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   BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20 (5 A 4.20)   

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BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20 (5 A 4.20) (https://dejure.org/2021,1465)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.2021 - 5 VR 1.20 (5 A 4.20) (https://dejure.org/2021,1465)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 5 VR 1.20 (5 A 4.20) (https://dejure.org/2021,1465)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 8 Halbs. 1, § ... 29 Abs. 1 Nr. 3, § 31 Abs. 1 Satz 2, § 47 Abs. 1 Satz 1, § 83 Abs. 2, §§ 84, 86 Nr. 8, 13; ArbGG § 83 Abs. 3, § 85 Abs. 2; VwGO § 10 Abs. 3; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 920 Abs. 2, §§ 935, 936, 937 Abs. 2, § 940; KSchG § 4 Satz 1, § 13 Abs. 1 Satz 2; GG Art. 19 Abs. 4
    Antrag eines fristlos gekündigten Personalratsmitglieds auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zwecks Gestattung bzw. Duldung der weiteren Amtsausübung

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 8 Halbs. 1, § ... 29 Abs. 1 Nr. 3, § 31 Abs. 1 Satz 2, § 47 Abs. 1 Satz 1, § 83 Abs. 2, §§ 84, 86 Nr. 8, 13 BPersVG; § 83 Abs. 3, § 85 Abs. 2 ArbGG; § 10 Abs. 3 VwGO; § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 920 Abs. 2, §§ 935, 936, 937 Abs. 2, § 940 ZPO § 4 Satz 1, § 13 Abs. 1 Satz 2 ; KSchG; Art. 19 Abs. 4 GG
    BPersVG, ArbGG, VwGO, ZPO, KSchG, GG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitglied des Personalrats ist nach außerordentlicher Kündigung an der Ausübung seines Amtes rechtlich verhindert

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Gestattung bzw. Duldung der weiteren Amtsausübung eines fristlos gekündigten Personalratsmitglieds; Unterscheidung zwischen offensichtlicher und nicht offensichtlicher Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Gestattung bzw. Duldung der weiteren Amtsausübung eines fristlos gekündigten Personalratsmitglieds; Unterscheidung zwischen offensichtlicher und nicht offensichtlicher Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Mitglied des Personalrats ist nach außerordentlicher Kündigung an der Ausübung seines Amtes rechtlich verhindert

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Mitglied des Personalrats ist nach außerordentlicher Kündigung an der Ausübung seines Amtes rechtlich verhindert

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mitglied des Personalrats ist nach außerordentlicher Kündigung an der Ausübung seines Amtes rechtlich verhindert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Personalratsmitglied - und die außerordentliche Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitglied des Personalrats ist nach außerordentlicher Kündigung an der Ausübung ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Personalratsausübung bei offensichtlich unwirksamer Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Personalratstätigkeit nach außerordentlicher Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Personalratsarbeit während Kündigungsschutzverfahren nach außerordentlicher Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Personalratsamt kann nach Kündigung fortbestehen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nach einer außerordentlichen Kündigung ruht Personalratsamt

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 1000
  • NZA-RR 2021, 324
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • LAG Köln, 27.07.2011 - 9 TaBVGa 2/11

    Betriebsverfassungsrecht; Amtsausübung des gekündigten Betriebsratsmitglieds nach

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20
    Dafür spricht auch, dass mit der Kündigung von Personalratsmitgliedern Einfluss auf die Zusammensetzung des Personalrats genommen werden kann und es zu verhindern gilt, dem Dienststellenleiter eine Möglichkeit zu eröffnen, unliebsame Personalratsmitglieder durch den Ausspruch unberechtigter Kündigungen an der Ausübung ihres Amtes zu hindern (vgl. zur vergleichbaren Fragestellung im Betriebsverfassungsrecht etwa LAG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 9 TaBVGa 2/11 - juris; s.a. bezüglich der Wählbarkeit eines gekündigten Arbeitnehmers BAG, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 7 ABR 26/96 - BAGE 85, 370 und vom 10. November 2004 - 7 ABR 12/04 - BAGE 112, 305 ).

