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   BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 228.97   

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https://dejure.org/1997,9771
BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 228.97 (https://dejure.org/1997,9771)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1997 - 1 B 228.97 (https://dejure.org/1997,9771)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 1 B 228.97 (https://dejure.org/1997,9771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 2
    Ausländerrecht - Konkludente Rücknahme eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Tatsächliche Feststellungen und Frage des "Wiederauflebens"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 228.97
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis konkludent zurückgenommen werden kann (Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 1 S. 10 = NJW 1980, 1243 [BVerwG 23.10.1979 - BVerwG 1 C 48.75] , in BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - BVerwG 1 C 48.75] nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88

    Verlassen des Bundesgebietes - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 228.97
    Die Rüge, das Berufungsurteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 135.88 - (Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 4 = InfAuslR 1989, 114 [BVerwG 30.12.1988 - BVerwG 1 B 135.88]) ab, genügt nicht den Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • OVG Bremen, 06.09.2021 - 2 B 358/20

    Rechtsschutz eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen gegen

    Da bereits für die Antragstellung eine besondere Form nicht vorgeschrieben ist, kann die Rücknahme auch konkludent erfolgen (BVerwG, Beschl. v. 03.12.1997 - 1 B 228/97, juris Rn. 5; Urt. v. 23.10.1979 - 1 C 48.75, juris Rn. 35).

    So kann etwa die Ausreise des Ausländers aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund auf eine Antragsrücknahme hindeuten (BVerwG, Beschl. v. 03.12.1997 - 1 B 228/97, juris Rn. 5).

  • VG München, 04.03.2020 - M 9 K 19.4616

    Untätigkeitsklage nach Rücknahme des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis

    Durch eine spätere Klageerhebung "lebt der Antrag auch nicht wieder auf" (BVerwG, B.v. 3.12.1997 - 1 B 228/97 - juris Rn. 5).
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