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   BVerwG, 03.12.2018 - 4 BN 24.18   

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https://dejure.org/2018,45049
BVerwG, 03.12.2018 - 4 BN 24.18 (https://dejure.org/2018,45049)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2018 - 4 BN 24.18 (https://dejure.org/2018,45049)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2018 - 4 BN 24.18 (https://dejure.org/2018,45049)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis der Gemeinde zur Nichtberücksichtigung nicht rechtzeitig abgegebener Stellungnahmen; Umfang der Obliegenheitspflichten einerGemeinde im Bauleitplanverfahren

  • rewis.io

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Überraschungsentscheidung (hier: verneint)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 4a Abs. 6 ; BauGB § 214 Abs. 4
    Befugnis der Gemeinde zur Nichtberücksichtigung nicht rechtzeitig abgegebener Stellungnahmen; Umfang der Obliegenheitspflichten einerGemeinde im Bauleitplanverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung der gerichtlichen Hinweis-

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2018 - 4 BN 24.18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine gerichtliche Entscheidung als unzulässige Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit - unter Verletzung seiner ihm obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht - dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1997 - 2 B 9.97 - juris Rn. 3 und vom 1. Februar 1999 - 10 B 4.98 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.1997 - 2 B 9.97

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2018 - 4 BN 24.18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine gerichtliche Entscheidung als unzulässige Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit - unter Verletzung seiner ihm obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht - dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1997 - 2 B 9.97 - juris Rn. 3 und vom 1. Februar 1999 - 10 B 4.98 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 24.23
    Eine solche, den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Entscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit - unter Verletzung seiner ihm obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht - dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 4 BN 24.18 - juris Rn. 3 m. w. N.).
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