Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3806
BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87 (https://dejure.org/1987,3806)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1987 - 1 CB 39.87 (https://dejure.org/1987,3806)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1987 - 1 CB 39.87 (https://dejure.org/1987,3806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats reicht der Umstand, daß eine Person von ordnungsbehördlichen oder polizeilichen Maßnahmen betroffen worden ist, für sich allein zur Annahme eines Rehabilitationsinteresses nicht aus; insbesondere kann die polizeiliche Aufforderung zur Räumung eines Ortes und die hierauf bezügliche Androhung unmittelbaren Zwanges für sich allein ein Rehabilitationsinteresse nicht begründen (BVerwGE 26, 161 [BVerwG 09.02.1967 - I C 49/64]).

    Hierzu ist vielmehr nötig, daß der Betroffene durch die ordnungsbehördliche oder polizeiliche Maßnahme in diskriminierender Weise behandelt worden ist (vgl. etwa BVerwGE 26, 161 [BVerwG 09.02.1967 - I C 49/64]: Mißhandlung durch Schläge mit dem Schlagstock; BVerwGE 49, 36 [BVerwG 01.07.1975 - I C 35/70]: Ausländerbehördliche Verbotsverfügungen wegen befürchteter Störungen eines Schahbesuchs nur gegen einen verhältnismäßig kleinen Teil der während des Besuchs in Deutschland weilenden Iraner; BVerwGE 45, 51 [BVerwG 26.02.1974 - I C 31/72]: Eingriffe in die Freiheit der Person durch polizeiliche Verwahrung) und daß diese Diskriminierung nur durch die begehrte Entscheidung beseitigt werden kann (Urteil vom 15. März 1977 - BVerwG 1 C 27.75 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 83).

    Die im erstinstanzlichen Urteil vertretene Auffassung, ein Rehabilitationsinteresse könne allein schon deswegen angenommen werden, weil der Kläger geltend machen könne, er sei (ganz unabhängig davon, ob die angegriffenen Maßnahmen als solche diskriminierend seien) zu Unrecht "in der Öffentlichkeit als einfacher Gewalttäter angesehen worden" (Bl. 16 des erstinstanzlichen Urteils), ist mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (insbesondere mit BVerwGE 26, 161 [BVerwG 09.02.1967 - I C 49/64]) nicht vereinbar.

  • BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87

    Ehrenamtliche Richter - Wahl - Gesetzlicher Richter - Wahlausschussvorsitzender

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87
    Von daher ist bei einer rechtsfehlerhaft durchgeführten Wahl ehrenamtlicher Richter die Annahme, die Wahl sei nichtig, die aus ihr hervorgegangenen ehrenamtlichen Richter seien als nicht gewählt anzusehen und der Spruchkörper, in dem sie mitgewirkt haben, sei nicht der gesetzliche Richter im Sinne Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewesen, nur gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler besonders schwer ist oder aufgrund seiner Eigenart auf das in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Prinzip der Gesetzlichkeit des Richters im Sinne einer sich für jeden einzelnen Rechtsstreit "blindlings" ergebenden Entscheidungszuständigkeit durchzuschlagen vermag (Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 -).

    Erörterungen innerhalb des Wahlausschusses zur Person eines Bewerbers und zu persönlichen Merkmalen sowie entsprechende Mitteilungen und Informationen an die Ausschußmitglieder sind nicht unzulässig (Beschluß vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - Buchholz 310 § 29 VwGO Nr. 2; Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 -).

    Vielmehr bleiben in entsprechender Anwendung der für Richter geltenden Regelungen und des § 24 VwGO die vor der Aufhebung der Wahl vorgenommenen Amtshandlungen unberührt (vgl. Beschluß vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 -, Buchholz 310 § 28 VwGO Nr. 2; Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 -).

  • OVG Bremen, 04.11.1986 - 1 BA 15/86

    Platzverweis bei Sitzblockade - § 15 VersG, Spezialität gegenüber allgemeinem

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87
    Beide Entscheidungen gehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats davon aus, daß ein Rehabilitationsinteresse nur angenommen werden kann, wenn der Betroffene durch die ordnungsbehördliche oder polizeiliche Maßnahme in diskriminierender Weise behandelt worden ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 10. Juni 1981 - 4 A 2607/79 -, NVwZ 1982, 46 [OVG Münster 10.06.1981 - 4 A 2607/79]: Eingriff in die Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit; OVG Bremen, Urteil vom 4. November 1986 - 1 B A 15/86 -, NVwZ 1987, 235: Eingriff in die Freiheit der Person).
  • BVerwG, 12.09.1977 - 1 B 197.77

    Rechtmäßigkeit des Verbots einer verwaltungsgerichtlich zugelassenen Kundgebung -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87
    Der beschließende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr nur angenommen werden kann, wenn auch in Zukunft im wesentlichen gleiche tatsächliche und rechtliche Verhältnisse wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsakts vorliegen können (vgl. bereits Urteil vom 3. September 1963 - BVerwG 1 C 113.61 -, DVBl. 1963, 920; Beschluß vom 12. September 1977 - BVerwG 1 B 197.77 - und Beschluß vom 2. Oktober 1980 - BVerwG 1 B 1042.79 -).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87
    Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - Buchholz 310 § 132 Nr. 158; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 -, Buchholz a.a.O. Nr. 209; Beschluß vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 -, Buchholz a.a.O. Nr. 232).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1981 - 4 A 2607/79
    Auszug aus BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87
    Beide Entscheidungen gehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats davon aus, daß ein Rehabilitationsinteresse nur angenommen werden kann, wenn der Betroffene durch die ordnungsbehördliche oder polizeiliche Maßnahme in diskriminierender Weise behandelt worden ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 10. Juni 1981 - 4 A 2607/79 -, NVwZ 1982, 46 [OVG Münster 10.06.1981 - 4 A 2607/79]: Eingriff in die Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit; OVG Bremen, Urteil vom 4. November 1986 - 1 B A 15/86 -, NVwZ 1987, 235: Eingriff in die Freiheit der Person).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87
    Hierzu ist vielmehr nötig, daß der Betroffene durch die ordnungsbehördliche oder polizeiliche Maßnahme in diskriminierender Weise behandelt worden ist (vgl. etwa BVerwGE 26, 161 [BVerwG 09.02.1967 - I C 49/64]: Mißhandlung durch Schläge mit dem Schlagstock; BVerwGE 49, 36 [BVerwG 01.07.1975 - I C 35/70]: Ausländerbehördliche Verbotsverfügungen wegen befürchteter Störungen eines Schahbesuchs nur gegen einen verhältnismäßig kleinen Teil der während des Besuchs in Deutschland weilenden Iraner; BVerwGE 45, 51 [BVerwG 26.02.1974 - I C 31/72]: Eingriffe in die Freiheit der Person durch polizeiliche Verwahrung) und daß diese Diskriminierung nur durch die begehrte Entscheidung beseitigt werden kann (Urteil vom 15. März 1977 - BVerwG 1 C 27.75 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 83).
  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87
    Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - Buchholz 310 § 132 Nr. 158; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 -, Buchholz a.a.O. Nr. 209; Beschluß vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 -, Buchholz a.a.O. Nr. 232).
  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 CB 11.85

    Rügen der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts und des

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87
    Erörterungen innerhalb des Wahlausschusses zur Person eines Bewerbers und zu persönlichen Merkmalen sowie entsprechende Mitteilungen und Informationen an die Ausschußmitglieder sind nicht unzulässig (Beschluß vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - Buchholz 310 § 29 VwGO Nr. 2; Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 -).
  • BVerwG, 02.10.1980 - 1 B 1042.79

    Sammlungen zu gewaltsamen Aktionen gegen auswärtige Regierungen - Einholen einer

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87
    Der beschließende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr nur angenommen werden kann, wenn auch in Zukunft im wesentlichen gleiche tatsächliche und rechtliche Verhältnisse wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsakts vorliegen können (vgl. bereits Urteil vom 3. September 1963 - BVerwG 1 C 113.61 -, DVBl. 1963, 920; Beschluß vom 12. September 1977 - BVerwG 1 B 197.77 - und Beschluß vom 2. Oktober 1980 - BVerwG 1 B 1042.79 -).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

  • BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern

  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 113.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.03.1977 - 1 C 27.75

    Fehlendes Feststellungsinteresse nach Rücknahme eines Verwaltungsakts bei

  • BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81

    Schutzzweck des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • VG Karlsruhe, 04.03.2013 - 7 K 3335/11

    Entziehung des Doktorgrades - Plagiat - Promotionsausschuss - Rechtmäßigkeit der

    Auch gerichtliche Entscheidungen, an denen ein ehrenamtlicher Richter mitgewirkt hat, dessen Wahl nachträglich rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, werden hierdurch in ihrer Wirksamkeit nicht berührt (BVerwG, Beschlüsse vom 09.06.1987 - 9 CB 36.87 -, DVBl. 1987, 1112 und vom 03.09.1987 - 1 CB 39.87 -, Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 2).
  • VG Magdeburg, 23.03.2016 - 9 A 184/15

    Beschluss der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am

    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist nur anzunehmen, wenn auch in Zukunft im Wesentlichen gleiche tatsächliche und rechtliche Verhältnisse wie im Zeitpunkt des staatlichen Handelns vorliegen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.09.1987 -1 CB 39/87 - BayVGH, Beschl. v. 12.05.2015 - 1 ZB 13.629 -, beide juris).

    Diese Stigmatisierung muss Außenwirkung erlangt haben und noch in der Gegenwart andauern, das bloße Betroffensein von staatlichen Maßnahmen erfüllt die Voraussetzungen nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 15/12 - Beschl. v. 03.09.1987 - 1 CB 39/87 -, beide juris).

  • BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung als irrevisibles

    Die Wahrnehmung des Vorsitzes im Wahlausschuß durch den Vizepräsidenten statt durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts ist kein Fehler von besonderem Gewicht; das gilt auch für Hinweise auf den Vorschlaglisten zur Eignung der benannten Kandidaten (BVerwG, Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 1988, 219; Beschluß vom 3. September 1987 - BVerwG 1 CB 39.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 und Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 60.87 -, vgl. ferner dazu, daß bei Fehlern im Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter die Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses eines Richterspruchs nicht ohne weiteres begründet ist, Bundesverfassungsgericht in NJW 1982, 2368).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht