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   BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13   

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https://dejure.org/2014,33070
BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13 (https://dejure.org/2014,33070)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.2014 - 6 C 24.13 (https://dejure.org/2014,33070)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 2014 - 6 C 24.13 (https://dejure.org/2014,33070)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung eines Telekommunikationsdienstleisters

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 30 Abs. 1 S. 1; TKG § 31 Abs. 1 S. 1
    Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung eines Telekommunikationsdienstleisters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.06.2009 - 6 C 19.08

    Entgelt, Zugangsentgelt, Entgeltgenehmigung, Entgeltantrag, Kündigung,

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13
    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht der Sinn des Effizienzmaßstabs darin, einen Als-Ob-Wettbewerbspreis zu simulieren, d.h. mit dem regulierten Entgelt den Preis vorwegzunehmen, der sich in einem wirksamen Wettbewerbsumfeld durch den Zwang zur optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen aufgrund der Marktkräfte einstellen würde (Urteile vom 24. Juni 2009 - BVerwG 6 C 19.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 3 Rn. 18 und vom 25. November 2009 - BVerwG 6 C 34.08 - Buchholz 442.066 § 31 TKG Nr. 1 Rn. 19; sowie zuletzt für das Postregulierungsrecht: Urteil vom 29. Mai 2013 - BVerwG 6 C 10.11 - BVerwGE 146, 325 Rn. 41).

    Die Beurteilung der Effizienzfrage hängt davon ab, wie sich das regulierte Unternehmen mutmaßlich verhielte, wenn ein funktionierender Markt für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung bestände (Urteil vom 24. Juni 2009 - BVerwG 6 C 19.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 3).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 6 C 10.13

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss; Vorabentscheidungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13
    Die das Entgeltgenehmigungsverfahren wesentlich prägende Bedeutung der in § 31 Abs. 6 Satz 3 TKG geregelten zehnwöchigen Entscheidungsfrist hat der Senat zuletzt in seinem Vorlagebeschluss vom 25. Juni 2014 - BVerwG 6 C 10.13 - (insbes. Rn. 33 ff.) hervorgehoben.

    Danach kann sowohl dem Sinn und Zweck - der möglichst frühzeitigen Schaffung von Rechtssicherheit für alle Marktbeteiligten - als auch der inhaltlichen Ausgestaltung der Frist sowie ihrem systematischen Zusammenhang mit den übrigen Regelungen des Entgeltgenehmigungsverfahrens entnommen werden, dass das Telekommunikationsgesetz von der grundsätzlichen Möglichkeit einer abschließenden Entscheidung über Entgeltgenehmigungsanträge des regulierten Unternehmens innerhalb der Zehn-Wochen-Frist ausgeht, die allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen hinausgezögert werden darf (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2014 - BVerwG 6 C 10.13 - juris Rn. 38).

  • BGH, 24.05.2007 - III ZR 467/04

    Keine Inhaltskontrolle bei Klauseln für Netzzugangsgewährung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13
    In seinem Urteil vom 24. Mai 2007 (- III ZR 467/04 - NJW 2007, 3344 ) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Kündigungsentgeltklauseln der Beigeladenen nicht der Inhaltskontrolle nach § 9 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) (jetzt § 307 BGB) unterlägen, weil es sich bei dem Zugang zum Telefonfestnetz um einen preisregulierten Markt handele.
  • BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99

    Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13
    Neben dem Gesichtspunkt der Vermeidung einer missbräuchlichen Weiternutzung der Teilnehmeranschlussleitung ist bei der Frage, ob die Aufhebung der Schaltung im Kündigungsfall dem Effizienzkriterium widerspricht, zu berücksichtigen, dass die Rückgabe einer Mietsache typischerweise in dem Zustand zu erfolgen hat, in dem sich die Mietsache bei der Überlassung befunden hatte (BGH, Urteil vom 10. Juli 2002 - XII ZR 107/99 - NJW 2002, 3234 f.).
  • BGH, 19.11.2003 - XII ZR 68/00

