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   BVerwG, 03.09.2003 - 7 B 74.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18063
BVerwG, 03.09.2003 - 7 B 74.03 (https://dejure.org/2003,18063)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.2003 - 7 B 74.03 (https://dejure.org/2003,18063)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 2003 - 7 B 74.03 (https://dejure.org/2003,18063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufwendungsersatz für Schallschutzmaßnahmen an einem Wohnhausgrundstück und Geschäftshausgrundstück; Anspruch auf Gewährung passiven Lärmschutzes; Voraussetzungen des enteignenden Eingriffs; Anspruch auf rechtliches Gehör; Darlegung eines Verfahrensfehlers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2003 - 7 B 74.03
    Die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht zur Beseitigung der negativen Folgen eines "Schwarzbaus" der öffentlichen Hand entwickelt hat (Urteil vom 26. August 1993 BVerwG 4 C 24.91 BVerwGE 94, 100; Urteil vom 22. Februar 1980 BVerwG 4 C 24.77 NJW 1981, 239 ), sind daher von vornherein nicht einschlägig.
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2003 - 7 B 74.03
    Danach begründen § 279 Abs. 3 und § 139 Abs. 2 ZPO in ihrer Neufassung durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887) keine neuen, nicht schon in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrenspflichten des Gerichts (Beschluss vom 16. Juni 2003 BVerwG 7 B 106.02 , zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2003 - 7 B 74.03
    Die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht zur Beseitigung der negativen Folgen eines "Schwarzbaus" der öffentlichen Hand entwickelt hat (Urteil vom 26. August 1993 BVerwG 4 C 24.91 BVerwGE 94, 100; Urteil vom 22. Februar 1980 BVerwG 4 C 24.77 NJW 1981, 239 ), sind daher von vornherein nicht einschlägig.
  • BGH, 06.03.1990 - VI ZB 4/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2003 - 7 B 74.03
    Eine Verletzung dieser Pflicht ist zwar dann entschuldigt, wenn das Hindernis so plötzlich auftritt, dass der Rechtsanwalt nicht mehr in der Lage ist, mit zumutbaren Vorsorgemaßnahmen der Fristversäumung entgegenzuwirken (BGH, VersR 1990, 1026).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZB 16/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2003 - 7 B 74.03
    Auch ein Rechtsanwalt, der seine Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbständigen Handeln befähigtes Kanzleipersonal verfügt, ist verpflichtet, geeignete Vorsorge für den Fall zu treffen, dass er unvorhergesehen an der Wahrung gesetzlicher Fristen gehindert wird (BGH, VersR 1985, 1189).
  • BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Hinweispflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2003 - 7 B 74.03
    Die gerichtliche Hinweispflicht soll den Kläger darüber aufklären, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das von ihm erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (vgl. Beschluss vom 21. März 1989 BVerwG 2 B 27.89 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).
  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 B 10.23
    Ein Einzelanwalt ist aber verpflichtet, schon vor Eintritt eines Vertretungsfalles zumutbare Maßnahmen wie zum Beispiel die Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen zu ergreifen, die sicherstellen, dass bei einem unerwarteten Ausfall etwa infolge Erkrankung oder Unfalls unaufschiebbare Prozesshandlungen vorgenommen werden können (BVerwG, Beschlüsse vom 3. September 2003 - 7 B 74.03 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 250 S. 50 und vom 28. August 2008 - 6 B 22.08 - juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 2. Februar 1994 - XII ZB 175/93 - âEURŒVersR 1994, 1207 m. w. N.).
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