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   BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92   

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BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92 (https://dejure.org/1992,12653)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1992 - 9 C 39.92 (https://dejure.org/1992,12653)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1992 - 9 C 39.92 (https://dejure.org/1992,12653)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bekenntnis zur deutschen Volkszugehörigkeit - Nachwirkungen allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92
    Zugunsten eines deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen streitet eine zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führende gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen, so daß in aller Regel ohne weiteres im Wege der Rechtsanwendung von einem vertreibungsbedingten Verlassen der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG bezeichneten Gebiete auszugehen ist (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147).

    Zweck des Bundesvertriebenengesetzes ist es, dem Volksdeutschen, wenn er aufgrund seines eigenen Entschlusses das Vertreibungsgebiet durch Aufgabe seines Wohnsitzes verlassen hat, bei seiner Eingliederung in das Wirtschaftsleben der Bundesrepublik eine Hilfestellung zu geben (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 [BVerwG 20.10.1987 - 9 C 266/86]).

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92
    Auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht davon grundsätzlich aus (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).

    Es ist jedoch - wie bereits im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (a.a.O. S. 341) ausgeführt - nicht Sache der Gerichte, einer geplanten gesetzlichen Regelung im Wege richterlicher Rechtsfortbildung vorzugreifen.

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182 und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182 und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182 und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92
    Auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht davon grundsätzlich aus (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).
  • BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Abstammung von deutschen Eltern - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92
    Auch die Besuchsreisen des Klägers in die Bundesrepublik und seine anschließende Rückkehr nach Polen widerlegen die gesetzliche Vermutung nicht, weil mancherlei vernünftige Gründe dafür bestanden haben können, trotz fortbestehender Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen zunächst in den Herkunftsstaat zurückzukehren (Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49).
  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 66.66

    Voraussetzungen der Anerkennung als Vertriebener - Verlassen der Heimat aus

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stets angenommen worden (vgl. Urteile vom 12. Oktober 1955 - BVerwG 3 C 116.54 - Buchholz 427.3 § 11 LAG Nr. 3; vom 8. Februar 1962 - BVerwG 8 C 107.60 - ZLA 1962, 237; vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 66.66 - BVerwGE 26, 352 [BVerwG 26.04.1967 - VIII C 66/66]; vom 12. Juni 1969 - BVerwG 8 C 125.67 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 9; vom 27. Mai 1970 - BVerwG 8 C 51.68 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 10; vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13).
  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 4.70

    Kirchenbaulasten und völlige Veränderung der Verhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92
    Allerdings können Rechtsnormen durch eine völlige Veränderung der bei ihrem Erlaß vorhanden gewesenen Verhältnisse außer Kraft treten (vgl. Urteil vom 3. November 1967 - BVerwG 7 C 68.66 - BVerwGE 28, 179; Urteil vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 4.70 - BVerwGE 38, 76).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92
    Eine Veränderung der Verhältnisse kann ferner dazu führen, daß einem damit verbundenen Wandel des Inhalts einer Norm im Wege richterlicher Rechtsfortbildung Rechnung getragen wird (BVerfGE 34, 269 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65]).
  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 68.66

    Kirchturmbaulast im ehemaligen Herzogtum Berg

  • Drs-Bund, 26.11.1951 - BT-Drs I/2872
  • BVerwG, 12.10.1955 - III C 116.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 51.68

    Begriff des "deutschen Volkszugehörigen" - Bekenntnis zur deutschen Sprache -

  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 125.67

    Tatbestand der Aussiedlung - Erfordernis des Nachweises eines Kausalzusammenhangs

  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des

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