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   BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13   

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BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13 (https://dejure.org/2014,4721)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.2014 - 3 B 60.13 (https://dejure.org/2014,4721)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 2014 - 3 B 60.13 (https://dejure.org/2014,4721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung der Änderung eines Zulassungsbescheides; Zulassung für das Arzneimittel "Penciclovir-SB Creme" mit dem einzigen arzneilich wirksamen Bestandteil Penciclovir

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 8 Abs. 1 Nr. 2 S. 1; VwGO § 108 Abs. 2
    Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung der Änderung eines Zulassungsbescheides; Zulassung für das Arzneimittel "Penciclovir-SB Creme" mit dem einzigen arzneilich wirksamen Bestandteil Penciclovir

  • rechtsportal.de

    AMG § 8 Abs. 1 Nr. 2 S. 1; VwGO § 108 Abs. 2
    Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung der Änderung eines Zulassungsbescheides; Zulassung für das Arzneimittel "Penciclovir-SB Creme" mit dem einzigen arzneilich wirksamen Bestandteil Penciclovir

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.03.2008 - 3 B 91.07

    Voraussetzungen für die Versagung einer beantragten Arzneimittelbezeichnung durch

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13
    Dennoch liegt es auf der Hand und ergibt sich auch - zumindest indirekt - aus den Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom 27. März 2008 - BVerwG 3 B 91.07 - (juris Rn. 4), dass eine Änderung des Zulassungsbescheides, der fraglos ein Verwaltungsakt ist, notwendigerweise Regelungswirkung hat.

    Dass eine solche Änderung abgelehnt werden darf, ist mit dem genannten Beschluss des Senats vom 27. März 2008 (a.a.O. juris Rn. 5) bejaht worden und damit hinreichend geklärt.

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13
    Dies ist nicht zu beanstanden; denn es gehört zum gesicherten Stand höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es unter solchen Voraussetzungen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens bedarf (vgl. BGH, Urteile vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - BGHZ 156, 250 und vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - BGHZ 194, 314 Rn. 32 m.w.N. sowie BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 1 B 45.00 - Buchholz 418.711 LMBG Nr. 34 S. 1 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 64.12

    Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten;

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13
    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es darlegt, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 Rn. 7 und vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 S. 35, jeweils m.w.N. sowie Beschlüsse des Senats vom 7. Mai 2013 - BVerwG 3 B 62.12 - juris Rn. 12 und vom 11. Juli 2013 - BVerwG 3 B 64.12 - juris Rn. 8; stRspr).
  • BVerwG, 18.10.2000 - 1 B 45.00

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13
    Dies ist nicht zu beanstanden; denn es gehört zum gesicherten Stand höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es unter solchen Voraussetzungen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens bedarf (vgl. BGH, Urteile vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - BGHZ 156, 250 und vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - BGHZ 194, 314 Rn. 32 m.w.N. sowie BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 1 B 45.00 - Buchholz 418.711 LMBG Nr. 34 S. 1 f. m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13
    Dies ist nicht zu beanstanden; denn es gehört zum gesicherten Stand höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es unter solchen Voraussetzungen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens bedarf (vgl. BGH, Urteile vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - BGHZ 156, 250 und vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - BGHZ 194, 314 Rn. 32 m.w.N. sowie BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 1 B 45.00 - Buchholz 418.711 LMBG Nr. 34 S. 1 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13
    Zwar trifft es zu, dass das Gericht Beweisanträge, die für die Entscheidung erheblich sein können, berücksichtigen muss und die Ablehnung eines Beweisantrages jedenfalls dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 ; stRspr); die Klägerin nimmt jedoch nach wie vor nicht zur Kenntnis - obwohl sie bereits von der Beklagten im Berufungsverfahren darauf hingewiesen worden ist, wo sie bereits dieselbe Rüge gegen die Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts erhoben hatte -, dass Beweisanträge im Sinne des § 86 Abs. 2 VwGO nur solche sind, die in der mündlichen Verhandlung gestellt und in das Sitzungsprotokoll aufgenommen worden sind (Beschluss vom 28. Dezember 2011 - BVerwG 9 B 53.11 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 70 Rn. 6 m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 07.05.2013 - 3 B 62.12

