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   BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 245.86   

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https://dejure.org/1986,7604
BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 245.86 (https://dejure.org/1986,7604)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1986 - 9 B 245.86 (https://dejure.org/1986,7604)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1986 - 9 B 245.86 (https://dejure.org/1986,7604)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 B 66.86

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision unter dem Aspekt der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 245.86
    Das Gesetz hebt damit hinsichtlich der fehlenden Erfolgsaussicht der Berufung und der Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung allein auf die Auffassung des Berufungsgerichts ab (Beschlüsse vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

    Ob das Berufungsgericht von der ihm eingeräumten Möglichkeit der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluß Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen, das nur bei sachfremden Erwägungen und grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ist (Beschlüsse vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 245.86
    Dabei ergibt sich aus dem Beschwerdevorbringen desweiteren, daß der Beigeladene als Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, hinsichtlich deren der angefochtene Beschluß vom 26. August 1986 abweichen soll, die Urteile des beschließenden Senats vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (BVerwGE 72, 269) und vom 29. Januar 1986 - BVerwG 9 C 169.85 - ansieht.

    Dafür, daß die Zulassung der Revision im vorliegenden Rechtsstreit dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zu weiterer rechtsgrundsätzlicher Klärung geben könnte, läßt sich der Beschwerde nichts entnehmen, zumal sie nicht dargelegt, daß und gegebenenfalls in welcher Hinsicht der vom Berufungsgericht festgestellte Sachverhalt in rechtserheblicher Weise von demjenigen Sachverhalt abweicht, der den Urteilen des beschließenden Senats vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. (a.a.O.) und vom 29. Januar 1986 - BVerwG 9 C 169.85 - zugrunde liegt.

  • BVerwG, 29.01.1986 - 9 C 169.85

    Zurechenbarkeit drohender Pogrome an den Staat wegen Schutzversagung aus

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 245.86
    Dabei ergibt sich aus dem Beschwerdevorbringen desweiteren, daß der Beigeladene als Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, hinsichtlich deren der angefochtene Beschluß vom 26. August 1986 abweichen soll, die Urteile des beschließenden Senats vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (BVerwGE 72, 269) und vom 29. Januar 1986 - BVerwG 9 C 169.85 - ansieht.

    Dafür, daß die Zulassung der Revision im vorliegenden Rechtsstreit dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zu weiterer rechtsgrundsätzlicher Klärung geben könnte, läßt sich der Beschwerde nichts entnehmen, zumal sie nicht dargelegt, daß und gegebenenfalls in welcher Hinsicht der vom Berufungsgericht festgestellte Sachverhalt in rechtserheblicher Weise von demjenigen Sachverhalt abweicht, der den Urteilen des beschließenden Senats vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. (a.a.O.) und vom 29. Januar 1986 - BVerwG 9 C 169.85 - zugrunde liegt.

  • BVerwG, 18.05.1979 - 7 B 122.79
    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 245.86
    Da es insbesondere keiner Vorabbescheidung über vor oder nach der Anhörungsmitteilung gestellte oder angekündigte Beweisanträge durch besonderen Beschluß gemäß § 86 Abs. 2 VwGO bedarf (Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 7 und Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32), konnte das Berufungsgericht - wie hier geschehen - darüber auch durch Beschluß nach Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG befinden.
  • BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 1387.82

    Entlastungsgesetz - Berufungsgericht - Berufung - Zurückweisung - Einstimmigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 245.86
    Das Gesetz hebt damit hinsichtlich der fehlenden Erfolgsaussicht der Berufung und der Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung allein auf die Auffassung des Berufungsgerichts ab (Beschlüsse vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).
  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 245.86
    Ob das Berufungsgericht von der ihm eingeräumten Möglichkeit der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluß Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen, das nur bei sachfremden Erwägungen und grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ist (Beschlüsse vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 245.86
    Da es insbesondere keiner Vorabbescheidung über vor oder nach der Anhörungsmitteilung gestellte oder angekündigte Beweisanträge durch besonderen Beschluß gemäß § 86 Abs. 2 VwGO bedarf (Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 7 und Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32), konnte das Berufungsgericht - wie hier geschehen - darüber auch durch Beschluß nach Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG befinden.
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 245.86
    Deshalb verstößt Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG weder gegen Art. 103 Abs. 1 GG noch gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - BVerwGE 57, 272).
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