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   BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08   

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https://dejure.org/2008,14604
BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08 (https://dejure.org/2008,14604)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2008 - 9 B 36.08 (https://dejure.org/2008,14604)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 9 B 36.08 (https://dejure.org/2008,14604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Prüfungskompetenz des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in einem Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG-Vertrag (EG); Zur Frage nach der Übereinstimmung des Bundesverkehrswegeplans aus dem Jahr 2003 mit Vorschriften der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08
    3 a) Die Rüge, der Verwaltungsgerichtshof habe hinsichtlich mehrerer vom Kläger in der Vorinstanz formulierter europarechtlicher Fragen keine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 EG eingeholt, obwohl er hierzu verpflichtet gewesen sei, greift schon deswegen nicht, weil die Beschwerde nicht darlegt, welche Verfahrensvorschrift sie insoweit als verletzt ansieht, und mithin die nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotene substantiierte rechtliche Würdigung des geltend gemachten Verfahrensverstoßes vermissen lässt (vgl. hierzu Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 17. Juli 2008 BVerwG 9 B 15.08 juris Rn. 7).

    Dagegen genügt es nicht, eine bloß fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung derartiger Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts aufzuzeigen (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08
    Diese Würdigung der tatsächlichen Umstände, die revisionsrechtlich ohnehin nur bei aktenwidrigen, gegen Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Schlussfolgerungen einen Verfahrensmangel begründen könnte (stRspr; vgl. Beschluss vom 22. Mai 2008 BVerwG 9 B 34.07 juris Rn. 22 m.w.N.), greift die Beschwerde nicht mit Zulassungsgründen an.

    Insoweit hat die Beschwerde auch nicht dargetan, dass die Annahme des Verwaltungsgerichtshofs, ein Schwarzstorch könne im Notfall die Brücke über den Brandlgraben unterfliegen, gegen Denkgesetze verstoßen würde oder sonst eine von objektiver Willkür geprägte Schlussfolgerung darstellt, die einen Verfahrensmangel begründen könnte (stRspr; vgl. Beschluss vom 22. Mai 2008 BVerwG 9 B 34.07 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08
    3 a) Die Rüge, der Verwaltungsgerichtshof habe hinsichtlich mehrerer vom Kläger in der Vorinstanz formulierter europarechtlicher Fragen keine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 EG eingeholt, obwohl er hierzu verpflichtet gewesen sei, greift schon deswegen nicht, weil die Beschwerde nicht darlegt, welche Verfahrensvorschrift sie insoweit als verletzt ansieht, und mithin die nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotene substantiierte rechtliche Würdigung des geltend gemachten Verfahrensverstoßes vermissen lässt (vgl. hierzu Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 17. Juli 2008 BVerwG 9 B 15.08 juris Rn. 7).

    Bei einer solchen alternativen Begründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Revisionsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 17. Juli 2008 BVerwG 9 B 15.08 juris Rn. 18).

  • BVerwG, 24.10.2007 - 9 B 31.07

    Ermächtigung eines Beliehenen zur Abwälzung der Umsatzsteuer; Beleihung als

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08
    Abgesehen davon, dass durch das Gesetz vom 12. Dezember 2007 (BGBl I S. 2873, ber. 2008 I S. 47) § 62 BNatSchG mit Wirkung zum 18. Dezember 2007 eine völlige Neufassung erfahren hat und es sich daher bei der von der Beschwerde zitierten Fassung um auslaufendes Recht handelt, dem trotz weiterhin anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (stRspr; vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2007 BVerwG 9 B 31.07 juris Rn. 4 f.), ist die gestellte Frage durch die Rechtsprechung bereits geklärt.
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08
    Der Senat hat wiederholt zu der Problematik Stellung genommen, welche Bedeutung der Ausweisung eines Straßenbauvorhabens im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen im Rahmen der hier in Rede stehenden Abwägung zukommt, und den besonderen Stellenwert der gesetzlichen Bedarfsfeststellung betont (Urteil vom 21. Juni 2006 BVerwG 9 A 28.05 BVerwGE 126, 166 ; zum europäische Gebietsschutz ebenso Urteil vom 17. Januar 2007 BVerwG 9 A 20.05 BVerwGE 128, 1 ).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08
    Der Senat hat wiederholt zu der Problematik Stellung genommen, welche Bedeutung der Ausweisung eines Straßenbauvorhabens im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen im Rahmen der hier in Rede stehenden Abwägung zukommt, und den besonderen Stellenwert der gesetzlichen Bedarfsfeststellung betont (Urteil vom 21. Juni 2006 BVerwG 9 A 28.05 BVerwGE 126, 166 ; zum europäische Gebietsschutz ebenso Urteil vom 17. Januar 2007 BVerwG 9 A 20.05 BVerwGE 128, 1 ).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08
    13 Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung würde voraussetzen, dass für die Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 und vom 20. Februar 2002 BVerwG 9 B 63.01 Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 32 S. 2).
  • BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08
    Der von der Beschwerde zum Beleg für ihre gegenteilige Ansicht zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2004 BVerwG 10 B 21.04 (KStZ 2005, 113 = Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 8 S. 20 f.) enthält keine andere Aussage, sondern bestätigt die ständige Rechtsprechung ausdrücklich und unter Hinweis auch auf Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte und des Europäischen Gerichtshofs.
  • BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08
    Da die Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls hinsichtlich der Einhaltung revisiblen Rechts ein Rechtsmittel im Sinne der genannten Bestimmung darstellt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 3. März 2000 BVerwG 2 B 6.00 Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1 und vom 23. August 1995 BVerwG 1 B 46.95 Buchholz 451.20 § 33a GewO Nr. 8 S. 3) und das Gemeinschaftsrecht zum revisiblen Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO gehört, stellt das angefochtene Urteil keine letztinstanzliche Entscheidung dar.
  • BVerwG, 03.03.2000 - 2 B 6.00

    Klärungsbedürftigkeit der Alimentation nachgeheirateter Witwen von Beamten im

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08
    Da die Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls hinsichtlich der Einhaltung revisiblen Rechts ein Rechtsmittel im Sinne der genannten Bestimmung darstellt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 3. März 2000 BVerwG 2 B 6.00 Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1 und vom 23. August 1995 BVerwG 1 B 46.95 Buchholz 451.20 § 33a GewO Nr. 8 S. 3) und das Gemeinschaftsrecht zum revisiblen Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO gehört, stellt das angefochtene Urteil keine letztinstanzliche Entscheidung dar.
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

  • EuGH, 02.06.2005 - C-136/03

    Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG -

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

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