    Die vorgenannten Grundsätze entsprechen auch der in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa LAG Köln, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 9 TaBVGa 2/11 - juris; LAG Hamm, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 13 TaBVGa 21/14 - juris, jeweils m.w.N.) und Fachliteratur (vgl. etwa Huke, in: Hess/Worzalla/Glock/Nicolai/Rose/Huke, BetrVG, 10. Aufl. 2018, § 24 Rn. 11 f. m.w.N.) überwiegend vertretenen Auffassung zu der vergleichbaren betriebsverfassungsrechtlichen Frage, ob und wann außerordentlich gekündigte Betriebsratsmitglieder im Falle der Erhebung der Kündigungsschutzklage gemäß § 78 Satz 1 BetrVG in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden dürfen und wann von deren zeitweiliger Verhinderung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auszugehen ist (a.A. ArbG Elmshorn, Beschluss vom 10. September 1996 - 1d BVGa 36/96 - AiB 1997, 173 und ArbG Hamburg, Beschluss vom 16. Juni 1997 - 21 GaBV 1/97 - AiB 1997, 659, wonach ein gekündigtes Betriebsratsmitglied zur Ausübung seines Amtes bis zur rechtskräftigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses befugt sei).

    Offenbleiben kann hier, ob sich außerordentlich gekündigte Personalratsmitglieder auf das Behinderungsverbot des § 8 Halbs. 1 BPersVG auch erfolgreich berufen können, wenn im Kündigungsschutzprozess ein die Instanz abschließendes Urteil ergeht, welches die Unwirksamkeit der ihnen gegenüber ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung und damit der Sache nach den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses feststellt sowie aus Anlass einer entsprechenden Antragstellung darüber hinaus die Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers auf vorläufige Weiterbeschäftigung ausspricht (vgl. hierzu - bejahend - etwa Schlatmann, in: Lorenzen/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Hebeler/Ramm/Sachadae, BPersVG, Stand November 2020, § 31 Rn. 21; Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Aufl. 2018, § 31 Rn. 5a; a.A. etwa Fischer/Goeres/Gronimus, GKÖD, Band V, BPersVG, Stand Juli 2020, K § 29 Rn. 13, K § 31 Rn. 18, K § 47 Rn. 36 und L § 85 ArbGG Rn. 140; Kröll, in: Altvater/Baden/Baunack/Berg/Dierßen/Herget/Kröll/Lenders/Noll, BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 29 Rn. 11; zur vergleichbaren Fragestellung im Betriebsverfassungsrecht etwa LAG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 - juris und LAG Köln, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 9 TaBVGa 2/11 - juris; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 30. Aufl. 2020, § 24 Rn. 16 f., jeweils m.w.N.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20
    Der bezüglich der Rechtswirksamkeit der außerordentlichen Kündigung und damit des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses bestehende arbeitsrechtliche Schwebezustand (vgl. insoweit etwa BAG, Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 , vom 14. Mai 1997 - 7 ABR 26/96 - BAGE 85, 370 und vom 10. November 2004 - 7 ABR 12/04 - BAGE 112, 305 ; s.a. zur Beachtung der in der Rechtsprechung des BAG zur außerordentlichen Kündigung von Arbeitnehmern aufgestellten Grundsätze im Zusammenhang mit § 47 Abs. 1 Satz 1, § 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG: BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 6 PB 7.02 - Buchholz 250 § 108 BPersVG Nr. 5 S. 15 f.) setzt sich wegen der gesetzlichen Anbindung der Personalratsmitgliedschaft an das Arbeitsverhältnis in § 29 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG im Personalvertretungsrecht fort.

    Denn bei einer derartigen Kündigung ist in Wahrheit kein ernstzunehmender Zweifel am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gegeben (BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 ; LAG Köln, Beschluss vom 15. April 2020 - 4 Ta 55/20 - NZA-RR 2020, 475; VGH München, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 12 CS 09.26 91 - juris Rn. 18), sodass in Anwendung des § 29 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG auch an der Mitgliedschaft eines außerordentlich gekündigten Personalratsmitglieds im Personalrat keine berechtigten Zweifel bestehen können.

    Die Unwirksamkeit der Kündigung muss also ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegen (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 ; s.a. BVerwG, Beschluss vom 18. September 1996 - 5 B 109.96 - Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 8 S. 4 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19

    Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20
    Diesbezüglich bestreitet der Antragsteller vor allem, dass die Mitglieder des Personalrats und die zur Sitzungsteilnahme berufenen Ersatzmitglieder zu der Sitzung vom 21. Juli 2020 rechtzeitig unter Mitteilung einer inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Tagesordnung - wie sie im Beschluss des Senats vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - (BVerwGE 168, 149 Rn. 13) festgehalten sind - eingeladen worden seien (§ 34 Abs. 2 Satz 3, § 54 Abs. 1, § 56 BPersVG).

    So ist etwa nicht dargelegt worden, dass etwaige Mängel bezüglich der Ladung zur Sitzung und deren Tagesordnung - was Voraussetzung für eine Unwirksamkeit ist - von den an der Sitzung beteiligten Personalratsmitgliedern rechtzeitig geltend gemacht worden seien (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - BVerwGE 168, 149 Rn. 17).

  • LAG München, 27.01.2011 - 3 TaBVGa 20/10

    Zutrittsrecht des Betriebsratsmitglieds zum Betrieb

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20
    Dafür spricht auch, dass mit der Kündigung von Personalratsmitgliedern Einfluss auf die Zusammensetzung des Personalrats genommen werden kann und es zu verhindern gilt, dem Dienststellenleiter eine Möglichkeit zu eröffnen, unliebsame Personalratsmitglieder durch den Ausspruch unberechtigter Kündigungen an der Ausübung ihres Amtes zu hindern (vgl. zur vergleichbaren Fragestellung im Betriebsverfassungsrecht etwa LAG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 9 TaBVGa 2/11 - juris; s.a. bezüglich der Wählbarkeit eines gekündigten Arbeitnehmers BAG, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 7 ABR 26/96 - BAGE 85, 370 und vom 10. November 2004 - 7 ABR 12/04 - BAGE 112, 305 ).

    Offenbleiben kann hier, ob sich außerordentlich gekündigte Personalratsmitglieder auf das Behinderungsverbot des § 8 Halbs. 1 BPersVG auch erfolgreich berufen können, wenn im Kündigungsschutzprozess ein die Instanz abschließendes Urteil ergeht, welches die Unwirksamkeit der ihnen gegenüber ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung und damit der Sache nach den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses feststellt sowie aus Anlass einer entsprechenden Antragstellung darüber hinaus die Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers auf vorläufige Weiterbeschäftigung ausspricht (vgl. hierzu - bejahend - etwa Schlatmann, in: Lorenzen/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Hebeler/Ramm/Sachadae, BPersVG, Stand November 2020, § 31 Rn. 21; Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Aufl. 2018, § 31 Rn. 5a; a.A. etwa Fischer/Goeres/Gronimus, GKÖD, Band V, BPersVG, Stand Juli 2020, K § 29 Rn. 13, K § 31 Rn. 18, K § 47 Rn. 36 und L § 85 ArbGG Rn. 140; Kröll, in: Altvater/Baden/Baunack/Berg/Dierßen/Herget/Kröll/Lenders/Noll, BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 29 Rn. 11; zur vergleichbaren Fragestellung im Betriebsverfassungsrecht etwa LAG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 - juris und LAG Köln, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 9 TaBVGa 2/11 - juris; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 30. Aufl. 2020, § 24 Rn. 16 f., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 26.04.2000 - 6 P 2.00

    Außerordentliche Kündigung eines Beschäftigten des Bundesnachrichtendienstes -

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20
    Als Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs auf ungestörte Ausübung des Personalratsamtes und der damit verbundenen Tätigkeiten, der sich auf den ungehinderten Zutritt zur Dienststelle und zu allen Räumlichkeiten in ihr erstreckt, soweit dies zur Erledigung der Personalratstätigkeit erforderlich ist, kommt hier allein § 8 Halbs. 1 BPersVG in Betracht (vgl. zum Zutrittsrecht BVerwG, Beschluss vom 26. April 2000 - 6 P 2.00 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 3 S. 6).

    Diese Anordnung betrifft auch das Zustimmungserfordernis nach § 47 Abs. 1 Satz 1 BPersVG (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 26. April 2000 - 6 P 2.00 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 3 S. 3 f.).

  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 12/04

    Betriebsratswahl - Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20
    Der bezüglich der Rechtswirksamkeit der außerordentlichen Kündigung und damit des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses bestehende arbeitsrechtliche Schwebezustand (vgl. insoweit etwa BAG, Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 , vom 14. Mai 1997 - 7 ABR 26/96 - BAGE 85, 370 und vom 10. November 2004 - 7 ABR 12/04 - BAGE 112, 305 ; s.a. zur Beachtung der in der Rechtsprechung des BAG zur außerordentlichen Kündigung von Arbeitnehmern aufgestellten Grundsätze im Zusammenhang mit § 47 Abs. 1 Satz 1, § 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG: BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 6 PB 7.02 - Buchholz 250 § 108 BPersVG Nr. 5 S. 15 f.) setzt sich wegen der gesetzlichen Anbindung der Personalratsmitgliedschaft an das Arbeitsverhältnis in § 29 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG im Personalvertretungsrecht fort.

    Dafür spricht auch, dass mit der Kündigung von Personalratsmitgliedern Einfluss auf die Zusammensetzung des Personalrats genommen werden kann und es zu verhindern gilt, dem Dienststellenleiter eine Möglichkeit zu eröffnen, unliebsame Personalratsmitglieder durch den Ausspruch unberechtigter Kündigungen an der Ausübung ihres Amtes zu hindern (vgl. zur vergleichbaren Fragestellung im Betriebsverfassungsrecht etwa LAG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 9 TaBVGa 2/11 - juris; s.a. bezüglich der Wählbarkeit eines gekündigten Arbeitnehmers BAG, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 7 ABR 26/96 - BAGE 85, 370 und vom 10. November 2004 - 7 ABR 12/04 - BAGE 112, 305 ).

  • BAG, 14.05.1997 - 7 ABR 26/96

    Wahlanfechtung; Betriebsbegriff; Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20
    Der bezüglich der Rechtswirksamkeit der außerordentlichen Kündigung und damit des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses bestehende arbeitsrechtliche Schwebezustand (vgl. insoweit etwa BAG, Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 , vom 14. Mai 1997 - 7 ABR 26/96 - BAGE 85, 370 und vom 10. November 2004 - 7 ABR 12/04 - BAGE 112, 305 ; s.a. zur Beachtung der in der Rechtsprechung des BAG zur außerordentlichen Kündigung von Arbeitnehmern aufgestellten Grundsätze im Zusammenhang mit § 47 Abs. 1 Satz 1, § 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG: BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 6 PB 7.02 - Buchholz 250 § 108 BPersVG Nr. 5 S. 15 f.) setzt sich wegen der gesetzlichen Anbindung der Personalratsmitgliedschaft an das Arbeitsverhältnis in § 29 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG im Personalvertretungsrecht fort.

