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   BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86   

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BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86 (https://dejure.org/1986,1766)
BVerwG, Entscheidung vom 03.10.1986 - 7 B 89.86 (https://dejure.org/1986,1766)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Oktober 1986 - 7 B 89.86 (https://dejure.org/1986,1766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Die sog. "Divergenzrüge" - Störungen des Prüfungsablaufs in der Klausurenprüfung durch Rauchen und Unruhe im Prüfungssaal - Mitwirkungspflichten des Prüflings bei der Beseitigung von Störungen - Prüfungsrechtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86
    Das Berufungsurteil weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - (BVerwGE 69, 46) ab.

    Dies ist - wie dort ausgeführt (BVerwGE 69, 46 <49, 50 [BVerwG 17.02.1984 - 7 C 67/82]und 52>) - im Recht der juristischen Staatsprüfungen dem einzelnen Landesrecht in der Auslegung der Instanzgerichte zu entnehmen.

    Eine Abweichung ist ferner nicht dem von der Beschwerde geltend gemachten Umstand zu entnehmen, daß das Oberverwaltungsgericht eine Rüge durch den Kläger für nicht entbehrlich gehalten hat, obwohl in der Entscheidung vom 17. Februar 1984 auf mögliche Fallgestaltungen hingewiesen werde, in denen das Unterlassen der Rüge die Mitwirkungspflicht nicht verletzt, etwa weil der Kläger bemerkt hat, daß der Aufsichtsführende bereits von anderen Prüflingen auf die Störungen aufmerksam gemacht worden ist oder schon von sich aus Abwehrmaßnahmen eingeleitet hat (BVerwGE 69, 46 [BVerwG 17.02.1984 - 7 C 67/82]).

    Die Rüge der Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - (BVerwGE 69, 46) greift nicht durch.

  • BVerwG, 16.01.1984 - 7 B 169.83

    Anforderungen an Begründung der Nichtzulassungsentscheidung; - Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86
    Ob das Gebot gleicher Prüfungschancen fordert, daß etwaige - von Prüflingen früherer Klausurentermine vereinzelt angebrachte - Bemerkungen oder Unterstreichungen vor der Ausgabe der amtlich zur Verfügung gestellten Kommentar-Exemplare entfernt werden müssen, wird in dem Urteil sowie in den weiteren von der Beschwerde erwähnten Senatsbeschlüssen vom 19. September 1978 - BVerwG 7 B 19.78 - und vom 16. Januar 1984 - BVerwG 7 B 169.83 - nicht entschieden.

    Der Hinweis der Beschwerde auf den Beschluß des beschließenden Senats vom 16. Januar 1984 - BVerwG 7 B 169.83 - geht fehl.

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86
    Etwas anderes ist der von der Beschwerde angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 52, 380 [BVerfG 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78]) nicht zu entnehmen.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86
    Nicht klärungsbedürftig ist die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, "wie die Klausuren nachzusehen (sind), insbesondere wie viele Prüfer daran mitzuwirken haben." Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den dem Gesetzgeber vorbehaltenen Entscheidungen im Prüfungsrecht (vgl. BVerwGE 57, 130 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 68/77]; BVerwGE 65, 323 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 24/81]; ferner BVerfGE 62, 203 [BVerfG 03.11.1982 - 2 BvL 28/81]) ist es nicht zweifelhaft, daß Einzelheiten der Klausurenbewertung einschließlich der Anzahl der Prüfer, die bewerten, durch den Verordnunggeber geregelt werden können, was auch dem Rechtssatzvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 GG genügt.
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86
    Nicht klärungsbedürftig ist die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, "wie die Klausuren nachzusehen (sind), insbesondere wie viele Prüfer daran mitzuwirken haben." Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den dem Gesetzgeber vorbehaltenen Entscheidungen im Prüfungsrecht (vgl. BVerwGE 57, 130 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 68/77]; BVerwGE 65, 323 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 24/81]; ferner BVerfGE 62, 203 [BVerfG 03.11.1982 - 2 BvL 28/81]) ist es nicht zweifelhaft, daß Einzelheiten der Klausurenbewertung einschließlich der Anzahl der Prüfer, die bewerten, durch den Verordnunggeber geregelt werden können, was auch dem Rechtssatzvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 GG genügt.
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86
    Nicht klärungsbedürftig ist die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, "wie die Klausuren nachzusehen (sind), insbesondere wie viele Prüfer daran mitzuwirken haben." Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den dem Gesetzgeber vorbehaltenen Entscheidungen im Prüfungsrecht (vgl. BVerwGE 57, 130 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 68/77]; BVerwGE 65, 323 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 24/81]; ferner BVerfGE 62, 203 [BVerfG 03.11.1982 - 2 BvL 28/81]) ist es nicht zweifelhaft, daß Einzelheiten der Klausurenbewertung einschließlich der Anzahl der Prüfer, die bewerten, durch den Verordnunggeber geregelt werden können, was auch dem Rechtssatzvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 GG genügt.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 99.82

    Allgemeingültiger Bewertungsgrundsatz - Prüfer - Fehlerhaftigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86
    Eine Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1976 - BVerwG 7 C 6.76 - (BVerwGE 51, 331) und vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 99.82 - (NJW 1984, 2650 = DVBl. 1984, 479 = DÖV 1984, 804 = KMK-HSchR 1984, 323) zeigt die Beschwerde nicht auf.
  • BVerwG, 06.07.1979 - 7 B 147.79

    Gewährung unterschiedlicher Bearbeitungszeit

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86
    Der beschließende Senat hat nämlich wiederholt ausgesprochen, daß die verfassungsrechtlich geforderte Pflicht der Prüfungsbehörde zur Wahrung möglichst gleicher Prüfungschancen nicht verletzt wird, wenn eine nicht oder nur unter unvertretbarem Aufwand vermeidbare Ungleichbehandlung in ihren Auswirkungen so geringfügig ist, daß sie im Verhältnis zu sonstigen die Prüfungsleistung beeinflussenden äußeren Umständen nicht weiter ins Gewicht fällt (vgl. Beschluß vom 6. Juli 1979 - BVerwG 7 B 147.79 - in Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 115).
  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86
    Von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 1972 - BVerwG 7 C 17.71 - (BVerwGE 41, 34) weicht das Berufungsurteil nicht ab.
  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82

    Anspruch eines Beamten auf Schutz seiner Gesundheit durch "fremden" Tabakrauch in

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86
    Das Berufungsurteil weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 33.82 - (NJW 1985, 876 = DVBl. 1984, 1230 = JZ 1984, 998) ab.
  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

  • BVerwG, 19.09.1978 - 7 B 19.78

    Chancengleichheit im Prüfungsverfahren - Prüfungsbedingungen - Hilfsmittel -

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 26.11.1976 - 7 C 6.76

    Ausschluß eines Prüfers - Wiederholung der zahnärztlichen Vorprüfung -

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BFH, 20.07.1999 - VII R 111/98

    Chancengleichheit bei der Steuerberaterprüfung

    Auch im Prüfungsrecht gibt es aber kein subjektives öffentliches Recht des einzelnen Prüflings auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als objektiv-rechtliches Gebot (vgl. Beschluß des BVerwG vom 3. Oktober 1986 7 B 89.86, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 232).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 14 A 755/11

    Rechtmäßigkeit eines Prüfungsverfahrens bei vorheriger Kenntnis eines Teils der

    Ebenso BVerwG, Beschluss vom 3.10.1986 - 7 B 89.86 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 232 für vom Prüfungsamt nicht verhinderte Täuschungshandlungen einzelner Prüflinge.
  • VG Gelsenkirchen, 23.11.2005 - 4 K 3282/03

    Chancengleichheit, Verfahrensfehler, Kenntnisvorsprung, Wissensvorsprung,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht verletzt es den oben aufgezeigten Grundsatz der Chancengleichheit nicht, wenn eine nicht oder nur unter unvertretbarem Aufwand vermeidbare Ungleichbehandlung in ihren Auswirkungen so geringfügig ist, dass sie im Verhältnis zu sonstigen die Prüfungsleistung beeinflussenden äußeren Umständen nicht weiter ins Gewicht fällt, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 7 B 89.86 -, Buchholz 421.0, Nr. 232, S. 288 (291) m.w.N.

    Die Chancengleichheit eines Prüfling erleidet insgesamt keinen Schaden, solange sein eigenes Prüfungsverfahren korrekt verläuft und seine eigenen Prüfungsleistungen ordnungsgemäß bewertet werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 7 B 89.86 -, a.a.O., S. 293 m.w.N.; Rehborn/Tettinger/Schulz, Die Juristenausbildung in Nordrhein-Westfalen, 7. Auflage, 1994, § 6 JAG, Rdnr. 5.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13

    Klagebefugnis bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den

    Auch im Prüfungsrecht gibt es hingegen kein subjektiv öffentliches Recht des einzelnen Prüflings auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als objektiv-rechtliches Gebot (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.10.1986 - 7 B 89/86 -, Juris, und vom 16.01.1984 - 7 B 169.83 -, Juris; BFH, Urteil vom 20.07.1999 - VII R 22/99 -, Juris).
  • VG Gelsenkirchen, 23.11.2005 - 4 K 3375/03

    Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung wegen Blockversagens;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht verletzt es den oben aufgezeigten Grundsatz der Chancengleichheit nicht, wenn eine nicht oder nur unter unvertretbarem Aufwand vermeidbare Ungleichbehandlung in ihren Auswirkungen so geringfügig ist, dass sie im Verhältnis zu sonstigen die Prüfungsleistung beeinflussenden äußeren Umständen nicht weiter ins Gewicht fällt, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 7 B 89.86 -, Buchholz 421.0, Nr. 232, S. 288 (291) m.w.N.

