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   BVerwG, 03.09.1959 - III C 268.57   

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BVerwG, 03.09.1959 - III C 268.57 (https://dejure.org/1959,385)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1959 - III C 268.57 (https://dejure.org/1959,385)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1959 - III C 268.57 (https://dejure.org/1959,385)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 2277
  • MDR 1960, 73
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.01.1958 - III C 25.57

    Körperliche Sache als Kriegssachschaden - "Als Verlust von Wohnraum entstandener"

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1959 - III C 268.57
    Bei Kriegssachschäden ist unmittelbar existenzgeschädigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 LAG) auch derjenige, der an der zerstörten Sache (Sachgesamtheit) ein auf schuldrechtlicher Grundlage beruhendes Nutzungsrecht hatte, sofern dieses Recht die seine Existenzgrundlage bildenden Nutzungen unmittelbar für ihn zur Entstehung brachte (Bestätigung von BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57]).

    In seinem grundlegendenUrteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III C 25.57 - (BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57]) hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß auch ein Geschädigter, der an zerstörtem Eigentum dinglich oder auch nur schuldrechtlich nutzungsberechtigt war, dann noch als unmittelbar geschädigt angesehen werden könne, wenn die Nutzung bei ihm ohne besonderen Zugriff und ohne daß sie zunächst fremdes Vermögen hätte durchlaufen müssen, angefallen wäre.

  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 309/53

    Rechtsmittel nach Aufrechnung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1959 - III C 268.57
    Die Vorschrift des § 709 BGB, nach der die Führung der Geschäfte der Gesellschaft den Gesellschaftern gemeinschaftlich zusteht, ist nachgiebigen Rechts (vgl. BGHZ 16, 394 [BGH 10.03.1955 - II ZR 309/53] [396]), so daß eine gesellschaftsvertragliche Regelung, die die Geschäftsführung auf nur einen Gesellschafter beschränkt, ebensowenig gegen das Vorliegen einer Gesellschaft sprechen würde wie das Fehlen eines Gesellschaftsvermögens, dessen Vorhandensein für das Bestehen einer Gesellschaft ebenfalls nicht begriffsnotwendig ist.
  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52

    Zugelassene Revision. Umfang der Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1959 - III C 268.57
    Einer Entscheidung darüber, ob die Zulassung der Revision das Urteil in seinem ganzen Umfange einer Nachprüfung zuführt, oder ob das Revisionsgericht auf die Prüfung und Beantwortung der Frage beschränkt ist, die zur Zulassung der Revision geführt hat, bedarf es hier nicht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Mai 1953 - V ZR 54/52 - [NJW 1953 S. 1104]; ferner Baur, JZ 1954 S. 146).
  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52

    Gesellschaft zwischen Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1959 - III C 268.57
    Der hieraus gezogene Schluß auf das Bestehen einer Innengesellschaft zwischen den Eheleuten sei verfehlt, da die in der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1952 - II ZR 44/52 - (BGHZ 8, 249 = NJW 1953 S. 418) aufgestellten Erfordernisse zu Unrecht als vorliegend angenommen worden seien.
  • BVerwG, 13.05.1964 - IV C 46.63

    Anforderungen an das Vorliegen eines Vertreibungsschadens wegen Verlustes eines

    Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG III C 268.57, BVerwG IV C 104.58, BVerwG IV C 250.59 und BVerwG IV C 329.59.

    Verwiesen wird auf die Urteile BVerwG III C 268.57, BVerwG IV C 104.58, BVerwG IV C 250.59, BVerwG IV C 329.59, die bei Buchholz unter 427.3, § 13 LAG Nr. 52, § 15 LAG Nr. 15, § 229 LAG Nr. 19, § 13 LAG Nr. 61 abgedruckt sind.

    - Auch der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich mit dem Bundesgerichtshof von der früheren Rechtsanschauung gelöst in einem Falle, in dem die Ehefrau als Geschäftsfrau das Recht gehabt habe, selbständig Nutzungen aus dem Betriebe zu ziehen (vgl.Urteil vom 3. September 1959 - BVerwG III C 268.57 -, abgedruckt bei Buchholz unter 427.3, § 13 LAG Nr. 52).

  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 149.65

    Rechtsmittel

    Hierbei wird es davon auszugehen haben, daß es für die Anerkennung eines eigenen Existenzverlustes der Klägerin ausreichen würde, wenn sie in dem Betrieb in der SBZ im Innenverhältnis mit tätig und an ihm wirtschaftlich beteiligt war (Urteile vom 3. September 1959 - BVerwG III C 268.57 - [Fachberater 1960, 185 = Mtbl.

    BAA 1960, 73 = MDR 1960, 73 [BVerwG 03.09.1959 - III C 268/57] = NJW 1959, 2277 = RLA 1960, 60 = ZLA 1960, 26 = Buchholz BVerwG 427.3, § 13 LAG Nr. 52], vom 13. November 1963 [BVerwGE 17, 136] und vom 19. Februar 1964 - BVerwG V C 163.62 - [Fachberater 1965, 55 = RiOW 1965, 39 = RLA 1964, 223 = ZLA 1964, 222]).

