Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.1960 - VII C 99.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,7522
BVerwG, 04.03.1960 - VII C 99.57 (https://dejure.org/1960,7522)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1960 - VII C 99.57 (https://dejure.org/1960,7522)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1960 - VII C 99.57 (https://dejure.org/1960,7522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,7522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer in einer letztwilligen Verfügung enthaltenen Stiftungsverfassung nach dem Willen des Testators - Ausschluss von Stiftungsgenossen bei Austritt aus der evangelischen Kirche

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 22.04.1920 - IV B 2/20

    Kann in der Erbeinsetzung eines Geschwisterkindes unter Umständen eine

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1960 - VII C 99.57
    Dieser auf Palandt Anm. 4 zu § 2084 BGB und RGZ 99, 82; 134, 277 gestützten Anwendung der aus § 2084 BGB abgeleiteten Auslegungsgrundsätze kann nicht gefolgt werden.

    Der der Auslegung letztwilliger Verfügungen gegenüber Rechtsgeschäften unter Lebenden zugebilligte weitere Raum beruht, worauf auch der Verwaltungsgerichtshof zutreffend hinweist, darauf, daß letztwillige Verfügungen erst mit dem Erbfall wirksam werden und daß, wie es das Reichsgericht formuliert (RGZ 99, 82 [85]), in der Zwischenzeit nicht nur hinsichtlich des Gegenstandes der Zuwendung, sondern auch hinsichtlich des Personenkreises der Bedachten Änderungen eintreten können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 8 A 3587/02

    Teilzulassung eines Rechtsmittels; Entwicklung eines Handlungsprogramms für eine

    BVerwG, Urteil vom 4.3.1960 - 7 C 99.57 -, in: Stiftungen in der Rechtsprechung, Band II, S. 152 (154); ferner OVG NRW, Urteil vom 23.3.1984 - 15 A 1620/81 -, a.a.O.

    BVerwG, Beschluss vom 29.11.1990 - 7 B 155.90 -, a.a.O.; BGH, Urteil vom 26.4.1976 - III ZR 21/74 -, MDR 1976, 1001; OVG Bremen, Urteil vom 28.8.1990 - OVG 1 BA 9/90 -, in: Stiftungen in der Rechtsprechung, Band IV, S. 127 ff.; Seifart/von Campenhausen, a.a.O., § 8 Rdnr. 108/111; Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, München 2001 und 2003, § 7 Rdnr. 42 (S. 156) m.w.N.; Ebersbach, a.a.O., I-6.3 (S. 89 ff.); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4.3.1960 - 7 C 99.57 -, a.a.O., und BGH, Urteil vom 3.3.1977 - III ZR 10/74 -, BGHZ 68, 142 (zu § 5 StiftG Berlin); a.A.: OVG NRW, Urteil vom 23.3.1984 - 15 A 1620/81 -, a.a.O., allerdings vor dem Hintergrund des § 67 GO NRW a.F.; Twehues, a.a.O., S. 236.

  • BVerwG, 05.02.1965 - VII B 101.64

    Rechtsmittel

    Doch handelt es sich hierbei nicht mehr um eine klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, da sie vom erkennenden Senat bereits in seinemUrteil vom 4. März 1960 - BVerwG VII C 99.57 - entschieden wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht