Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.2014 - 2 B 15.13, 2 B 15.13 (2 C 12.14)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5593
BVerwG, 04.03.2014 - 2 B 15.13, 2 B 15.13 (2 C 12.14) (https://dejure.org/2014,5593)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.2014 - 2 B 15.13, 2 B 15.13 (2 C 12.14) (https://dejure.org/2014,5593)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 2014 - 2 B 15.13, 2 B 15.13 (2 C 12.14) (https://dejure.org/2014,5593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Schadensersatzanspruch wegen rechtswidrig unterlassener Beförderung i.R.d. Ermittlung des hypothetischen Kausalverlaufs bzgl. Berücksichtigung der Vorgaben eines Stellenvermerks

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 2 B 23.02

    Beförderung, Zuerkennung eines Amtes mit Amtszulage als -; Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2014 - 2 B 15.13
    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. § 40, § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 1 GKG a.F. (Beschluss vom 26. September 2002 - BVerwG 2 B 23.02 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 114 S. 10); die vorläufige Streitwertfestsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
  • VG Ansbach, 06.11.2019 - AN 13b D 18.00529

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen nachhaltigen reichsbürgertypischen Verhaltens

    Die Kammer hatte deshalb die Absicht, ein fachpsychiatrisches Gutachten zur Klärung der Frage einzuholen, ob die Beklagte zum Zeitpunkt der ihr in der Disziplinarklage zur Last gelegten Handlungen an einer psychischen Störung im Sinne des § 20 StGB gelitten hat und hierdurch die Fähigkeit der Beklagten, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, erheblich vermindert war (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 2 B 15.13 -, juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 28.10.2021 - 37 K 566.19
    Mit der Voraussetzung einer außergewöhnlichen (nicht nur besonderen) Härte beschränkt das Aufenthaltsgesetz den Nachzug sonstiger Familienangehöriger auf seltene Ausnahmefälle, in denen die Verweigerung des Aufenthaltsrechts und damit der Familieneinheit im Lichte des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG sowie des Art. 8 EMRK grundlegenden Gerechtigkeitsvorstellungen widerspräche, also schlechthin unvertretbar wäre (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. November 2016 - OVG 2 B 15.13 -, Beschluss vom 20. August 2020 - OVG 3 M 264.19 -, jeweils m.w.N).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht