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   BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18   

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https://dejure.org/2018,29491
BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18 (https://dejure.org/2018,29491)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.2018 - 1 B 41.18 (https://dejure.org/2018,29491)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 2018 - 1 B 41.18 (https://dejure.org/2018,29491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Darlegen der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes bzw. des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Übersetzung der Belehrung in somalischer Sprache zur Erfüllung der Informationspflicht i.R.e. Asylantrags eines Flüchtlings

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegen der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes bzw. des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Übersetzung der Belehrung in somalischer Sprache zur Erfüllung der Informationspflicht i.R.e. Asylantrags eines Flüchtlings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18
    Umfasst sind insbesondere die ausreichende Erforschung und Würdigung der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen, wie etwa des Akteninhalts, des Vortrags der Beteiligten, eingeholter Auskünfte oder gerichtskundiger Tatsachen (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 S. 21).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18
    Denn damit wird ein - angeblicher - Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung angesprochen, der einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 11 f.).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18
    1.1 Die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18
    Das ist nur der Fall, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstandes fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (s. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18
    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann nur ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18
    Danach drängte sich mangels hinreichend konkret dargelegter Einwände eines Beteiligten auch keine weitere Sachverhaltsaufklärung auf, zumal den Kläger an der Aufklärung des möglichen Ausgangs in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine besondere Mitwirkungslast trifft (s. dazu auch BVerwG, Urteil vom 21. November 2017 - 1 C 39.16 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 4 Rn. 28).
  • BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16; Beschluss vom 3. September 2018 - 1 B 41.18 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 38.23
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16; Beschluss vom 3. September 2018 - 1 B 41.18 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 24.10.2023 - 1 B 22.23

    Iran: Dublin Italien: Begründete Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision;

    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16; Beschluss vom 3. September 2018 - 1 B 41.18 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
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