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   BVerwG, 04.02.2003 - 4 B 5.03   

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https://dejure.org/2003,15249
BVerwG, 04.02.2003 - 4 B 5.03 (https://dejure.org/2003,15249)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.2003 - 4 B 5.03 (https://dejure.org/2003,15249)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 4 B 5.03 (https://dejure.org/2003,15249)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1995 - 4 B 1.95

    Einfügen eines Bauvorhabens in die Umgebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 4 B 5.03
    Es ist Sinn der raschen Entscheidung des beschließenden Senats, im Interesse des jeweiligen Beschwerdeführers weitere, von der Sache her nicht veranlasste Kosten nach Möglichkeit zu vermeiden (stRspr; z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 4 B 1.95 - Buchholz 310 § 162.
  • BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 4 B 5.03
    Ihr Versäumnis in der Tatsacheninstanz können sie mit der Aufklärungsrüge nicht mehr gutmachen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - BVerwG 4 B 82.01 - n.v.).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 4 B 5.03
    20.94 - BVerwGE 98, 235 ).
  • BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 4 B 5.03
    Ihre Auslegung ist als solche keine Rechtsanwendung, sondern Tatsachenfeststellung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 1996 - BVerwG 4 B 175.96 - Buchholz 445.4 § 18 b WHG Nr. 2).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 4 B 5.03
    Ist die Entscheidung der Vorinstanz - kumulativ - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 19.06.2002 - 4 BN 36.02

    Erstattungsfähigkeit der im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 4 B 5.03
    VwGO Nr. 29 und Beschluss vom 19. Juni 2002 - BVerwG 4 BN 36.02 -).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2003 - 4 B 5.03
    Sollte der Beigeladene dieses kritisieren wollen, wäre ihm entgegenzuhalten, dass die Grundsätze der Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind und mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4).
  • BVerwG, 07.05.2007 - 4 B 5.07

    Charakter und Anwendbarkeit der Richtlinien VDI 3471

    Ihre Auslegung ist als solche keine Rechtsanwendung, sondern Tatsachenfeststellung und daher nicht revisibel (vgl. Beschlüsse vom 30. September 1996 BVerwG 4 B 175.96 Buchholz 445.4 § 18b WHG Nr. 2 und vom 4. Februar 2003 BVerwG 4 B 5.03).
  • BVerwG, 10.10.2003 - 4 B 83.03

    Luftwirbelschleppschäden; nicht voraussehbare nachteilige Wirkungen;

    Im Regelfall - ein solcher ist hier gegeben - ist es nicht erforderlich, dass ein Beschwerdegegner oder im vorinstanzlichen Verfahren erfolgreicher Beigeladener alsbald nach Eingang einer Beschwerde und ohne Kenntnis der Beschwerdebegründung einen Rechtsanwalt durch Prozessvollmacht mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt (stRspr; z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 4 B 1.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 und Beschluss vom 4. Februar 2003 - BVerwG 4 B 5.03 -).
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