    Verjährung der Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13
    Die "Rückgabe" der Mietsache erfordert grundsätzlich eine vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe des Mieters (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003 - XII ZR 68/00 - NZM 2004, 98 f.).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13
    Vielmehr handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB, durch den sich der Teilnehmernetzbetreiber verpflichtet, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (vgl. BGH, Urteile vom 4. März 2004 - III ZR 96/03 - BGHZ 158, 201 = juris Rn. 17 und vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - NJW 2007, 438 ; KG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 - NJW-RR 2012, 1400).
  • BGH, 16.11.2006 - III ZR 58/06

    Geltendmachung von Vergütungen für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten durch

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13
    Vielmehr handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB, durch den sich der Teilnehmernetzbetreiber verpflichtet, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (vgl. BGH, Urteile vom 4. März 2004 - III ZR 96/03 - BGHZ 158, 201 = juris Rn. 17 und vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - NJW 2007, 438 ; KG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 - NJW-RR 2012, 1400).
  • BVerwG, 25.11.2009 - 6 C 34.08

    Entgelte; Entgeltgenehmigung; effiziente Leistungsbereitstellung;

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13
    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht der Sinn des Effizienzmaßstabs darin, einen Als-Ob-Wettbewerbspreis zu simulieren, d.h. mit dem regulierten Entgelt den Preis vorwegzunehmen, der sich in einem wirksamen Wettbewerbsumfeld durch den Zwang zur optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen aufgrund der Marktkräfte einstellen würde (Urteile vom 24. Juni 2009 - BVerwG 6 C 19.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 3 Rn. 18 und vom 25. November 2009 - BVerwG 6 C 34.08 - Buchholz 442.066 § 31 TKG Nr. 1 Rn. 19; sowie zuletzt für das Postregulierungsrecht: Urteil vom 29. Mai 2013 - BVerwG 6 C 10.11 - BVerwGE 146, 325 Rn. 41).
  • KG, 28.06.2012 - 22 U 207/11

    Mobilfunkanbieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13
    Vielmehr handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB, durch den sich der Teilnehmernetzbetreiber verpflichtet, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (vgl. BGH, Urteile vom 4. März 2004 - III ZR 96/03 - BGHZ 158, 201 = juris Rn. 17 und vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - NJW 2007, 438 ; KG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 - NJW-RR 2012, 1400).
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 10.11

    Postfachzugang; postrechtliche Entgeltgenehmigung; erforderliche Nachweise und

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13
    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht der Sinn des Effizienzmaßstabs darin, einen Als-Ob-Wettbewerbspreis zu simulieren, d.h. mit dem regulierten Entgelt den Preis vorwegzunehmen, der sich in einem wirksamen Wettbewerbsumfeld durch den Zwang zur optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen aufgrund der Marktkräfte einstellen würde (Urteile vom 24. Juni 2009 - BVerwG 6 C 19.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 3 Rn. 18 und vom 25. November 2009 - BVerwG 6 C 34.08 - Buchholz 442.066 § 31 TKG Nr. 1 Rn. 19; sowie zuletzt für das Postregulierungsrecht: Urteil vom 29. Mai 2013 - BVerwG 6 C 10.11 - BVerwGE 146, 325 Rn. 41).
  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

  • VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
    Denn das regulierte Entgelt soll den Preis vorwegnehmen, der sich in einem wirksamen Wettbewerb durch den Zwang des Unternehmens zur optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen aufgrund der Marktkräfte einstellen würde, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 3. September 2014 - 6 C 24.13 -, Rn. 22.
  • VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6592/13
    Denn das regulierte Entgelt soll den Preis vorwegnehmen, der sich in einem wirksamen Wettbewerb durch den Zwang des Unternehmens zur optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen aufgrund der Marktkräfte einstellen würde, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 3. September 2014 - 6 C 24.13 -, Rn. 22.
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