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   BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05, 8 C 23.05   

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https://dejure.org/2005,21907
BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05, 8 C 23.05 (https://dejure.org/2005,21907)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.2005 - 8 B 66.05, 8 C 23.05 (https://dejure.org/2005,21907)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 2005 - 8 B 66.05, 8 C 23.05 (https://dejure.org/2005,21907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung bei Gesamtverzichtsfällen - Vorliegen des Schädigungstatbestandes von § 1 Abs. 2 Vermögensgesetz (VermG) bei bebauten Grundstücken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1998 - 7 B 327.98
    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05
    Die von der Beigeladenen zu 2 gerügte Divergenz zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 168) liegt vor.
  • BVerwG, 18.10.2004 - 7 B 133.04

    Kreispachtvertrag; Überschuldung; Nutzungsentgelt; Niedrigmietenpolitik.

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05
    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung (vgl. auch Beschluss vom 18. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 133.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 31) für Recht erkannt, dass § 1 Abs. 2 VermG keine Grundstücke erfasse, die einer LPG zur Nutzung überlassen und damit der Bewirtschaftung durch den Alteigentümer entzogen waren.
  • BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05

    Eigentumsverzicht; unlautere Machenschaften; Nutzungsvertrag; Pachtvertrag;

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 23.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05
    Das Verwaltungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, dass in den Gesamtverzichtsfällen eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung hinsichtlich der weiteren Grundstücke voraussetzt, dass bezüglich des bebauten Grundstücks der Schädigungstatbestand von § 1 Abs. 2 VermG vorliegt (vgl. Urteile vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 und 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 22 bzw. § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31 ).
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