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   BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 2.87   

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https://dejure.org/1987,4607
BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 2.87 (https://dejure.org/1987,4607)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1987 - 1 C 2.87 (https://dejure.org/1987,4607)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1987 - 1 C 2.87 (https://dejure.org/1987,4607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Auslagenerstattung - Abschiebungskosten - Illegaler Aufenthalt - Strafrechtliches Ermittlungsverfahren - Vernehmung - Dolmetscher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 257
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 2.87
    Das Gesetz begründete ein Gesamtschuldverhältnis (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).

    Sie regelt die Erstattung der Kosten, die durch eine bestimmte Amtshandlung entstehen (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).

    Sie erklärt anstelle des zumeist nicht zahlungsfähigen Ausländers dessen Arbeitgeber für grundsätzlich kostenpflichtig, wenn er den Ausländer illegal beschäftigt hat (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78

    Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten - Haftung für Abschiebungskosten

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 2.87
    Danach mußte der Arbeitgeber nur in dem Rahmen für die Kosten einstehen wie der Ausländer, dessen Kostenpflicht fortbestand (BVerwGE 59, 117 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 31/78]).
  • BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung;

    2.1 Die geltend gemachten Fahrt-, Personal- und sonstigen Kosten für die begleitete Vorsprache bei der Botschaft des Sudan am 30. Oktober 2006 sind der Art nach Kosten, die im Sinne des § 66 Abs. 1 AufenthG durch die Abschiebung entstanden sind, insbesondere bei der Vorbereitung dieser Maßnahme und durch eine Begleitung des Klägers (§ 67 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 3 AufenthG, vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 1 C 2.87 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 11 S. 12 ff.).
  • VG Hamburg, 08.10.2009 - 4 K 2994/08

    Haftung für durch die Abschiebung entstehende Dolmetscherkosten

    Der Kostentatbestand betrifft daher nicht die Kosten, die im ausländerbehördlichen Grundverfahren und nicht in der Verwaltungsvollstreckung entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.1987 - 1 C 2/87, juris; ebenso Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 67, Rn. 3; Hailbronner, Ausländerrecht, § 67, Rn. 2, ; Funke-Kaiser, GK-Aufenthaltsgesetz, § 67, Rn. 5, ).

    Auch wenn sich die Ausländerbehörde die Ergebnisse einer Anhörung zu anderen Zwecken für Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Ausländer zunutze macht, ihnen etwa entnimmt, dass sich der Ausländer unerlaubt im Bundesgebiet aufhält, einen Ausweisungstatbestand verwirklicht hat und zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet ist, führt dies nicht dazu, dass die Kosten der Anhörung damit zu Kosten der Abschiebung werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.1987 - 1 C 2/87, juris, zu einer Anhörung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren).

  • VGH Bayern, 15.12.2003 - 24 B 03.1049

    Kostentragungspflicht nach § 82 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) bei nicht

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