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   BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88   

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https://dejure.org/1989,7733
BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88 (https://dejure.org/1989,7733)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.1989 - 1 B 176.88 (https://dejure.org/1989,7733)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 1989 - 1 B 176.88 (https://dejure.org/1989,7733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung eines Ermessens zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Betreuungspersonen von pflegebedürftigen Kindern ausländischer Arbeitnehmer - Entscheidung eines Gerichts ohne mündliche Verhandlung bei Zustimmung sämtlicher Verfahrensbeteiligter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88
    Mit der Wiedergabe von Rechtsausführungen aus dem Senatsurteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 - BVerwGE 42, 148 ff. und der Behauptung, die gebotene Beachtung dieses Urteils hätte zu einer anderen Entscheidung des Berufungsgerichts führen müssen, wird eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht bezeichnet.

    In diesem Falle ist das Ermessen nicht in gleicher Weise wie in BVerwGE 42, 148 ff. eingeschränkt.

  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88
    Insbesondere bestehen unter diesen Umständen keine Bedenken, daß in den Fällen der Verletzung der Sichtvermerkspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eingreift (BVerwGE 70, 54; Beschluß vom 26. Januar 1984 - BVerwG 1 B 12.84 - InfAuslR 1984, 133; BVerfG, NVwZ 1985, 260).
  • BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84

    Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88
    Insbesondere bestehen unter diesen Umständen keine Bedenken, daß in den Fällen der Verletzung der Sichtvermerkspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eingreift (BVerwGE 70, 54; Beschluß vom 26. Januar 1984 - BVerwG 1 B 12.84 - InfAuslR 1984, 133; BVerfG, NVwZ 1985, 260).
  • BVerfG, 07.11.1984 - 2 BvR 1299/84

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung über das Bleiberecht vom Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88
    Insbesondere bestehen unter diesen Umständen keine Bedenken, daß in den Fällen der Verletzung der Sichtvermerkspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eingreift (BVerwGE 70, 54; Beschluß vom 26. Januar 1984 - BVerwG 1 B 12.84 - InfAuslR 1984, 133; BVerfG, NVwZ 1985, 260).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88
    Von einer Versagung rechtlichen Gehörs kann nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozeßvertreter es unterlassen hat, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82

    Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88
    Die Notwendigkeit der Berufstätigkeit der Eltern ist auch in späteren Entscheidungen als ein wesentliches Kriterium für die Ermessensbetätigung hervorgehoben worden (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - InfAuslR 1983, 110 ; vom 21. März 1983 - BVerwG 1 B 40.83 -).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88
    Von einer Versagung rechtlichen Gehörs kann nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozeßvertreter es unterlassen hat, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]).
  • BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 40.83

    Ermessen bei Entscheidungen über eine Familienzusammenführung - Zuzugsrecht für

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88
    Die Notwendigkeit der Berufstätigkeit der Eltern ist auch in späteren Entscheidungen als ein wesentliches Kriterium für die Ermessensbetätigung hervorgehoben worden (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - InfAuslR 1983, 110 ; vom 21. März 1983 - BVerwG 1 B 40.83 -).
  • BVerwG, 13.08.1974 - I CB 11.74

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Architektengesetzes (BayArchG) - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88
    Die sich daraus für sie möglicherweise ergebenden Nachteile muß die Klägerin hinnehmen (Beschluß vom 13. August 1974 - BVerwG 1 CB 11.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 75).
  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70

    Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88
    Von einer Versagung rechtlichen Gehörs kann nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozeßvertreter es unterlassen hat, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]).
  • BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89

    Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke -

    Ausnahmen sind z.B. dann in Betracht zu ziehen, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalles die im Bundesgebiet lebenden volljährigen Kinder auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe in einer Weise angewiesen sind, die den Aufenthalt ihrer Eltern im Bundesgebiet erforderlich macht (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; Beschluß vom 4. Januar 1989 - BVerwG 1 B 176.88 -).
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