das ist unter anderem der Fall, wenn das Gesuch rechtsmissbräuchlich ist, weil es offenbar grundlos ist oder nur der Verschleppung dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15 f.).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

  • BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11

    Prozesskostenhilfe; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; fehlende

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

  • BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15

    Abfindungsgestaltung; Abfindungszusicherung; Beurteilungszeitpunkt;

  • BVerwG, 12.10.1979 - 5 C 3.77

    Abfindung eines Flurbereinigungsteilnehmers - Anspruch auf unveränderte

  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 57.16

    Abwägungskontrolle; Aufklärungsrüge; Bestandssicherung;

  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 46.19

    Kein Drittschutz bei Zustimmung zur Nutzungsänderung

  • OVG Thüringen, 07.05.2007 - 7 F 160/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht