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   BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88   

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BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88 (https://dejure.org/1990,1962)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1990 - 6 P 20.88 (https://dejure.org/1990,1962)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1990 - 6 P 20.88 (https://dejure.org/1990,1962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Personalrat - Wahlberechtigter Mitarbeiter - Gestellungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlberechtigung eines "bereitgestellten" Religionslehrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 172 (Ls.)
  • DVBl 1990, 122
  • DÖV 1991, 657
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Denn diese Dienststelle gibt dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zwischen Dienstherrn/Arbeitgeber und Beamten/Arbeitnehmer seine individuelle Ausgestaltung und läßt es damit von der abstrakten Rechtsbeziehung zum konkreten, den Arbeitsalltag bestimmenden und ausfüllenden Beschäftigungsverhältnis werden (Beschlüsse vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - <PersV 1985, 164> und vom 16. Juli 1987 - BVerwG 6 P 17.86 - ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - ) hat der Begriff der Abordnung insoweit eine selbständige personalvertretungsrechtliche Bedeutung, als er Anwendung sowohl auf Beamte als auch auf Tarifbedienstete findet und nicht auf die rechtlichen Beziehungen, in denen der Beschäftigte steht, abstellt, sondern auf das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis.

    Für ein derartiges Doppelwahlrecht fehlt es nicht nur an einer gesetzlichen Grundlage; es wäre auch unvereinbar mit dem das Personalvertretungsrecht beherrschenden Grundsatz, daß der Personalrat einer Dienststelle und die Stufenvertretungen nur von den Beschäftigten zu wählen sind, die in der entsprechenden Dienststelle im Sinne des Personalvertretungsrechts beschäftigt sind (vgl. Beschluß vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - ).

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Die Rechtsstellung des Antragstellers ist damit - entgegen der Meinung des Oberverwaltungsgerichts - vergleichbar mit jener der an Krankenhäusern aufgrund eines Gestellungsvertrages tätigen Schwestern des Roten Kreuzes, bei denen das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht die Mitarbeiter- bzw. Arbeitnehmereigenschaft im personal- bzw. betriebsverfassungsrechtlichen Sinne verneint haben (Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG 7 P 16.64 - <BVerwGE 24, 76>; BAG, Beschlüsse vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - <NZA 1986, 690 LS> und vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - <BAGE 27, 163>).

    Der Antragsteller könnte sich nicht von der Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche der Pfalz lösen, ohne daß gleichzeitig seine Tätigkeit als Religionslehrer davon betroffen würde (vgl. BAG, Beschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - <BAGE 27, 163> bezüglich der Schwesternschaft vom Roten Kreuz).

  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85

    Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Die Rechtsstellung des Antragstellers ist damit - entgegen der Meinung des Oberverwaltungsgerichts - vergleichbar mit jener der an Krankenhäusern aufgrund eines Gestellungsvertrages tätigen Schwestern des Roten Kreuzes, bei denen das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht die Mitarbeiter- bzw. Arbeitnehmereigenschaft im personal- bzw. betriebsverfassungsrechtlichen Sinne verneint haben (Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG 7 P 16.64 - <BVerwGE 24, 76>; BAG, Beschlüsse vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - <NZA 1986, 690 LS> und vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - <BAGE 27, 163>).
  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87

    Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Diese Bestimmungen finden wegen der Vergleichbarkeit der Interessenlage auch auf die gesetzlich nicht geregelten Erscheinungsformen der nichtgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung entsprechende Anwendung (BAG, Beschluß vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 62/87 - ), so daß der Antragsteller auch in diesem Falle nicht wahlberechtigt wäre.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 P 8.79

    Auszubildender - Ausbildungsverhältnis - Beschäftigte des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Nur wer zum Träger der Dienststelle in einem Beamten-, Angestellten- oder Arbeitsverhältnis steht, kann somit Mitarbeiter sein (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 4.81 - und vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78

    Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Infolgedessen kann er von diesem Zeitpunkt an nicht mehr Beteiligter eines Verfahrens sein, selbst wenn ihn das Oberverwaltungsgericht als solchen behandelt hat (vgl. bezüglich Wahlanfechtungsverfahren Beschluß vom 18. April 1978 - BVerwG 6 P 34.78 - <BVerwGE 55, 341>).
  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach festgestellt, daß die zur Teilnahme an einer Personalratswahl erforderliche Zugehörigkeit zur Dienststelle maßgeblich durch das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis bestimmt wird (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluß vom 21. November 1958 - BVerwG 7 P 3.58 - <BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]>).
  • BVerwG, 16.07.1987 - 6 P 17.86
    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Denn diese Dienststelle gibt dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zwischen Dienstherrn/Arbeitgeber und Beamten/Arbeitnehmer seine individuelle Ausgestaltung und läßt es damit von der abstrakten Rechtsbeziehung zum konkreten, den Arbeitsalltag bestimmenden und ausfüllenden Beschäftigungsverhältnis werden (Beschlüsse vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - <PersV 1985, 164> und vom 16. Juli 1987 - BVerwG 6 P 17.86 - ).
  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 4.81

