Rechtsprechung
   BVerwG, 03.10.1984 - 4 C 5.84   

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https://dejure.org/1984,2672
BVerwG, 03.10.1984 - 4 C 5.84 (https://dejure.org/1984,2672)
BVerwG, Entscheidung vom 03.10.1984 - 4 C 5.84 (https://dejure.org/1984,2672)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Oktober 1984 - 4 C 5.84 (https://dejure.org/1984,2672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine wasserrechtliche Planfeststellung - Wasserrechtliche Einordnung eines Gewässers - Wasserrechtliche Einordnung des das Kiesgewinnungsgelände durchziehenden Altrheinarmes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 749
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1984 - 4 C 5.84
    Es mag dahinstehen, ob dies auch im Wege eines Zwischenfeststellungsantrages gemäß §§ 173 VwGO, 280 a.F. ZPO im Zusammenhang mit einer erhobenen Anfechtungsklage möglich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1971 - 8 C 6.69 - BVerwGE 39, 135/138).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - 2 L 19/18

    Zuständigkeit der Gewässerunterhaltungsverbände für die Reparatur von

    Als eine präjudizielle Vorfrage könne die Zuordnung eines Gewässers selbständiger Gegenstand eines Feststellungsbegehrens sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.10.1984 - 4 C 5.84 -, juris RdNr. 12).
  • VG Köln, 02.04.2012 - 7 K 3169/11

    E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    Spiegelstrich; BVerwG, Urteil vom 27.10.1970 - VI C 8.69 - Juris, Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 03.10.1984 - 4 C 5/84 - Juris, Rn. 12.
  • BVerwG, 04.04.1990 - 4 B 60.90
    Dies braucht nicht mehr in einem Revisionsverfahren geklärt zu werden, weil es bereits in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 5.84 - NVwZ 1985, 749 ).

    Soweit das Berufungsgericht die Zulässigkeit der Feststellungsklage im Hinblick auf das Anfechtungsverfahren des Klägers verneint, setzt es sich nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 3. Oktober 1984 (a.a.O.).

  • VGH Hessen, 07.03.1989 - 2 UE 1974/85

    Verpflichtung zur Aufstellung (amtlicher) Verkehrszeichen auf Klinikgelände;

    Da die im Verpflichtungsprozeß getroffene oder zu treffende Inzidententscheidung über die tatsächlich-öffentliche Natur der streitigen Verkehrsfläche nicht in Rechtskraft erwächst (vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., Rdnr. 25 zu § 121), kann sie selbständiger Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 1970, BVerwGE 36, 179 , vom 17. Februar 1971, BVerwGE 37, 243 und vom 3. Oktober 1984, NVwZ 85, 749 ).
  • BVerwG, 25.05.1988 - 3 B 5.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Begriff des berechtigten Interesses

    In den Urteilen vom 17. Februar 1971 - BVerwG 5 C 68.69 - (BVerwGE 37, 243 [BVerwG 17.02.1971 - V C 68/69] ), vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - (BVerwGE 40, 323), vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 80.80 - (Buchholz 310 § 43 Nr. 67) und vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 5.84 - (Buchholz 445.4 § 31 Nr. 9 = NVwZ 1985, 749) hat das Bundesverwaltunsgericht jeweils zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht, daß sich erst im Falle der Bejahung aller Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 VwGO, also auch des Feststellungsinteresses, die weitere Frage stellt, ob das Feststellungsbegehren gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO deswegen ausgeschlossen ist, weil der Kläger seine Rechte durch eine Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können.
  • BVerwG, 09.07.1985 - 4 B 124.85

    Landeswasserrechtliche Zuordnung des Altrheinarms - Revisibilität von Landesrecht

    Das Berufungsurteil beruht nicht auf dem mit der Beschwerde geltend gemachten Verfahrensmangel; es ist nicht unter Verstoß gegen § 144 Abs. 6 VwGO ergangen: Mit dem Revisionsurteil vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 5.84 - hat der Senat allein über die Zulässigkeit des Feststellungsantrags entschieden, nicht jedoch in der Sache selbst, also nicht darüber, ob der streitige Altrheinarm der I. oder der II. Ordnung zuzuordnen sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1993 - 8 A 11391/92

    Zusammensetzung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zwecks Abrundung eines

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  • VG Berlin, 09.12.2002 - 26 A 133.01
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1984 - 4 C 5.84 - ( NVwZ 1985, S. 749, 750) betraf die zwischen den dortigen Beteiligten - im Zeitpunkt jener Entscheidung gegenwärtige - streitige wasserrechtliche Einordnung eines Gewässers.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1991 - 10 S 262/90

    Zusammensetzung des Medienbeirats der Landesanstalt für Kommunikation in

    Die Feststellungsklage wird durch die genannten, im Hinblick auf die Vollstreckungsmöglichkeiten grundsätzlich weiterreichenden Klagen nur dann ausgeschlossen, wenn diese den erforderlichen Rechtsschutz in zumindest gleichem Umfang und mit gleicher Effektivität bieten (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.1969, BVerwGE 32, 333, 335 und v. 3.10.1984, NVwZ 1985, 749; Kopp, a.a.O., § 43 RdNr. 29 m.w.N.).
  • VG Halle, 05.07.2023 - 4 B 132/23

    Notifizierungspflicht von Abfällen

    Derartige "Eigenschaften" begründen ausnahmsweise dann bereits selbst ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, wenn mit ihnen Statusrechte oder andere Rechtsbeziehungen unmittelbar einhergehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris, Rn. 26 für den Fall der Feststellung der Eigenschaft "Öffentlichkeit eines Weges", BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 4 C 5.84 - juris, Rn. 11 für den Fall der Feststellung des Eigentums an einem Gewässer zweiter Ordnung).
  • VG Halle, 14.06.2023 - 4 A 65/21

    Wann ist ein "Deich" ein Deich i. S. v. § 94 Abs. 3 Satz 1 WG LSA?

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