    Werbebeschränkung für Ärzte; Kinderzahnarzt

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13
    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es darlegt, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 Rn. 7 und vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 S. 35, jeweils m.w.N. sowie Beschlüsse des Senats vom 7. Mai 2013 - BVerwG 3 B 62.12 - juris Rn. 12 und vom 11. Juli 2013 - BVerwG 3 B 64.12 - juris Rn. 8; stRspr).
  • BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Sachkunde des Gerichts; Hinweispflicht;

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13
    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es darlegt, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 Rn. 7 und vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 S. 35, jeweils m.w.N. sowie Beschlüsse des Senats vom 7. Mai 2013 - BVerwG 3 B 62.12 - juris Rn. 12 und vom 11. Juli 2013 - BVerwG 3 B 64.12 - juris Rn. 8; stRspr).
  • BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 53.11

    Beweisantrag; Sitzungsprotokoll; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13
    Zwar trifft es zu, dass das Gericht Beweisanträge, die für die Entscheidung erheblich sein können, berücksichtigen muss und die Ablehnung eines Beweisantrages jedenfalls dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 ; stRspr); die Klägerin nimmt jedoch nach wie vor nicht zur Kenntnis - obwohl sie bereits von der Beklagten im Berufungsverfahren darauf hingewiesen worden ist, wo sie bereits dieselbe Rüge gegen die Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts erhoben hatte -, dass Beweisanträge im Sinne des § 86 Abs. 2 VwGO nur solche sind, die in der mündlichen Verhandlung gestellt und in das Sitzungsprotokoll aufgenommen worden sind (Beschluss vom 28. Dezember 2011 - BVerwG 9 B 53.11 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 70 Rn. 6 m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13
    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es darlegt, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 Rn. 7 und vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 S. 35, jeweils m.w.N. sowie Beschlüsse des Senats vom 7. Mai 2013 - BVerwG 3 B 62.12 - juris Rn. 12 und vom 11. Juli 2013 - BVerwG 3 B 64.12 - juris Rn. 8; stRspr).
  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Ob ein Gehörsverstoß wegen einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht ausnahmsweise auch dann möglich ist, wenn das Gericht eine bloße Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich dies hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, vom 4.3.2014 - 3 B 60.13 - juris Rn. 7; BayVGH vom 18.4.2019 - 5 ZB 19.50014 - juris Rn. 12; vom 23.3.2020 - 11 ZB 20.35 - juris Rn. 18; a. A. wohl BVerwG vom 26.3.2007 NVwZ 2007, 837/840; BayVGH vom 15.6.2018 - 20 ZB 18.31354 - juris Rn. 4; FunkeKaiser in Gemeinschaftskommentar zum Asylgesetz, § 78 Rn. 375 ff.), bedarf vorliegend keiner Entscheidung, weil diese Voraussetzungen ebenfalls offensichtlich nicht erfüllt sind.
  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 13a ZB 17.31374

    Keine veränderte Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan

    Bei einem in der Klagebegründung allein schriftsätzlich gestellten Beweisantrag handelt es sich lediglich um die Ankündigung eines Beweisantrags, die, wenn sie in der mündlichen Verhandlung nicht wahrgemacht wird, als bloße Anregung zu verstehen ist, in der gewünschten Weise im Rahmen der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung nach § 86 Abs. 1 VwGO zu ermitteln (BVerwG, B.v. 4.3.2014 - 3 B 60.13 - juris; B.v. 20.8.2010 - 8 B 27.10 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2024 - 6 LA 168/24

    Irak: Voraussetzung einer begründeten Gehörsrüge

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist daher erst dann verletzt, wenn die Ablehnung eines Beweisantrags im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, Beschl. v. 30.01.1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 04.03.2014 - 3 B 60.13 -, juris Rn. 7).

    Demgemäß kommt eine Verletzung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG nur in Betracht, soweit das Gericht die Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich dies hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 04.03.2014 - 3 B 60.13 -, juris Rn. 7).

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