    Die Chancengleichheit eines Prüfling erleidet insgesamt keinen Schaden, solange sein eigenes Prüfungsverfahren korrekt verläuft und seine eigenen Prüfungsleistungen ordnungsgemäß bewertet werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 7 B 89.86 -, a.a.O., S. 293 m.w.N.; Rehborn/Tettinger/Schulz, Die Juristenausbildung in Nordrhein-Westfalen, 7. Auflage, 1994, § 6 JAG, Rdnr. 5.

  • BFH, 20.07.1999 - VII R 22/99

    Aufhebung einer Prüfungsentscheidung

    Auch im Prüfungsrecht gibt es hingegen kein subjektives öffentliches Recht des einzelnen Prüflings auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als objektiv-rechtliches Gebot (vgl. Beschluß des BVerwG vom 3. Oktober 1986 7 B 89.86, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 232).
  • VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15

    Aufgabentext; Beurteilungsfehler; Bewertungsfehler; Bewertungsmaßstab;

    Der Prüfling hat kein subjektiv-öffentliches Recht auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als objektiv-rechtliches Gebot (BVerwG, Beschluss vom 03.10.1986 - 7 B 89.86 - juris).
  • BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93

    Verletzung der Geheimhaltungspflicht für die Prüfungsaufgaben zur Prüfung zum

    Im Streitfall sind somit - wie die Revision zu Recht vorträgt - die Ausführungen im Beschluß des BVerwG vom 3. Oktober 1986 7 B 89.86 (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Buchholz - 421.0 Nr. 232) zu beachten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1987 - 22 B 3064/87

    Prüfung; Prüfungsbehörde; Täuschungsversuch; Prüfungsverfahren; Chancengleichheit

    Sie verstoßen deshalb ebenso wie sonstige faktisch unvermeidbare und geringfügige Unterschiede in den äußeren Prüfungsbedingungen (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 06.07.1979 - 7 B 147.79 -, Buchholz 421.0 Nr. 115; Beschl. v. 03.10.1986 - 7 B 89.86, Buchholz 421.0 Nr. 232; Beschl. v. 07.05.1986 - 7 B 79.86 -, KMK-HSchR 1987, 427), nicht gegen den Chancengleichheitsgrundsatz.
  • FG Saarland, 10.02.2000 - 2 K 115/99

    Steuerberaterprüfung: Prüfungsergebnis kann nicht durch lediglich behauptete

    Hierzu hat der BFH in seinem Urteil vom 20. Juli 1999 VII R 111/98 (BStBl II 1999, 803) für den Fall, dass eine Prüfungsaufgabe einem Teil der Kandidaten bekannt war, weil ein Steuerrechtsinstitut sie im Rahmen der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung ausgegeben hatte, ausgeführt: "Auch im Prüfungsrecht gibt es aber kein subjektives öffentliches Recht des einzelnen Prüflings auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als objektiv - rechtliches Gebot (vgl. Beschluss des BVerwG vom 3. Oktober 1986 7 B 89.86, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk des Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. 421.0 Prüfungswesen Nr. 232).
  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 7 B 11.2645

    Die Landeshauptstadt München "schummelt" nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1986 - 22 A 2790/84
  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 7 CE 11.2645

    Die Landeshauptstadt München "schummelt" nicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23

    Notenverbesserung der ersten juristischen Prüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - 14 E 978/11

    Anspruch auf Beschränkung des Prüfungsstoffs wegen Einräumung dieser Begünstigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93

    Mündliche Prüfung; Fehlerhaftigkeit; Prüfungsmangel; Bewertung

  • FG Hessen, 16.09.2004 - 13 K 668/02

    Beurteilungsspielraum; Antwortspielraum; Argumentation; Aufsichtsarbeit;

  • VG Berlin, 04.06.2010 - 15 L 180.10

    Angehender Volljurist muss Klausuren in Berlin-Marzahn schreiben

  • VG Aachen, 27.10.2008 - 5 K 845/07

    Feststellung des Nichtbestehens einer Abschlussprüfung; Chancengleichheit eines

  • VG Sigmaringen, 02.05.2005 - 4 K 704/05

    Überkompensation eines Verfahrensfehlers bei Abiturprüfung; kein Anspruch nicht

  • FG Baden-Württemberg, 09.06.1998 - 4 K 29/98

    Ordnungsgemäße Durchführung der Steuerberaterprüfung; Folge rechtswidriger

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