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   BVerwG, 04.04.1984 - 9 B 4323.81   

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BVerwG, 04.04.1984 - 9 B 4323.81 (https://dejure.org/1984,8060)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1984 - 9 B 4323.81 (https://dejure.org/1984,8060)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1984 - 9 B 4323.81 (https://dejure.org/1984,8060)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anknüpfung der örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt eines Asylsuchenden - Bestimmbarkeit des Aufenthalts ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1984 - 9 B 4323.81
    Hinsichtlich der Rüge, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 - und vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] - ab, ist bereits nicht ersichtlich, daß es auf der angeblichen Abweichung beruhen könnte, nachdem die Klage in erster Linie mit der Begründung abgewiesen worden ist, daß nur solche Deserteure, die eine besonders exponierte Stellung gehabt haben, mit Maßnahmen durch palästinensische Organisationen rechnen müssen, der Kläger jedoch lediglich einfacher Kämpfer gewesen ist.
  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1984 - 9 B 4323.81
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß die von dem Kläger unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletzt Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1984 - 9 B 4323.81
    Im übrigen stehen die angegriffenen Hilfserwägungen des Verwaltungsgerichts, selbst wenn der Kläger eine Bestrafung befürchten müsse, sei diese nicht politisch motiviert, weil der Kläger keinen Anlaß gegeben habe, der ihn aus der Sicht der Al-Fatah als politischen Gegner erscheinen lassen könne, mit der angeführten und später fortgeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. zuletzt das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 -).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1984 - 9 B 4323.81
    Hinsichtlich der Rüge, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 - und vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] - ab, ist bereits nicht ersichtlich, daß es auf der angeblichen Abweichung beruhen könnte, nachdem die Klage in erster Linie mit der Begründung abgewiesen worden ist, daß nur solche Deserteure, die eine besonders exponierte Stellung gehabt haben, mit Maßnahmen durch palästinensische Organisationen rechnen müssen, der Kläger jedoch lediglich einfacher Kämpfer gewesen ist.
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