    Aufnahme von nicht wahlberechtigten Praktikanten in das Wählerverzeichnis für die

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Nur wer zum Träger der Dienststelle in einem Beamten-, Angestellten- oder Arbeitsverhältnis steht, kann somit Mitarbeiter sein (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 4.81 - und vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.04.1966 - VII P 16.64

    Bildung eines Gesamtpersonalrats für mehrere Krankenhäuser -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Die Rechtsstellung des Antragstellers ist damit - entgegen der Meinung des Oberverwaltungsgerichts - vergleichbar mit jener der an Krankenhäusern aufgrund eines Gestellungsvertrages tätigen Schwestern des Roten Kreuzes, bei denen das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht die Mitarbeiter- bzw. Arbeitnehmereigenschaft im personal- bzw. betriebsverfassungsrechtlichen Sinne verneint haben (Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG 7 P 16.64 - <BVerwGE 24, 76>; BAG, Beschlüsse vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - <NZA 1986, 690 LS> und vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - <BAGE 27, 163>).
  • VG Düsseldorf, 29.01.2024 - 29 K 910/22

    Keine Corona-Entschädigung für Ordensschwester

    Verwaltungsgericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, Beschluss vom 25.4.1996 - 0124/11-95, NZA-RR 1998, 479; vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Januar 2004 - L 1 AL 113/01 -, juris Rn. 29 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 3. September 1990 - 6 P 20/88 -, juris Rn. 17 und Ihli, Fremdpersonaleinsatz in der Kirche, ZAT 2015, 159 (162).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer

    In Ergänzung zu der Entscheidung vom 3. September 1990 (BVerwG 6 P 20.88 - Buchholz 251.8 § 12 RhPPersVG Nr. 1 = PersR 1991, 22 = PersV 1991, 80) hat der Senat nämlich in seinem die vergleichbaren Rechtsverhältnisse im Lande Hessen betreffenden Beschluß vom 23. August 1993 (BVerwG 6 P 14.92 - Buchholz 251.5 § 77 HessPersVG Nr. 3 = PersR 1994, 24 = RiA 1994, 249) die verfassungsrechtliche Sonderstellung des Religionsunterrichts klargestellt und den personalvertretungsrechtlichen Einstellungsbegriff dementsprechend verfassungskonform eingeschränkt.
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

    Dem haben sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 24, 76; BVerwG Beschluß vom 3. September 1990 - 6 P 20/88 - Leitsatz: DVBl. 1991, 122) und das Bundessozialgericht (BSGE 28, 208 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Rotes Kreuz) angeschlossen.

    Denn der Kläger unterliegt nicht dem Personalvertretungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974, weil er als Arbeitnehmer des Beklagten zu 1) kein Mitarbeiter im Sinne des § 3 LPersVG ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. September 1990 - 6 P 20/88 - AP Nr. 2 zu § 4 BPersVG zum PersVG Rheinland-Pfalz).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2001 - 1 A 280/99

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsbedürftigkeit eines zwischen dem Land

    Auch in seinen Entscheidungen zur Beschäftigung eines evangelischen Pfarrers und einer katholischen Religionslehrerin vom 3. September 1990 - 6 P 20.88 - und vom 28. März 1993 - 6 P 14.92 - habe das Bundesverwaltungsgericht die Wahrnehmung kollektiver Interessen der übrigen Lehrer an der Schule für nicht maßgeblich gehalten.

    Auch in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen des Einsatzes von Religionslehrern an öffentlichen Schulen auf der Grundlage von Gestellungsverträgen, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. August 1993 - 6 P 14.92 -, ZBR 1993, 375 = ZTR 1994, 37, und vom 3. September 1990 - 6 P 20.88 -, PersR 1991, 22 = PersV 1991, 80, ist für die Frage der Eingliederung bzw. der Beschäftigteneigenschaft im Kern darauf abgestellt worden, dass in den entscheidenden Bereichen der Bestimmung der Unterrichtsinhalte und der Verfügung über die Arbeitskraft des Lehrers im Übrigen der Betreffende nicht der Direktion der Dienststelle unterworfen war und es wegen der besonderen Stellung der Kirche auch im Hinblick auf die Personalauswahl deren Direktion zu beachten galt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 16 A 2423/08

    Innehabung des Weisungsrechts im Rahmen der Mitbestimmung bei Überlassung von

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. August 1993 - 6 P 14.92 -, juris (= ZBR 1993, 375), und vom 3. September 1990 - 6 P 20.88 -, juris (= PersR 1991, 22) zu Religionslehrern, die dem Staat von den Kirchen gestellt werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13

    Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche -

    Bei der echten Leiharbeit werden Arbeitskräfte nur gelegentlich an ein anderes Unternehmen überlassen (BSG, Urteil vom 29. Juli 1970 - 7 RAr 44/68 - BVerwG, Beschluss vom 03. September 1990 - 6 P 20/88; beide juris; Richardi/Fischinger, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 611 Rd. 143; Kania, NZA 1994, 871).
  • VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86

    Mitbestimmung des Personalrates: Einsatz eines Religionslehrers mittels

    Vertragspartner des Landes Hessen für die Aufnahme der Frau Lochmann als Religionslehrerin und für die Kündigung war nicht sie, sondern - entsprechend dem auf der Grundlage der vorgenannten Vereinbarung geschlossenen Gestellungsvertrages - das Bistum M. Die Unterstellung der Lehrkraft unter die staatliche Schulaufsicht und die Ordnung der Schule beruhte allein auf § 4 Ziffer 2 der Vereinbarung aus dem Jahre 1973 (vgl. zum Nichtbestehen eines staatlichen Dienstverhältnisses im Falle des Unterrichtseinsatzes eines kirchlichen Bediensteten als Religionslehrer mittels Gestellungsvertrages auch BVerwG, Beschluß vom 3.9.1990 - BVerwG 6 P 20.88 -).

    Denn im Gegensatz zum Leiharbeitsverhältnis wurde die Lehrerin in Erfüllung der von der katholischen Kirche in deren unmittelbarem Eigeninteresse mit der Vereinbarung von 1973 übernommenen Aufgabe tätig (so auch im Falle eines Gestellungsvertrages BVerwG, Urteil vom 3.9.1990, a.a.O., und OVG Lüneburg, Beschluß vom 21.3.1990 - 18 L 36/89 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 9 KR 284/14

    Sozialversicherungspflicht - Leiter des Ausbaus-Terminal -

    Bei der echten Leiharbeit werden Arbeitskräfte nur gelegentlich an ein anderes Unternehmen überlassen (BSG, Urteil vom 29. Juli 1970 - 7 RAr 44/68 - BVerwG, Beschluss vom 03. September 1990 - 6 P 20/88; beide juris; Richardi/Fischinger, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 611 Rd. 143; Kania, NZA 1994, 871).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2012 - 62 PV 2.11

    Wahlberechtigung militärischer Rechnungsführer zu den Bezirkspersonalratswahlen

    Anders ausgedrückt: Lässt sich anhand konkreter äußerer Umstände wie der räumlichen Einbeziehung in den Dienststellenbetrieb und einer Unterstellung unter die äußere Ordnung der Dienststelle feststellen, dass ein Soldat aus einer Einheit/Dienststelle, der er früher angehört hat, ausgegliedert worden und in eine andere Dienststelle eingegliedert worden ist, dann liegt darin aus beteiligungsrechtlicher Sicht eine Versetzung bzw. Kommandierung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 -, juris Rn. 17 für den Fall der Abordnung eines Arbeitnehmers; vgl. auch Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1990 - BVerwG 6 P 20.88 -, juris Rn. 15, und vom 21. Januar 2008 - BVerwG 6 P 16.07 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 23.08.1993 - 6 P 14.92

    Beschäftigung einer kirchlichen Dienstkraft - Religionslehrer -

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 03.09.1990 - BVerwG 6 P 20.88 - zu dem vergleichbaren Fall der Erteilung von evangelischem Religionsunterricht durch einen Pfarrer, der aufgrund eines Gestellungsvertrages von seiner Landeskirche als Religionslehrer an einem staatlichen Gymnasium bereitgestellt worden war, entschieden, daß dieser kein wahlberechtigter Mitarbeiter des Gymnasiums gewesen ist.
  • VGH Hessen, 10.12.1992 - HPV TL 3748/89

    Rein faktische Eingliederung in die Dienststelle reicht nicht für die Annahme

  • VG München, 03.05.2022 - M 20 P 21.3987

    Anfechtung einer Personalratswahl wegen Verstoßes gegen das Gruppenwahlprinzip

  • VGH Bayern, 08.12.1999 - 17 P 99.328
  • VG Potsdam, 20.10.1997 - 11 L 1192/97

    Aussetzung einer Wahl des Personalrates an einem Ministerium; Möglichkeit eines

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