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   BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92   

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BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92 (https://dejure.org/1993,12941)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.1993 - 11 B 61.92 (https://dejure.org/1993,12941)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 1993 - 11 B 61.92 (https://dejure.org/1993,12941)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92
    Dabei geht der Senat mit der Beschwerde davon aus, daß eine Abweichung von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1989 - IVb ZR 51/88 - (BGHZ 107, 376 = NJW 1989, 2253) eine Zulassung der Revision im Hinblick darauf rechtfertigen könnte, daß der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vor Ergehen dieser Entscheidung der darin vertretenen Auffassung ausdrücklich zugestimmt hat (vgl. BGHZ 107, 376 [BGH 07.06.1989 - IVb ZR 51/88] und weiter auch BVerwG, Beschlüsse vom 14. August 1989 - BVerwG 5 B 76.89 -, vom 10. Januar 1990 - BVerwG 5 B 142.89 -, vom 3. Juli 1990 - BVerwG 5 B 53.90 - und vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 5 B 98.89 - ).
  • BVerwG, 14.08.1989 - 5 B 76.89

    Ausbildungsförderung - Elternunabhängigkeit - Zweitausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92
    Dabei geht der Senat mit der Beschwerde davon aus, daß eine Abweichung von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1989 - IVb ZR 51/88 - (BGHZ 107, 376 = NJW 1989, 2253) eine Zulassung der Revision im Hinblick darauf rechtfertigen könnte, daß der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vor Ergehen dieser Entscheidung der darin vertretenen Auffassung ausdrücklich zugestimmt hat (vgl. BGHZ 107, 376 [BGH 07.06.1989 - IVb ZR 51/88] und weiter auch BVerwG, Beschlüsse vom 14. August 1989 - BVerwG 5 B 76.89 -, vom 10. Januar 1990 - BVerwG 5 B 142.89 -, vom 3. Juli 1990 - BVerwG 5 B 53.90 - und vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 5 B 98.89 - ).
  • BVerwG, 10.01.1990 - 5 B 142.89

    Verpflichtung der Eltern zur Finanzierung einer zweiten Ausbildung - Kein Indiz

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92
    Dabei geht der Senat mit der Beschwerde davon aus, daß eine Abweichung von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1989 - IVb ZR 51/88 - (BGHZ 107, 376 = NJW 1989, 2253) eine Zulassung der Revision im Hinblick darauf rechtfertigen könnte, daß der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vor Ergehen dieser Entscheidung der darin vertretenen Auffassung ausdrücklich zugestimmt hat (vgl. BGHZ 107, 376 [BGH 07.06.1989 - IVb ZR 51/88] und weiter auch BVerwG, Beschlüsse vom 14. August 1989 - BVerwG 5 B 76.89 -, vom 10. Januar 1990 - BVerwG 5 B 142.89 -, vom 3. Juli 1990 - BVerwG 5 B 53.90 - und vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 5 B 98.89 - ).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92
    Ausführungen insbesondere in letzterer Hinsicht hätte es um so mehr bedurft, als die Klägerin schon im Berufungsverfahren anwaltlich vertreten war, ihr Prozeßbevollmächtigter, aber ausweislich der Verhandlungsniederschrift in der mündlichen Verhandlung am 27. Mai 1992 keine Beweisanträge gestellt hat, nachdem die Klägerin vom Berufungsgericht persönlich gehört worden war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92
    Es kann auch offenbleiben, ob eine weitere Ausnahme dann bejaht werden könnte, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen nach dem auslaufenden Recht zu entscheiden wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92
    Im Hinblick darauf ist im allgemeinen nicht zu erwarten, daß die Entscheidung in einem künftigen Revisionsverfahren für die Zukunft richtungweisend dazu dienen könnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (s. z.B. die Beschlüsse vom 10. Juli 1986 - und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - ).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 5 B 53.90

    Qualifizierung des Ausbildungsweges Lehre-Fachabitur bzw. fachgebundene

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92
    Dabei geht der Senat mit der Beschwerde davon aus, daß eine Abweichung von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1989 - IVb ZR 51/88 - (BGHZ 107, 376 = NJW 1989, 2253) eine Zulassung der Revision im Hinblick darauf rechtfertigen könnte, daß der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vor Ergehen dieser Entscheidung der darin vertretenen Auffassung ausdrücklich zugestimmt hat (vgl. BGHZ 107, 376 [BGH 07.06.1989 - IVb ZR 51/88] und weiter auch BVerwG, Beschlüsse vom 14. August 1989 - BVerwG 5 B 76.89 -, vom 10. Januar 1990 - BVerwG 5 B 142.89 -, vom 3. Juli 1990 - BVerwG 5 B 53.90 - und vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 5 B 98.89 - ).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92
    Denn mit Angriffen gegen die Rechtsanwendung im Einzelfall kann die Abweichungsrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht begründet werden (BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.12.1990 - 5 B 98.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Verwaltungsverfahrensrecht -

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92
    Dabei geht der Senat mit der Beschwerde davon aus, daß eine Abweichung von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1989 - IVb ZR 51/88 - (BGHZ 107, 376 = NJW 1989, 2253) eine Zulassung der Revision im Hinblick darauf rechtfertigen könnte, daß der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vor Ergehen dieser Entscheidung der darin vertretenen Auffassung ausdrücklich zugestimmt hat (vgl. BGHZ 107, 376 [BGH 07.06.1989 - IVb ZR 51/88] und weiter auch BVerwG, Beschlüsse vom 14. August 1989 - BVerwG 5 B 76.89 -, vom 10. Januar 1990 - BVerwG 5 B 142.89 -, vom 3. Juli 1990 - BVerwG 5 B 53.90 - und vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 5 B 98.89 - ).
  • BVerwG, 29.01.1975 - IV B 60.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermächtigung der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92
    Gründe für eine Ausnahme von diesem Grundsatz, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall angenommen hat, in dem die Fassung des aufgehobenen Gesetzes für auf dessen Grundlage erlassene gemeindliche Gebührensatzungen unverändert von Bedeutung geblieben war (Beschluß vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - ), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

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