    Dafür spricht auch, dass mit der Kündigung von Personalratsmitgliedern Einfluss auf die Zusammensetzung des Personalrats genommen werden kann und es zu verhindern gilt, dem Dienststellenleiter eine Möglichkeit zu eröffnen, unliebsame Personalratsmitglieder durch den Ausspruch unberechtigter Kündigungen an der Ausübung ihres Amtes zu hindern (vgl. zur vergleichbaren Fragestellung im Betriebsverfassungsrecht etwa LAG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 9 TaBVGa 2/11 - juris; s.a. bezüglich der Wählbarkeit eines gekündigten Arbeitnehmers BAG, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 7 ABR 26/96 - BAGE 85, 370 und vom 10. November 2004 - 7 ABR 12/04 - BAGE 112, 305 ).

  • LAG Hamm, 23.06.2014 - 13 TaBVGa 21/14

    Einstweilige Verfügung; Zutritt; Betrieb; Betriebsratsmitglied; Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20
    Die vorgenannten Grundsätze entsprechen auch der in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa LAG Köln, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 9 TaBVGa 2/11 - juris; LAG Hamm, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 13 TaBVGa 21/14 - juris, jeweils m.w.N.) und Fachliteratur (vgl. etwa Huke, in: Hess/Worzalla/Glock/Nicolai/Rose/Huke, BetrVG, 10. Aufl. 2018, § 24 Rn. 11 f. m.w.N.) überwiegend vertretenen Auffassung zu der vergleichbaren betriebsverfassungsrechtlichen Frage, ob und wann außerordentlich gekündigte Betriebsratsmitglieder im Falle der Erhebung der Kündigungsschutzklage gemäß § 78 Satz 1 BetrVG in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden dürfen und wann von deren zeitweiliger Verhinderung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auszugehen ist (a.A. ArbG Elmshorn, Beschluss vom 10. September 1996 - 1d BVGa 36/96 - AiB 1997, 173 und ArbG Hamburg, Beschluss vom 16. Juni 1997 - 21 GaBV 1/97 - AiB 1997, 659, wonach ein gekündigtes Betriebsratsmitglied zur Ausübung seines Amtes bis zur rechtskräftigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses befugt sei).
  • BVerwG, 18.09.1996 - 5 B 109.96

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten, Prüfkompetenz der

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20
    Die Unwirksamkeit der Kündigung muss also ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegen (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 ; s.a. BVerwG, Beschluss vom 18. September 1996 - 5 B 109.96 - Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 8 S. 4 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20
    Denn die Angabe eines Kündigungsgrundes gehört - von den hier nicht gegebenen gesetzlichen Ausnahmefällen des § 22 Abs. 2 BBiG, § 17 Abs. 2 Satz 1 MuSchG abgesehen - nicht zum notwendigen Inhalt der Kündigungserklärung, was sich auch schon aus § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2003 - II ZR 161/02 - BGHZ 157, 151 m.w.N.).
  • ArbG Hamburg, 16.06.1997 - 21 GaBV 1/97

    Hausverbot für ein Mitgleid des Betriebsrats eines Unternehmens; Mitgliedschaft

  • ArbG Elmshorn, 10.09.1996 - 1d BVGa 36/96

    Hausverbot gegen Betriebsratsvorsitzenden

  • VGH Hessen, 26.03.1975 - BPV TK 4/75
  • BVerwG, 16.04.2012 - 6 P 1.11

    Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt; DFS Deutsche Flugsicherung

  • BVerwG, 15.10.2002 - 6 PB 7.02

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; gerichtliche Ersetzung

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

  • VGH Hessen, 22.05.1974 - BPV TK 3/74
  • BVerwG, 14.04.2008 - 6 P 6.08

    Personalratswahl beim Bundesnachrichtendienst; einstweilige Verfügung.

  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 PB 5.06

    Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) auf

  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 41.09

    Uniformtragepflicht; freigestelltes Mitglied des Personalrats;

  • BVerwG, 22.01.2016 - 5 PB 10.15

    Absoluter Revisionsgrund; absoluter Rechtsbeschwerdegrund; Beruhensmerkmal;

  • LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung;

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08

    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung

  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des

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