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BVerwG, 03.11.1965 - VIII B 66.64 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1964 - II A 1100/62
- BVerwG, 03.11.1965 - VIII B 66.64
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.05.1961 - I B 50.60
Kenntlichmachung von Weinlagen durch Beschriftung im Weinbaugebiet der Mosel - …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1965 - VIII B 66.64
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist einer Rechtssache nicht schon dann beizumessen, wenn sie - wie dies hier der Fall sein mag - in tatsächlicher Hinsicht besonders gelagert ist, sondern nur dann, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung in einem etwaigen künftigen Revisionsverfahren dazu beiträgt, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. den.Beschluß vom 5. Mai 1961 BVerwG I B 50.60 - sowie Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1962, Anm. I 2 a zu § 132 VwGO).