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   BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 291.03   

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https://dejure.org/2004,3129
BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 291.03 (https://dejure.org/2004,3129)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.2004 - 1 B 291.03 (https://dejure.org/2004,3129)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 1 B 291.03 (https://dejure.org/2004,3129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde; Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse in Angola für Rückkehrer, die nicht aus der Hauptstadt Luanda stammen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 291.03
    Im Übrigen setzt sich die Beschwerde nicht damit auseinander, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Voraussetzungen, unter denen Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren ist, weitgehend geklärt sind (vgl. beispielsweise Urteile vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324, vom 19. November 1996 BVerwG 1 C 6.95 BVerwGE 102, 249 und vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 5.01 BVerwGE 115, 1 jeweils m.w.N.).

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Aussetzung der Abschiebung nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG nicht in Betracht kommt, wenn die geltend gemachten Gefahren nicht landesweit drohen und der Ausländer sich ihnen durch Ausweichen in sichere Gebiete seines Herkunftslandes hier nach Luanda entziehen kann (BVerwGE 99, 324 ).

  • BVerwG, 25.02.2000 - 9 B 77.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sinn und Zweck des § 117 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 291.03
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach betont hat, erfordert die Prognose einer extremen Allgemeingefahr im Einzelfall wie hier für den Kläger bei einer Rückkehr nach Angola eine den Tatsachengerichten vorbehaltene wertende Gesamtschau aller Gefährdungsmerkmale im Einzelfall und entzieht sich im Übrigen einer rechtsgrundsätzlichen Klärung (vgl. Beschluss vom 23. März 1999 BVerwG 9 B 866.98 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 17; Beschluss vom 25. Februar 2000 BVerwG 9 B 77.00 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 9 B 866.98

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 291.03
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach betont hat, erfordert die Prognose einer extremen Allgemeingefahr im Einzelfall wie hier für den Kläger bei einer Rückkehr nach Angola eine den Tatsachengerichten vorbehaltene wertende Gesamtschau aller Gefährdungsmerkmale im Einzelfall und entzieht sich im Übrigen einer rechtsgrundsätzlichen Klärung (vgl. Beschluss vom 23. März 1999 BVerwG 9 B 866.98 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 17; Beschluss vom 25. Februar 2000 BVerwG 9 B 77.00 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 291.03
    Im Übrigen setzt sich die Beschwerde nicht damit auseinander, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Voraussetzungen, unter denen Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren ist, weitgehend geklärt sind (vgl. beispielsweise Urteile vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324, vom 19. November 1996 BVerwG 1 C 6.95 BVerwGE 102, 249 und vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 5.01 BVerwGE 115, 1 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 291.03
    Im Übrigen setzt sich die Beschwerde nicht damit auseinander, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Voraussetzungen, unter denen Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren ist, weitgehend geklärt sind (vgl. beispielsweise Urteile vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324, vom 19. November 1996 BVerwG 1 C 6.95 BVerwGE 102, 249 und vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 5.01 BVerwGE 115, 1 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Um Missverständnisse zu vermeiden, weist der Senat darauf hin, dass bei gesunden Personen demgegenüber das Risiko einer erstmaligen Infektion im Zielstaat - etwa an Malaria - als allgemeine Gefahr anzusehen ist, die nur im Falle einer extremen Gefahr zum Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG führen kann (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2003 - BVerwG 1 B 273.02 - Buchholz 402.240 § 53 Nr. 68 und Beschluss vom 4. Februar 2004 - BVerwG 1 B 291.03 - Buchholz a.a.O. Nr. 75).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 9.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; DVPA;

    Nach dessen Satz 1 soll von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat abgesehen werden, wenn dort für ihn landesweit (hierzu: BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 B 291.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 75 S. 123, 124) eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.

    Die verfassungskonforme Überwindung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ist nur gerechtfertigt, wenn der Ausländer im Zielstaat landesweit (BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 B 291.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 75 S. 123 f.) mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen allgemeinen Gefahr dergestalt begegnen würde, dass er gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG zur entsprechenden Regelung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG, vgl. etwa Beschluss vom 16. September 2004 - 1 B 132.04 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 80 S. 133 f.).

    dd) Nach allem lässt sich bei wertender Gesamtschau der maßgeblichen Gefährdungskriterien (hierzu BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 B 291.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 75 S. 123, 124) nicht feststellen, dass auch gesunde Männer mittleren Alters bei ihrer Abschiebung nach Kabul mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt sind (so auch OVG Münster, Urteil vom 5. April 2006 - 20 A 5161/04.A - S. 9 ff. UA; OVG Hamburg, Urteil vom 11. April 2003 - 1 Bf 104/01.A - zit. nach juris S. 4 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2008 - 15 A 620/07

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Gefahr für die Allgemeinheit, Straftat,

    BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 B 291.03 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 75.
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