  • BVerwG, 29.01.1963 - III C 242.61

    Rechtsmittel

    Weiterführung der Rechtsprechung von BVerwG III C 268.57; IV C 104.58; IV C 250.59/IV C 251.59; IV C 329.59; IV C 72.61.

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 3. September 1959 - BVerwG III C 268.57 - (MDR 1960 S. 73) ausgesprochen, daß ein Gesellschaftsverhältnis zwischen Eheleuten auch gegeben sein kann, wenn die Ehefrau Nutzungen nicht aus einem dinglichen Recht an den zum Betrieb gehörigen Gegenständen herleitet, diese vielmehr im Alleineigentum des Ehemannes stehen, der die Stellung eines Betriebsinhabers einnimmt.

  • BVerwG, 05.09.1966 - V C 218.65

    Gewährung einer Hausratentschädigung an einen Miterben einer im Jahre 1945

    Ob die Mutter des Klägers außerdem noch einen Tisch besessen hat, wäre dann unerheblich gewesen (Urteil vom 22. Oktober 1959 - BVerwG III C 89.58 - [Fachberater 1961, 341 = JR 1960, 234 = MDR 1960, 168 (L) = RLA 1960, 60 = ZLA 1960, 41 = Buchholz BVerwG 427.2, § 16 FG Nr. 50]).
  • BVerwG, 19.09.1962 - IV C 72.61

    Möglichkeit eines stillschweigenden Erwerbs von rechtlichem oder wirtschaftlichem

    Die Begründung einer Innengesellschaft mit entsprechender Auswirkung setzt einen Beteiligungswillen voraus, auf den aus äußeren Umständen geschlossen werden kann (Weiterführung der Rechtsprechung von BVerwG III C 268.57, BVerwG IV C 104.58, BVerwG IV C 250.59, BVerwG IV C 329.59).
  • BVerwG, 19.04.1963 - III B 26.62

    Trennung der Anerkennung eines Existenzverlustes und der Feststellung von Schäden

    Diese Rechtsprechung betrifft nicht nur die Gewährung von Ausgleichsleistungen auf Grund eines Existenzverlustes, wie in den Urteilen des beschließenden Senats vom 3. September 1959 - BVerwG III C 268.57 - (MDR 1960 S. 73) und vom 29. Januar 1963 - BVerwG III C 242.61 -, sondern auch die Feststellung von Schäden am Betriebsvermögen, wie in den Urteilen des IV. Senats vom 24. März 1961 - BVerwG IV C 269.59 - (RLA 1962 S. 249) und vom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 250/251.59 - (RLA 1961 S. 314).
  • BVerwG, 26.05.1961 - IV C 250.59

    Geltendmachung des Verlustes des Betriebsvermögens eines von dem Ehegatten

    Der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat für den Betrieb einer Gastwirtschaft die Begründung einer Innengesellschaft bejaht und daraus die für die Entscheidung seines Falles genügende Feststellung getroffen, daß die Ehefrau jedenfalls als Geschäftsfrau das Recht gehabt habe, selbständig Nutzungen aus dem Betrieb zu ziehen (BVerwG III C 268.57 in MDR 60, 73).
  • BVerwG, 03.03.1962 - III B 291.60

    Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff des

    Die mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben allerdings zum Kreis der durch Existenzverlust Geschädigten auch denjenigen gerechnet, der an der zerstörten Sache dinglich oder auch nur schuldrechtlich nutzungsberechtigt war, sofern dieses Recht die seine Existenzgrundlage bildenden Nutzungen unmittelbar zur Entstehung brachte (vgl. Urteil vom 3. September 1959 - BVerwG III C 268.57 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 13 LAG Nr. 52]).
  • BVerwG, 24.03.1961 - IV C 269.59

    Rechtsmittel

    Der III. Senat hat ebenfalls für den Betrieb einer Gastwirtschaft die Begründung einer Innengesellschaft bejaht und daraus die für die Entscheidung des Falles genügende Feststellung getroffen, daß die Ehefrau jedenfalls als Geschäftsfrau das Recht gehabt habe, selbständig Nutzungen aus dem Betrieb zu ziehen (BVerwG III C 268.57 in RLA 1960, 60).
  • BVerwG, 01.12.1960 - III C 25.59

    Rechtsmittel

    Ein eigener Verlust einer Existenzgrundlage insoweit wäre schließlich nicht bereits deswegen ohne weiteres zu verneinen, weil die Klägerin nicht in rechtlichem Sinne Teilhaberin des Textilhandels war (Urteil des Senats vom 3. September 1959 - BVerwG III C 268.57 - [NJW 1959 S. 2277 = ZLA 1960 S. 26]).
  • BVerwG, 28.04.1960 - IV B 83.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.02.1964 - V C 163.62

    Rechtliche Ausgestaltung des Begriffs der tätigen Teilhaberschaft im Sinne des

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