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   BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 9.05   

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BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 9.05 (https://dejure.org/2005,4057)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.2005 - 2 C 9.05 (https://dejure.org/2005,4057)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 2005 - 2 C 9.05 (https://dejure.org/2005,4057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EG Art. 39 SZuwG §§ 1, 3 BBesG § 1 Abs. 3 Nr. 2, § 12 Abs. 2
    Sonderzuwendung; Übertritt in den Dienst eines anderen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn; Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Europarecht; Verlust der Sonderzuwendung als unzulässige Benachteiligung; Unanwendbarkeit der Beschränkung auf Dienstherren nach deutschem ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EG Art. 39
    Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Europarecht; Sonderzuwendung; Unanwendbarkeit der Beschränkung auf Dienstherren nach deutschem Recht; Verlust der Sonderzuwendung als unzulässige Benachteiligung; Übertritt in den Dienst eines anderen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf eine jährliche Sonderzuwendung trotz Eintritts in den Dienst eines anderen europäischen Mitgliedstaates; Rückforderung der Sonderzuwendung wegen Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen; Voraussetzungen für die Annahme eines ...

  • Judicialis

    EG Art. 39; ; SZuwG § 1; ; SZuwG § 3; ; BBesG § 1 Abs. 3 Nr. 2; ; BBesG § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderzuwendung bei Übertritt in öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen EG-Staates

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 193
  • DVBl 2006, 324 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.03.2005 - C-178/04

    Marhold

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 9.05
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Beschluss vom 10. März 2005 - Rechtssache C-178/04 - entschieden, dass Art. 39 EG einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der ein Beamter, der vor dem 31. März des folgenden Jahres aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet und in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Mitgliedsstaat tritt, keinen Anspruch auf eine jährliche Sonderzuwendung hat, während dieser Anspruch einem Beamten zusteht, der ein neues öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis im Inland eingeht.

    Dies hat der Europäische Gerichtshof im Beschluss vom 10. März 2005 - Rechtssache C-178/04 - ebenfalls ausgeführt.

    Der Verlust der Sonderzuwendung bei einem Wechsel in das Ausland ist geeignet, die Beschäftigten im deutschen öffentlichen Dienst davon abzuhalten, ihre Stelle aufzugeben und eine neue Stelle im öffentlichen Dienst eines anderen Mitgliedsstaates anzunehmen (EuGH, Beschluss vom 10. März 2005 - Rechtssache C-178/04 - Rn. 28).

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 9.05
    Der Geltungs- und Anwendungsvorrang (EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1964 - Rechtssache 6/64 - Slg. 1964, 1251; BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 - BVerfGE 31, 145 ; Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 ; BVerwG, Urteil vom 29. November 1990 - BVerwG 3 C 77.87 - BVerwGE 87, 154 ) des Art. 39 EG als einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts schließt es aus, dass es bei dieser Schlechterstellung des aus Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat wechselnden Beamten verbleibt.
  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 3.03

    Aussetzung des Verfahrens wegen der Notwendigkeit der Einholung einer

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 9.05
    Das mit der Revision angerufene Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 3.03 - das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof angerufen.
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 9.05
    Der Geltungs- und Anwendungsvorrang (EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1964 - Rechtssache 6/64 - Slg. 1964, 1251; BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 - BVerfGE 31, 145 ; Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 ; BVerwG, Urteil vom 29. November 1990 - BVerwG 3 C 77.87 - BVerwGE 87, 154 ) des Art. 39 EG als einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts schließt es aus, dass es bei dieser Schlechterstellung des aus Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat wechselnden Beamten verbleibt.
  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 9.05
    Der Geltungs- und Anwendungsvorrang (EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1964 - Rechtssache 6/64 - Slg. 1964, 1251; BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 - BVerfGE 31, 145 ; Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 ; BVerwG, Urteil vom 29. November 1990 - BVerwG 3 C 77.87 - BVerwGE 87, 154 ) des Art. 39 EG als einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts schließt es aus, dass es bei dieser Schlechterstellung des aus Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat wechselnden Beamten verbleibt.
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 9.05
    Der Geltungs- und Anwendungsvorrang (EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1964 - Rechtssache 6/64 - Slg. 1964, 1251; BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 - BVerfGE 31, 145 ; Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 ; BVerwG, Urteil vom 29. November 1990 - BVerwG 3 C 77.87 - BVerwGE 87, 154 ) des Art. 39 EG als einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts schließt es aus, dass es bei dieser Schlechterstellung des aus Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat wechselnden Beamten verbleibt.
  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Der Anwendung des § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG mit seiner Beschränkung der Anspruchsberechtigung auf verheiratete Beamte steht auch nicht die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf entgegen (zum Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83 und 10/91 - BVerfGE 85, 191 sowie BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - BVerwG 2 C 9.05 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 373/08

    Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das

    BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9.05 -, ZBR 2006, 95 und juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1525/08

    Kürzung der Sonderzuwendung, Streichung des Urlaubsgeldes und amtsangemessener

    BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9.05 -, ZBR 2006, 95 und juris.
  • BVerwG, 05.12.2023 - 2 B 3.23
    § 24 BeamtStG befindet sich im 5. Abschnitt des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 31. Mai 2023 (BGBl. I Nr. 140), der die Voraussetzungen und Formen der Beendigung des Beamtenverhältnisses regelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9.05 - juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1416/08

    Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das

    BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9.05 -, ZBR 2006, 95 und juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1695/08

    Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das

    BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9.05 -, ZBR 2006, 95 und juris.
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2008 - 5 LC 204/07

    Voraussetzungen der Berücksichtigung des Wehrdienstes eines Beamten eines

    Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 14a BeamtVG in diesen Fällen nur auf Renten im Sinne des SGB VI würde zu einer unzulässigen, an die Zugehörigkeit des Klägers zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften und der dortigen Entlohnung bzw. den dortigen Arbeitsbedingungen anknüpfenden Erschwerung der Freizügigkeit führen, da die streitigen Vordienstzeiten - anders als bei einem vergleichbaren deutschen Beamten, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hätte - bis zu seinem 65. Lebensjahr in keiner Weise Berücksichtigung finden würden und daher die Nichtanwendung des § 14a BeamtVG geeignet wäre, Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften davon abzuhalten, ihre in dem anderen Mitgliedstaat innegehabte Stelle aufzugeben und eine neue Stelle im öffentliche Dienst eines anderen Mitgliedstaates anzunehmen (vgl. zu diesem Maßstab auch BVerwG, Urt. v. 3.11.2005 - BVerwG 2 C 9.05 -, NVwZ-RR 2006, 95 f. unter Hinweis auf EuGH, Beschl. v. 10.3.2005 - C-178/04 -, Rn. 28).

    Der Geltungs- und Anwendungsvorrang (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 3.11.2005 - BVerwG 2 C 9.05 -, NVwZ-RR 2006, 95 f. m. zahlr. N.) des Art. 39 EG als einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts schließt es aus, dass es bei einer solchen Schlechterstellung verbleibt.

  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 24.08

    Sonderzuwendung; abgesenkte Besoldung für erstmals im Beitrittsgebiet ernannte

    19 b) Die Frage, ob der Wechsel in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis die Freizügigkeit einschränkende Nachteile mit sich bringt, ist unabhängig von den Umständen des Einzelfalls allein nach den Auswirkungen der diese Nachteile hervorrufenden Rechtsnorm zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 2 C 9.05 ZBR 2006, 95).

    Die Kürzung der Sonderzuwendung kann einen Unionsbürger, der in einem Beamten- oder Amtsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat steht, davon abhalten, in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis im Beitrittsgebiet zu wechseln (zum Ganzen vgl. auch Beschluss vom 28. Januar 2004 BVerwG 2 C 3.03 juris m.w.N., nachfolgend Beschluss des EuGH vom 10. März 2005 a.a.O. und BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05

    Sonderzuwendung für Hochschulprofessor

    Vielmehr sind für die Frage, ob der Wechsel in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Mitgliedstaats Nachteile mit sich bringt, die die Freizügigkeit einschränken, allein die Auswirkungen der diese Nachteile hervorrufenden Rechtsnorm zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9.05 -, ZBR 2006, 95, 96).

    Diese Auffassung setzt voraus, dass § 2 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV im Lichte des Art. 39 Abs. 2 EG entweder so ausgelegt oder analog angewandt werden muss, dass er auch die Ernennung zum Beamten in den Niederlanden erfasst, oder - falls eine Auslegung oder Analogie nicht möglich ist - § 2 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV auf Grund des Geltungs- und Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 3. November 2005, a.a.O., S. 96 m.w.N.) teilweise unangewendet bleibt, soweit die Vorschrift Ernennungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht erfasst.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14

    Übernahme von Versorgungsleistungen durch Gemeinde im Fall des Antragsruhestandes

    Ebenso wie im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts sind jedoch einer analogen Anwendung auch im Bereich der Beendigung des Beamtenverhältnisses besonders enge Grenzen gesetzt, da beide Gebiete nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegen (zur Beendigung des Beamtenverhältnisses: vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1958 - 1 BvL 27/55 -, juris, Rn. 76, BVerfGE 8, 332 [352 f.], dort zu kommunalen Wahlbeamten; zum Besoldungs- und Versorgungsrecht: vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 18, m.w.N.) und die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen angesichts des detaillierten, differenzierenden und stark kasuistischen Inhalts regelmäßig abschließend sind, es mithin in der Regel an einer planwidrigen Lücke fehlt (zur Beendigung des Beamtenverhältnisses: vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9/05 -, juris, Rn. 14; zum Besoldungs- und Versorgungsrecht: vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 21, m.w.N.).

    Trotz dieser engen Grenzen ist eine analoge Anwendung nicht generell ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 19 ff.; a.A. [wohl] noch BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9/05 -, juris, Rn. 14), kommt jedoch nur in Betracht, wenn der erkennbare Wille des Gesetzgebers in den gesetzlichen Vorschriften nur unvollkommen Ausdruck gefunden hat, wie etwa im Falle eines Redaktionsversehens (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 23 unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 24. November 1960 - 2 C 6.58 -, BVerwGE 11, 263 [264 ff.] und vom 28. Dezember 1971 - 6 C 17.68 -, BVerwGE 39, 221 [227 f.]).

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